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06.03.2006, 14:15
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Keine Wagen-Anmeldung ohne Vollabnahme???
Hallo,
wie viele wissen, hatte ich Mitte 2004 (Juni) meinen 750er abgemeldet. Ende 2005 (10/2005) habe ich den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen zum Tüv gefahren und dort hat er auch ohne erkennbare Mängel die HU und AU bestanden! Nun wollte ich den Wagen heute wieder anmelden und war auch beim Strassenverkehrsamt. Habe immer noch einen Puls von 200
Da der Wagen über 18 Monate nicht angemeldet war, soll ich nun eine Vollabnahme machen lassen, obwohl der Wagen erst vor ein paar Wochen neuen Tüv etc. bekommen hat. Ist das alles so normal? Ich kann die Wände rauf und runter laufen ...
Gibt es noch eine andere Lösung? ich kann das alles nicht so recht nachvollziehen
Grüße von einem sehr verärgerten
Frank
Geändert von chatfuchs (06.03.2006 um 15:35 Uhr).
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06.03.2006, 14:17
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#2
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Gast
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Jep, das ist so normal. Ärgerlich, aber nix zu machen.
Versuch doch mit dem Prüfer was zu kungeln, der sieht doch, dass der Wagen vor kurzem noch beim TÜV war.
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06.03.2006, 14:23
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#3
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Vollabnahme ist aber auch nicht so wild. Hatte ich mal mit 'nem Moppet. Kostet ein bisschen mehr als die "normale" HU und der Prüfer kuckt ein ganz klein bisschen genauer/interessierter hin. Wenn die HU kein Problem war, sollte die Vollabnahme auch keins werden. Nur auf Rabatt, wegen HU grade erst gewesen, wirste bei dem Verein wohl vergeblich hoffen ...
__________________
Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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06.03.2006, 14:37
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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... irgendwie drehen in unserem Land wohl bald alle ab. Jetzt habe ich also den letzten Tüv wohl umsonst gemacht inkl. der Kurzzeitkennzeichen etc. Kann doch nicht wahr sein, das dieses Papier nichts wert ist. Nun wieder neue Kurzzeitkennzeichen etc.
Geändert von chatfuchs (06.03.2006 um 15:11 Uhr).
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06.03.2006, 14:44
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#5
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Scheiss Spiel ...
Hätte denn eine (rechtzeitige) Verlängerung des Fahrzeugbriefes was genutzt, oder gibt es das nicht mehr?
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06.03.2006, 15:35
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
Zitat von John McClane
Jep, das ist so normal. Ärgerlich, aber nix zu machen.
Versuch doch mit dem Prüfer was zu kungeln, der sieht doch, dass der Wagen vor kurzem noch beim TÜV war.
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Dem Prüfer ist es total egal. Er macht nur Dienst nach Vorschrift, genau so wie er ja schon mal für AU und HU kassiert hat. Nun nochmal beides als Vollabnahme... ich drehe wirklich durch.
Gruß
Frank
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06.03.2006, 15:37
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#7
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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AU auch noch mal? Die müsste doch noch gelten.
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06.03.2006, 16:21
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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... soweit die mir das gesagt haben - steht auch auf der Tüv-Homepage. Alles extrem daneben - dann hätten die Jungs auch direkt eine Vollabnahme machen können, da doch klar war das ich den Wagen nicht im Winter fahren werde und eh jetzt erst anmelden wollte.
Gruß
Frank
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07.03.2006, 09:03
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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... so langsam habe ich mich wieder etwas beruhigt und werde mich der Sache nun wieder annehmen. Dabei ist mir noch etwas im Hinterkopf geblieben...
Ich meine mich zu erinnern das man mit einer Doppelkarte auch zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle fahren kann ohne das der Wagen angemeldet ist - also auf direktem Wege!??? Gilt das noch?
Gruß
Frank
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07.03.2006, 09:18
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#10
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi Frank,
richtig - wenn die Doppelkarte ordnungsgemäs ausgefüllt ist (Adresse, VIN) ist dir der direkte Weg zur Zulassungsstelle und zum LRA erlaubt.
Grüße,
Chris
Diese Frage wurde bereits gestellt und dort habe ich den gesamten § abgetextet....bin aber jetzt zu faul den zu suchen (war denke ich im Benzingeflüster)
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