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Hallöle,
will mir Standlichtringe einbauen, aber wie ist das mit der ABE ? Weis schon wer viel fragt geht viel Irre, hab aber keine Lust die Sachen Immer Umzubauen ,vorallem bei Tüv 07/03 .
Was anderes was haltet von der geschichte unabhängig vom derzeitigem preis .
Laut Rücksprache mit Verkäufer Orginal BMW aber keine ABE
bei diesem Link noch keine Rückantwort auf meine Anfrage
Danke ! Gruß stephan
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Ich mag Frauen unter 1,70m... Delikatessen sind immer klein...
Die ABE zu den Teilen führt jeder Fahrer eines solchen Wagens (der sie Serienmäßig verbaut hat) mit sich.
Denn der Fahrzeugschein ist eine Abschrift des Fahrzeugbriefes und der Fahrzeugbrief hat eine ABE-Nummer.
Also hat das ganze Auto mit all seinen Teilen die von Dir gesuchte ABE.
Also um auf Nummer sicher zu gehen verbaust Du besser alles, was in der ABE steht... also das ganze Auto...
Nur dann heißt das nicht mehr "Umbau am E32" sondern neukauf eines E38 ??
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Signatur: Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten. Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
Danke für den Tipp , würde ich auch gern aber ich hab den E32 noch nicht lange und finde den Wagen auch Super !
Ich liebäugle schon mit nem E38 aber den schenke ich mir woll erst zum 40 iger , da ich ein neueres Baujahr aber bezahlbar und mit top ausstattung bevorzuge . Und der Benzinpreis wird diese Gebrauchtfahrzeuge in Zukunft sicher nicht teurer machen!
Ich denke wenn dus nicht übertreibst wird da niemand merken.Wokke aus dem Forum hier hat ja Trixenon verbaut und hat da auch nix eingetragen.Da unser Wagen der erste mit Xenon war haben wir dabei natürlich Vorteile.Und bei einem 7er denke ich vermutet man etwas anderes als bei nem GSI/GTI oder dergleichen.
Zu den Standlichtern fällt mir noch ein, dass grundsätzlich erlaubt ist, zusätzliche Standlichter in vorhandene Lampengehäuse zu verbauen.. so oder sehr ähnlich steht es in der STVZO. ... www.STVZO.de
Aber da kommt wieder das Thema: Es darf am Auto nix verbaut sein, was nicht geprüft ist ... steht so auch da drin.
... zu meinem Yenon hat der TÜV nix gemeckert.
Lackierte Blinker hinten waren ein leichter Kritikpunkt... aber nachdem er gesehen hatte, wie hell die Blinken war er ruhig.
Die paar zusätzlichen Standlichter vorne (alles vorne mit Standlichtern bei mir) haben ihm auch nicht sooo gefallen, aber da sie niemanden blenden... ok...
Streng genommen hätte ich so argumentieren können:
Standlichter in Auf+Abblendlampen (keine Ringe) sind ein Licht, da in einem Gehäuse verbaut.
Standlichter in den Nebellampen sind zusätzliche Standlichter gemäß STVZO in vorhandenem Lampengehäuse.
Standlichter in den weißen Blinkern sind Positionsleuchten, die die Umrisse der Wagens erkennen lassen (steht auch so in der STVZO)...
Aber wozu leben wir in Deutschland..... hier ist halt alles verboten.... egal
Mir fällt gerade was ein..
Du schreibst zum TÜV 07/03 willst Du das Zeugs nicht ausbauen -im Zweifelsfall- ...
Dann fahr doch JETZT zum TÜV und Du hast für 2 Jahre Ruhe.
FRÜHER darfst Du problemlos zum TÜV und bekommst 2 Jahre.
... hatte ich mal mit m Mopped gemacht.
Ich war 7 Monate drüber. .. bekam nachehutigem Recht nur 24 Moante minus 7 = 17 Monate.
Dann bin ich gleich zwei mal (weil der Idiot den versteckten Fehler nicht gefunden hat) durch.
Beim 2.mal ist er nicht mal mehr das Gerät angugucken gegangen... Bekam innerhalt 3 Minuten 2 Siegel... Das hatte der Prüfer noch nie gemacht, sagt er... ist aber legal und nicht zu beanstanden.
.. beim Auto nur etwas teuer, beim Motorrad machbar.
.... gilt für eine Fahrzeug-ABE : die verbauten Scheinwerfer oder andere in gleicher Anbaulage.
Im Falle einer Xenon-Umrüstung sind natürlich die Auflagen für Xenon-Scheinwerfer zu beachten.
Aber eigentlich darfst Du alle Scheinwerfer verbauen die ein Prüfzeichen haben, solange die Art des Umbau's fachgerecht ist (keine scharfkantigen Teile etc.)
Gruß
Michael
- der schon einige male den TÜV mit anderen Scheinwerfern verblüfft hat -
Diese Auflagen gab es erst ab ca. 2ooo.
Vorher stand nix davon im Gesetz... war nur gängige Praxis der TÜV-Leute.
Damit waren die dann auf Nummer Sicher.