BMW 7er, Modell E38 |
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29.09.2004, 13:15
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#11
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Und schon wieder verdient ein Anwalt mit ... tz tz tz ...
Rechtsanwalt in Deutschland = Lizenz zum Geld drucken.
Red' doch erst mal mit dem Händler. Wenn Du dort Kunde bist, wird er Dich sicher nicht absichtlich über's Ohr hauen ...
Gruss
Franz
__________________
Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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29.09.2004, 19:25
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#12
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Mitglied
Registriert seit: 24.08.2004
Ort: Ahlen
Fahrzeug: 735i (E38)
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Hallo Tiger 27 !
Ich würde vorsichtig sein, mit zu eiligen Aussagen wie Betrug!
Das kann schnell Ärger geben und der Frust kann zu einem handfestem Problem für Dich werden. Kann deinen Ärger gut verstehen, aber lasse die Luft irgendwie anders raus!
PF
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30.09.2004, 00:52
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 22.07.2004
Ort: Ludwigshafen
Fahrzeug: 740i 4,4
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Hallo
Zuerst Danke an alle die ihre Meinung dazu geschrieben haben .
Aber gehen manche von Euch nicht etwas zu kullant mit den Händlern um ???
Von Betrug habe ich allein deswegen gesprochen weil man mir überhaupt nichts von Nachlackierungen am Blech gesagt hat, schon gar nicht von Verspachtelungen .
Fairer weise hätte man mir das sagen müssen .
Ich meiner seits würde eher mit kleinen kratzern verkaufen oder selbst fahren als ohne Angaben von Gründen nachzulackieren .
Das was mich am meisten beunruhigt ist das alle beiden seiten hinten und unter dem Kofferraum lackiert wurde
Das sieht sogar für mich schwer nach Heckschaden aus , aber ich will ja erst alles Überprüfen lassen . Und werde weissGOT alles mögliche versuchen um das zu beweissen ,damit ich zu meinem Recht komme .
Ich habe den Händler nicht gebeten mich reinzulegen . Wenn er einen Fehler gemacht hat,nämlich mir Bewusst verschwiegen hat das der Wagen Lackiert ist dann wird er dafür Büsen . Ich habe vielzu wenig zeit und schon garkeine Zeit für sone SCH..... sorry aber das ist wirklich schlimm für mich , das mann nicht ehrlich bei einem VETRAGSHÄNDLER beraten wird , ist den so viel Aufrichtigkeit zuviel verlangt.???
Ach und nochwas !!! bei mir bleibt von Anfang an , die Automatische Heckklappenbetätigung hängen , das heisst der Kofferraum öfnet nicht automatisch ich muss mit der hand und mit viel Kraft den Deckel hochzerren ,und wieder runter ...... nach einiger zeit funktioniert es dan wieder .
Ich war schon dreimal bei BMW ... einmal in Mannheim und zweimal in Ludwigshafen .Die Moral von der Geschichte es funktioniert ab und zu immer noch nicht .Kann man das auf einen Heckschaden zurückführen ???
Ich hoffe nicht !
Ich wollte ja gar keinen Ärger mit dem Autohaus schon garnicht wenn es soweit weg ist . Ich habe ja gar keine zeit für so ein humbuk .
Aber wenn die mich ver*****en wollten haben sie den falschen ausgesucht , denen wird mein Anwalt Ärger machen .
Trotz allem gehe ich die Sache ganz gediegen an.
Bitte alle Erfahrungen und wissen hier weitergeben .
Bin für jeden TIP sehr Dankbar .
Tiger 27
Geändert von Tiger27 (30.09.2004 um 01:34 Uhr).
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30.09.2004, 10:57
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#14
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Wer sagt Dir denn, dass der Händler überhaupt von dem Schaden wusste??? Ausserdem kann es durchaus sein, dass gar kein Schaden oder Unfall vorlag, sondern nur der Lack beschädigt war (in den Büschen geparkt oder was weiss ich). Bis zum Beweis des Gegenteils gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Und mit den Leuten zu reden hilft ab und zu ungemein!
Gruss
Franz
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30.09.2004, 14:07
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#15
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alt, aber bezahlt!
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
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Moin, Gruß von Bootsmann!
Als erstes würde ich einmal Kontakt zu dem Vorbesitzer des Fahrzeugs aufnemen und feststellen , ob der einen Schaden am Fahrzeug hatte. Streitet der dieses ab, hast Du bei deinem Händler schon mal schlechte Karten, da dieser allerwahrscheinlich gar nichts von dem Schaden wußte.
Der Händler kann nur Schäden angeben, von denen er auch weis!
Du musst Dir allerdings den Vorwurf gefallen lassen , daß du in dieser Sache völlig falsch vorgegangen bist .
Der einzigste, der hier einen Reibach macht , ist dein Anwalt! Erware doch bitte keine Fairnis von diesen Winkeladvokaten! - die wollen nur deine Kohle !
(Auch wenn er weis, daß die Sache sinnlos ist, wird er Dir erstmal Hoffnung machen!)
Mein Rat ist - gehe zu deinem Autohändler und mache Ihn auf den besagten Umstand aufmerksam! - dann muß ER reagieren!
Weitere Schritte wären dann zum Beispiel die Schiedstelle der KFZ -Innung!
Gruß aus Hamburg!
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30.09.2004, 18:30
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#16
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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@Bootsmann
Stimmt!
Der Anwalt verdient immer, auch wenn er verliert. Und vor Gericht zu gehen ist nicht viel anders als eine Münze zu werfen...
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01.10.2004, 10:54
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#17
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Mitglied
Registriert seit: 24.08.2004
Ort: Ahlen
Fahrzeug: 735i (E38)
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Die letzte Auseinandersetzung in unsere Firma hat 8000Euro gekostet. Und war im Ergebnis nicht den Cent wert.
Versuche das mit dem Händler zu regeln! Irgend etwas geht immer! Und was im Ergebnis dabei für Dich raus kommt, ist immer besser als jede Juristische Auseinandersetzung.
!!
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01.10.2004, 11:10
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.08.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: F01-730d (09.13)
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Zitat:
Zitat von Bootsmann
hast Du bei deinem Händler schon mal schlechte Karten, da dieser allerwahrscheinlich gar nichts von dem Schaden wußte.
Der Händler kann nur Schäden angeben, von denen er auch weis!
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Schäden vielleicht, aber wenn der Händler "Unfallfreiheit" garantiert, muß er dafür einstehen, auch wenn er von einem vorherigen Unfall (angeblich) nichts wußte! Wenn er sich nicht 100% sicher ist, darf er keine "Unfallfreiheit" garantieren! Wurde neulich noch in WiSo, BiZZ oder einer ähnlichen Sendung erläutert!
Das gleiche gilt übrigens für die "Laufleistung" (Achtung: Ist nicht gleich "Tachostand"): Wenn der Händler die "Laufleistung" schriftlich angibt, muß er auch dafür gerade stehen, auch wenn schon der Vor-Vor-Besitzer am Tacho gedreht hat oder einen Unfall gebaut und verschwiegen hat!
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01.10.2004, 11:30
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#19
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alt, aber bezahlt!
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
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Zitat:
Zitat von 7erAce
Schäden vielleicht, aber wenn der Händler "Unfallfreiheit" garantiert, muß er dafür einstehen, auch wenn er von einem vorherigen Unfall (angeblich) nichts wußte! Wenn er sich nicht 100% sicher ist, darf er keine "Unfallfreiheit" garantieren! Wurde neulich noch in WiSo, BiZZ oder einer ähnlichen Sendung erläutert!
Das gleiche gilt übrigens für die "Laufleistung" (Achtung: Ist nicht gleich "Tachostand"): Wenn der Händler die "Laufleistung" schriftlich angibt, muß er auch dafür gerade stehen, auch wenn schon der Vor-Vor-Besitzer am Tacho gedreht hat oder einen Unfall gebaut und verschwiegen hat!
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Hier nochmal Bootsmann!
Kein Händler, der mit Gebrauchtwagen handelt, wird Dir schriftlich Unfallfreiheit garantieren!(oder er muß bekloppt sein)da steht fast immer der Zusatz: meines Wissens oder nach Angaben des Vorbesitzers!
Gruß Bootsmann!
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01.10.2004, 12:12
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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Zitat:
Zitat von Bootsmann
Hier nochmal Bootsmann!
Kein Händler, der mit Gebrauchtwagen handelt, wird Dir schriftlich Unfallfreiheit garantieren!(oder er muß bekloppt sein)da steht fast immer der Zusatz: meines Wissens oder nach Angaben des Vorbesitzers!
Gruß Bootsmann!
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Das kann ich bestätigen. Im Kaufvertrag steht fast ausnahmslos "Unfallfrei laut Vorbesitzer".
Damit sind sie fein raus.
Gruß,
Mattes
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