VIN Decoder |
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25.08.2005, 13:39
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
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Versicherungswechsel bei Fahrzeugwechsel - Ablauf?
Hallo!
Ich habe vor mein aktuelles Auto abzumelden und mit dem Neuen zu einer anderen Versischerung zu wechseln. Eine Deckungskarte zu den Konditionen in Sachen Prozente der anderen Versicherung habe ich auch schon!
Wie läuft das nun ab? Altes Auto abmelden und Bescheinigung meiner Versicherung zu kommen lassen; neues mit der Deckungskarte anmelden
und dann regelt sich der Rest von allein oder muss man hier noch mehr Papierkrieg führen?
Gruß und danke!
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25.08.2005, 14:56
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
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Genau so und mehr musst Du nicht machen, der eventuell zuviel gezahlte Betrag wird Dir erstattet und gut.
Viel Spass mit Deinem "Neuen"
Rainer
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25.08.2005, 18:48
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
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Zitat:
Zitat von Rainer750i
Genau so und mehr musst Du nicht machen, der eventuell zuviel gezahlte Betrag wird Dir erstattet und gut.
Viel Spass mit Deinem "Neuen"
Rainer
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Hallo!
Danke für eure Beiträge.
Ich muss also meiner alten Versicherung - DA - nicht extra den Vertrag kündigen, das macht dann die neue Versicherung - Züricher -, richtig?
Gruß
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25.08.2005, 19:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Pace
Ich muss also meiner alten Versicherung - DA - nicht extra den Vertrag kündigen, das macht dann die neue Versicherung - Züricher -, richtig?
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Nein, Deine neue Versicherung kündigt nichts für Dich. Braucht sie auch nicht; mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet auch die alte Versicherung automatisch. Die alte Versicherung rechnet mit Dir den alten Vertrag ab, und erteilt der neuen Versicherung auf deren Anfrage die Versichererwechsel-Bescheinigung mit den für die %e relevanten Daten.
Greets
RS744
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25.08.2005, 17:00
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 17.10.2004
Ort: Hude
Fahrzeug: 740i
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Moin,
sollte das neue Fahrzeug Voll- oderTeilkasko versichert werden, ist eine vorläufige Deckungszusage für die Teil o. Vollkasko von der neuen Versicherung zu empfehlen. Die Deckungkarte gilt nur für die Haftpflicht. Sonst kann es im Schadenfall eine böses Erwachen geben.
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25.08.2005, 18:16
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#6
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Charmeur
Registriert seit: 22.10.2002
Ort: Dreieich
Fahrzeug: AUDI Q7 (04.2016)
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Zitat:
Zitat von Die Oldenburger
Moin,
sollte das neue Fahrzeug Voll- oderTeilkasko versichert werden, ist eine vorläufige Deckungszusage für die Teil o. Vollkasko von der neuen Versicherung zu empfehlen. Die Deckungkarte gilt nur für die Haftpflicht. Sonst kann es im Schadenfall eine böses Erwachen geben.
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Ich vollziehe derzeit auch einen Fahrzeugwechsel.
Nach Auskunft meiner Versicherung sind, zumindest dort, Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren, mit Abgabe der Deckungskarte bei der Zulasungsstelle, sofort Vollkasko versichert.
Gruß
Malmsta
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30.08.2005, 15:18
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Malmsta
Ich vollziehe derzeit auch einen Fahrzeugwechsel.
Nach Auskunft meiner Versicherung sind, zumindest dort, Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren, mit Abgabe der Deckungskarte bei der Zulasungsstelle, sofort Vollkasko versichert.
Gruß
Malmsta
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Hallo Malmsta ,
was wird denn der Neue für ein Fahrzeug ???
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Gruß,
Rudi
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