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Alt 30.10.2003, 17:28   #1
NCNMUC
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NCNMUC
 
Registriert seit: 29.04.2003
Ort: Alcantarilha
Fahrzeug: BMW F11 (2016) M550dx A, Honda Deauville
Standard Frechheit! So einen Strafzettel bezahl ich ned...!!!!

Hallo alle....

klebte doch neulich an meiner Frontscheibe dieser Strafzettel:



(sorry für das große Bild, aber nur so kann man erkennen, was ich meine...)

1.) man kann das Wesentliche gar nicht erkennen!!
2.) scheint der zuständige Polizist Legastheniker zu sein (so eine "Krickelschrift" - man
sollte wenigstens die Standardzeichen beherrschen... ich verlange ja nicht alles in Kyrillisch,
aber zumindest in leserlichen lateinischen Zeichen ... sowas wie hier ist ja eher Arabisch...)
3.) weder der genaue Paragraph (also ein Paragraphenzeichen sieht eh anders aus...)
noch die begannene Ordnungswidrigkeit ist zu erkennen.
4.) Komisch, dem Datum wurde später wohl eine "1" hinzugefügt (Hatte der Beamte wohl auch
keine Ahnung das wir Oktober haben?????)
5.) Welchen Dienstrang hat der mit "Hochachtungsvoll" nicht nachvollziehende Beamte?

Meiner Meinung nach ist diese Zahlungsaufforderung eine Frechheit und an
Gleichgültigkeit der Beamten nicht zu übertreffen.

Die gehen doch davon aus, das man einfach kritiklos bezahlt und gut ist.

Was würdet ihr denn machen?
Die Frage geht auch direkt an unsere Polizisten hier im Forum. Ich bin ja schon jemand,
der alles bezahlt, aber nur wenn ich weiß wofür und überhaupt, wenn alles korrekt ist.

Bitte um eure Meinung...

NCNMUC
__________________
Seit 2004 über 2.400 Forumskalender produziert!!
NCNMUC ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 17:37   #2
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard

Also ich bin kein Polizist und kenne auch die deutschen Strafzettel nicht. Wenn bei mir sowas auf der Windschutzscheibe wäre, wüsste ich ehrlich gesagt gar nichts damit anzufangen.
Was Du "angestellt" hast, wirst Du ja selber wissen, aber dieses Geschreibsel ist wirklich eine Frechheit.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 17:37   #3
Sewer Shark
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Sewer Shark
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Wilsdruff
Fahrzeug: ich spare noch!
Standard huhu NCNMUC,

Zitat:
Original geschrieben von NCNMUC
Was würdet ihr denn machen?
bin zwar eher in einer anderen Branche tätig aber ich muß trotzdem mal antworten:

Sowas hab ich ja noch nie gesehen. Ich bin nun wirklich für jeden Spaß zu haben und das trifft genau meinen Humor. Auch wenn es für Dich vielleicht nicht so lustig ist aber ich find´s einfach irre

Anhand der 15,-€ gehe ich mal von einem "Parkungsdelikt" aus. Doch erkennen bzw.entziffern kann ich das beim besten Willen nicht. Und was ich nicht kenne ,daß kann ich auch nicht bezahlen oder dafür büßen (wo bleibt da der belehrende Aspekt ).
Also ich würde Einspruch einreichen,richtig schick mit Kopie.Falls sich dann eine längere hin-und-her Phase anbahnt würd ich die 15,-€ bezahlen.Aber so erst einmal auf keinen Fall.


Bis dann,Sewer!
__________________
i want to believe ...
Sewer Shark ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:20   #4
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Standard

Aso ich übersetz mal:

HiUUlhh.1
§123 SFUV1286
HV

Dr. Kohl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:26   #5
12Zylinder
der weiße Riese
 
Benutzerbild von 12Zylinder
 
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
Standard

meine Vorfahren haben schon die Hyroglyphen übersetzt

Arnulfstrasse 1, liegt glaube ich ich Neuhausen-Nymphenburg

§ 12 STVO 28b

HV

die Unterschrift bleibt so geheimnisvoll wie die Pyramiden


Gruss

12 Zylinder
12Zylinder ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:27   #6
OnlyTheFinest
jetzt endlich M-Fahrer...
 
Benutzerbild von OnlyTheFinest
 
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
Standard

Tja, da hast Du wohl gegen §12 der StVO verstossen... in der Arnulfstrasse - kostet 15EUR

Was soll man dazu noch sagen??
Verstehe das Problem jetzt ehrlich gesagt nicht ganz - OK ein bisschen schlecht zu lesen... Aber das ändert ja leider nix...

Grüße
Constantin :cool:
__________________
Schöne Grüße
Constantin



... ab jetzt 7er nur noch im Winter
OnlyTheFinest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:33   #7
Sewer Shark
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Sewer Shark
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Wilsdruff
Fahrzeug: ich spare noch!
Standard huhu Dr.Kohl & 12Zylinder,

Zitat:
Original geschrieben von Dr. Kohl
HiUUlhh.1
§123 SFUV1286
HV
Zitat:
Original geschrieben von 12Zylinder
§ 12 STVO 28b
HV
na das ist starker Toback .Wer von Euch hat jetzt mehr Cola getrunken bzw.wielange habt Ihr das nur übersetzt .


huhu Only,

ja,so isses nun mal.Hart aber gerecht


Bis dann,Sewer!
Sewer Shark ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 19:05   #8
12Zylinder
der weiße Riese
 
Benutzerbild von 12Zylinder
 
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Sewer Shark

na das ist starker Toback .Wer von Euch hat jetzt mehr Cola getrunken bzw.wielange habt Ihr das nur übersetzt .
Wozu gibt es Übersetzungsprogramme im www

Gruss

12 Zylinder
12Zylinder ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 19:23   #9
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Tja,
dann will ich doch mal:

das Gekritzel heisst:
§12 Abs. 1 StVO, Zeichen 286, HV = Haltverbot

NCNMUC hat in der Arnulfstr. 1 im eingeschränkten Haltverbot geparkt. Das Haltverbot wurde durch ein Verkehrzeichen (Zeichen 286) angezeigt.
Somit liegt ein Verstoß gegen § 12 StVO vor. Dafür werden 15 € Verwarngeld fällig.

Vielleicht hilft das: über 50% der Bewerber bei der Polizei fallen wegen erheblicher Rechtschreibmängel beim Deutschtest durch die Aufnahmepüfung.

Wenn dem Vorgesetzten dieser Zettel vorgelegt würde, hätte der Beamte schlechte Karten, aber aufsuchen bzw. anrufen bei der Dienststelle könnte sehr Aufwendig werden. Zahlen und vergessen ...
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 19:26   #10
Bonner
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
Standard @ NCNMUC: Zahlen!

Tut mir leid, aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen zu zahlen.

Mir ist vor Jahren mal etwas passiert, was eher ins Reich der Mythen und Sagen passen würde:

Es fing mit einem klitzekleinen Parkverstoß an:
- mein blauen (merken, später wichtig!) Golf II verkehrt abgestellt (stimmt!)
- abgeschleppt worden
- keiner wußte, wohin, auch die Polizei nicht
- selbst alle Abschleppunternehmen abgeklappert und ihn endlich gefunden
- leider keine 500 Märker passend dabei, daher den Wagen nicht bekommen (hier fängt´s mit der Widerrechtlichkeit an!)

Tage später kam der Bescheid:
- 2 Seiten auf EIN Blatt gedruckt (= NICHT leserlich)
- Abschleppverfügung betraf einen roten Toyota Corolla (vgl. oben: blauer Golf II???)
- im Titel der Verfügung waren einige Worte mit der Schreibmaschine ausgeixxxxt.
- genau diese Worte (oder das unter der XXXXXXXXX war mit dem Textmarker gelb gekennzeichnet - vielleicht doch gültig? Who knows...)
- Ort der Maßnahme stimmte nicht
- kein relevaten Angaben o.ä. erkennbar



Was mache ich also? Netter Anruf bei den Herren in Grün/Weiß mit anschließendem Besuch.
Mein Begehr: Bitte bitte bitte mit viel Sahne d´rauf, stellt mir eine neue Verfügung aus.
Reaktion: Rausschmiß
"Wer das lesen will, kann das auch. Schaun´se mal hier, da is doch alles wichtige gemarkert!"

Brief mit Widerspruchan das zuständige Polizeipräsidium geschrieben.
Zwischenzeitlich neuen Bescheid mit Verfristung erhalten (Hallöle, da war doch mein Widerspruch?)

Brief vom Polizeipräsidenten (!!!!!!!!!!!!!!!!!) erhalten: "War doch alles korrekt"

Kann doch nicht wahr sein, ich will doch gar nicht inhaltlich diskutieren, bittebitte schickt mir doch nur einen neuen leserlichen Bescheid. ich will doch nur wissen, was ich tun muß. Ich zahl auch die ZWEI Blätter Papier. Ich will´s doch nur lesen...

Auf gut Glück mal den angegebenen Emittenten dieses Briefes telefonisch kontaktiert.
Kurz gefaßt, wurde mir geraten, ALLE weiteren Schritte zu meinem eigenen Wohl zu unterlassen.

Dieses Telefonat hat mich so dermaßen nachhaltig beeindruckt, daß ich - obwohl aus einer Juristenfamilie stammend, damals schon selbst diverse Semester Jura auf dem Buckel - sofort die Klappe gehalten habe und trotz aller nachweisbarer Widerrrechtlichkeit auf die inzwischen leserlich mitgeteilte Kontonummer überwiesen habe. DIESES telefonat hätte in keinem Rechtsstaat geführt werden dürfen...

Alles Märchen? Urteilt selbst! Zumindest im Regierungsbezirk Bonn/Köln zahle ich jedes Knöllchen.

Viele Grüße, Henner

P.S. die Unterlagen habe ich noch im Keller

[Bearbeitet am 30.10.2003 um 20:30 von Bonner]
Bonner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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