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Alt 18.07.2004, 22:55   #1
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard Da bietet mal wieder jemand Tipps bei ebay an - und nutzt meine Bilder!

Hallo Forum,

bei ebay gibt es wieder eine Auktion, in der man Hinweise zur Freischaltung der erweiterten Anzeigen des Bordcomputers ersteigern kann:
Geheim-Funktionen für E32 E34 E36 E38 E39 E46 E65 E66

Man schaue sich dort die Fotos an, und die von mir in meinem Auto aufgenommenen:
Interner Link) Freischalten der erweiterten Check-Control-Anzeigen

Die Fotos stammen eindeutig von mir, zu erkennen an den Pixel-Fehlern. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass derjenige nicht nachgefragt hat, ob er die Fotos verwenden darf.

Im Prinzip habe ich auch nichts dagegen, wenn mal ein Bild von mir verwendet wird, aber in diesem Fall ist es natürlich was anderes. Schliesslich wird hier Geld für Dinge verlangt, die kostenlos im Web nachzulesen sind.

Vielleicht sollte ich mal eine Rechnung für die Verwendung für die Fotos schicken... Wieviel kann man da verlangen?

Der Anbieter hat das ganze als Privat-Auktion eingestellt. Was heißt das eigentlich? Heißt es, dass man den Namen des Anbieters nicht ausfindig machen kann? An wen schicke ich dann die Rechnung?

Was bekommt der Sieger der Auktion eigentlich? Einen Link zur oben genannten Anleitung?

Gruß,
Chriss
Christian ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2004, 23:13   #2
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R

Standard

Wer Fotos ins WEB stellt, muss mit sowas rechnen!
Wahrscheinlich hat er die Fotos ueber 5 Ecken bekommen, also nicht unbedingt von Deiner Seite.


Gruss
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2004, 23:20   #3
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard

Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Wer Fotos ins WEB stellt, muss mit sowas rechnen!
Wahrscheinlich hat er die Fotos ueber 5 Ecken bekommen, also nicht unbedingt von Deiner Seite.
Rechnen muss man schon damit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist.

Gruß,
Chriss
Christian ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 00:56   #4
kayhan
ehemals "JaY^JaY"
 
Registriert seit: 14.04.2004
Ort: Freystadt 40 Km von Nürnberg Richtung München
Fahrzeug: Bmw e38 750iAL

eBay-Name: Automobile_Kayhan
Standard

Zitat:
Zitat von Christian
Rechnen muss man schon damit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist.

Gruß,
Chriss
Glaub mir, du kannst machen was du willst, du wirst keinen Cent bekommen. Mir wurden oft Fotos gestohlen, aber keiner hat was gezahlt, net mal geantwortet.....
kayhan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 03:12   #5
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL

Standard Google Hilft...................

Welche Ansprüche bestehen im Falle der unbefugten Verwertung einer Fotografie?
Montag, 21.April. @ 12:42:53 CEST


Rechtsanwalt Dr. Volker Mogel, LL.M. EUR. beantwortet häufig gestellte Fragen des Fotorechtes:

Das Gesetz geht davon aus, dass der Urheber grundsätzlich an jeder Werkverwertung angemessen finanziell zu beteiligen ist.

Das UrhG gewährt zunächst bei unbefugter Verwertung eines Werkes und/oder Lichtbildes einen Anspruch auf angemessenes Entgelt (§ 86 UrhG). Überdies kann der Verletzte, dessen Einwilligung einzuholen gewesen wäre, als Ersatz des ihm schuldhaft zugefügten Vermögensschadens, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen wird, das Doppelte des angemessenes Entgelts begehren (§ 87 Abs 3 UrhG). Diese Schadenspauschalierung ist vom Nachweis eines tatsächlich eingetretenen „Grundschadens" unabhängig, allerdings ist das Entgelt gemäß § 86 UrhG anzurechnen, sodass insgesamt bloß das doppelte angemessene Entgelt zusteht und nicht das dreifache (vgl dazu MR 1998, 194 - Rauchfänge). Darüber hinaus gewährt § 87 UrhG einen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns (Abs 1), einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens (Abs 2) und auf Herausgabe des Gewinns (Abs 4). Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens können neben angemessenem Entgelt oder Herausgabe des Gewinns nur insoweit geltend gemacht werden, soweit sie diese übersteigen (§ 87 Abs 5 UrhG). Ein Eingriff in Verwertungsrechte liegt nicht vor, wenn der Verbreiter eine Bewilligung zur Verwendung besitzt oder wenn die Verwendung im Rahmen einer freien Werknutzung geschieht. Dann entfallen auch vermögensrechtliche Ansprüche. Kontaktadresse:
Dr. Volker Mogel, LL.M. EUR.
Argentinierstraße 20/1/3
1040 Wien
eMail:korn_partner@aon.at






Noch mehr dazu hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.fotografen.at/fachbereich...rticle&sid=137


Und viel,viel,viel Spaß dabei,Deine auf so wackeligen Füße stehenden Rechte
auch durchzudrücken..............

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 07:18   #6
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17

Standard Chriss

scheinbar hast du ihm die meinung gesagt? auktion beendet

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 08:21   #7
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R

Standard

Zitat:
Zitat von JB740
scheinbar hast du ihm die meinung gesagt? auktion beendet

gruss jürgen

Vielleicht weil die Auktion einfach vorbei ist

CU
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 13:26   #8
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard

Zitat:
Zitat von JB740
scheinbar hast du ihm die meinung gesagt? auktion beendet
Nein, ich habe mit dem Typ noch nicht gesprochen. Und diese Auktion ist normal beendet worden. Aber er hat zig weitere Auktionen drin. Ob sich das wirklich lohnt?

Hier eine von vielen weiteren Auktionen:
*** Geheime Menüs für E32 E34 E36 E38 E39 Fahrzeuge ***

Wie kommt man denn an die Adresse des Mitglieds "geheim-tricks"?

Gruß,
Chriss
Christian ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 13:59   #9
MIWO
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MIWO
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: WALDSEE
Fahrzeug: R100RS Bj.77, BMW 523i Bj 00, BMW 318i Coupe Bj.01

eBay-Name: Miwo8
Standard

Hi Christian,

ersteigere doch mal diese Tips dann bekommst Du Bankverbindung Adresse usw..

Gruss Michael

Wer ist eigentlich so doof und steigert sowas ???
__________________
der, der alle BMW´s liebt.............
MIWO ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 16:31   #10
mandylang
Gesperrt
 
Benutzerbild von mandylang
 
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: Oppenheim
Fahrzeug: Audi A8 4,2l

Standard

also ich war es nicht
mandylang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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