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Alt 20.12.2002, 08:20   #1
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard Distanzscheiben, ABE vs. §19.3 vs. §21 ???

Hallo,

mir sind einige Dinge bzgl. der Distanzscheiben unklar. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Vorweg den Text, den ich unter Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.powertech.de gefunden habe:

ABE:
Bei Einhaltung der vorgegebenen Rad/Reifenkombinationen und Verwendung von Serienrädern ist keine Vorführung bzw. Abnahme durch den TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen erforderlich. Dadurch entfallen Karosseriearbeiten am Fahrzeug. Sie müssen lediglich die beigefügte ABE bei den Fahrzeugpapieren mitführen.

Paragraph 19.3:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt.
Allerdings müssen die angegebenen Rad / Reifenkombinationen und Einpresstiefen eingehalten
werden. Eine Vorführung bzw. Anbauabnahme beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten sind je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig.

Paragraph 21:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben.
Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten sind je nach Felgen- bzw. Reifengröße ebenfalls notwendig. Diese Sätze sind besonders für den Export und den Rennsport geeignet.


So und nun hab' ich noch ein paar Fragen dazu:

1. ABE: Stehen diese "Rad/Reifenkombinationen" in der ABE drin?
2. ABE: Was ist, wenn man andere Rad/Reifenkombinationen fährt? Greift dann automatisch §19.3 oder §21 oder wie?
3. §19,3: Ist das die Variante, bei der man einen Extra-Zettel bekommt, den man immer dabei haben muß?
4. Was muß man denn alles erledigen, um die §21-Teile eingetragen zu bekommen?
5. Ist von der §21-Variante immer abzuraten?

Danke und Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2002, 10:46   #2
frank730i
Mitglied
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Nordhausen
Fahrzeug: BMW 730iA V8 E38
Standard

Hallo Möhre!


zu 1. Hier sind nur die serienmäßig von BMW freigegebenen Rad und Reifengrößen erlaubt. Alles was original im Fahrzeugschein eingetragen ist. Aber Achtung!!! Alles was später mal im Fahrzeugschein eingetragen wurde wie z.B. 20 Zoll Alpina Felgen oder ähliches zählt nicht dazu!!!!

zu 3. Ja, Du bekommst vom TÜV bzw. Dekra eine Anbauabnahme, welche auf diesem Zettel vermerkt ist, welcher immer mitzuführen ist.

zu 4. Das kommt auf den jeweiligen Prüfer an, was der als notwendig erachtet. Das können Karosseriearbeiten sein, andere Räder bzw Felgen, Federwegsbegrenzer und ähnliches.

zu 5. Ist auf alle Fälle mit einigem Risiko behaftet. Kann sehr teuer sein alle Auflagen für die Eintragung zu erfüllen bzw. ein teuer Komplettumbau kann auch mal nicht eingetragen werden. Dann ist das Geld futsch.

zu 2. Wenn Du nicht die serienmäßigen Rad/Reifenkombination fährst dann greift entweder 19/3 oder 21. Da müßte aber nochetwas in der ABE bzw. Teilegutachten drinn stehen, was mit 19/3 freigegeben ist.


Hoffe ich habe jetz nicht für noch größere Verwirrung gesorgt.


Gruß

Frank
frank730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2002, 15:51   #3
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Hi Frank,

dank' Dir ... eine Frage hab' ich doch noch:
Mir ist nicht so ganz der Unterschied zwischen "Einzelabnahme + Extrazettel (19.3)" und "Einzelabnahme + Eintragung in Brief und Schein (21)" klar. Vielleicht kannst Du bzw. jemand anderes mir helfen?

Danke, Möhre

[Bearbeitet am 22.12.2002 von Möhre]
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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