Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E32
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E32



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.01.2003, 21:57   #1
Kirsche
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: Mühlacker
Fahrzeug: Skoda Rapid
Standard Standlichtringe + ABE und anderes

Hallöle,
will mir Standlichtringe einbauen, aber wie ist das mit der ABE ? Weis schon wer viel fragt geht viel Irre, hab aber keine Lust die Sachen Immer Umzubauen ,vorallem bei Tüv 07/03 .

Was anderes was haltet von der geschichte unabhängig vom derzeitigem preis .
Laut Rücksprache mit Verkäufer Orginal BMW aber keine ABE




bei diesem Link noch keine Rückantwort auf meine Anfrage

Danke ! Gruß stephan
__________________
Ich mag Frauen unter 1,70m... Delikatessen sind immer klein...
Kirsche ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2003, 22:18   #2
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Die ABE zu den Teilen führt jeder Fahrer eines solchen Wagens (der sie Serienmäßig verbaut hat) mit sich.
Denn der Fahrzeugschein ist eine Abschrift des Fahrzeugbriefes und der Fahrzeugbrief hat eine ABE-Nummer.

Also hat das ganze Auto mit all seinen Teilen die von Dir gesuchte ABE.

Also um auf Nummer sicher zu gehen verbaust Du besser alles, was in der ABE steht... also das ganze Auto...
Nur dann heißt das nicht mehr "Umbau am E32" sondern neukauf eines E38 ??
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2003, 22:30   #3
Kirsche
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: Mühlacker
Fahrzeug: Skoda Rapid
Standard

Danke für den Tipp , würde ich auch gern aber ich hab den E32 noch nicht lange und finde den Wagen auch Super !
Ich liebäugle schon mit nem E38 aber den schenke ich mir woll erst zum 40 iger , da ich ein neueres Baujahr aber bezahlbar und mit top ausstattung bevorzuge . Und der Benzinpreis wird diese Gebrauchtfahrzeuge in Zukunft sicher nicht teurer machen!


Gruß Stephan
Kirsche ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2003, 22:31   #4
Dome
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.10.2002
Ort: Offenburg
Fahrzeug: BMW E24 635CSI, E38 740
Standard

Ich denke wenn dus nicht übertreibst wird da niemand merken.Wokke aus dem Forum hier hat ja Trixenon verbaut und hat da auch nix eingetragen.Da unser Wagen der erste mit Xenon war haben wir dabei natürlich Vorteile.Und bei einem 7er denke ich vermutet man etwas anderes als bei nem GSI/GTI oder dergleichen.

Einbauen und Glücklich sein!!

Gruss Dominik
Dome ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 03:04   #5
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zu den Standlichtern fällt mir noch ein, dass grundsätzlich erlaubt ist, zusätzliche Standlichter in vorhandene Lampengehäuse zu verbauen.. so oder sehr ähnlich steht es in der STVZO. ... Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.STVZO.de

Aber da kommt wieder das Thema: Es darf am Auto nix verbaut sein, was nicht geprüft ist ... steht so auch da drin.


... zu meinem Yenon hat der TÜV nix gemeckert.
Lackierte Blinker hinten waren ein leichter Kritikpunkt... aber nachdem er gesehen hatte, wie hell die Blinken war er ruhig.
Die paar zusätzlichen Standlichter vorne (alles vorne mit Standlichtern bei mir) haben ihm auch nicht sooo gefallen, aber da sie niemanden blenden... ok...

Streng genommen hätte ich so argumentieren können:
Standlichter in Auf+Abblendlampen (keine Ringe) sind ein Licht, da in einem Gehäuse verbaut.
Standlichter in den Nebellampen sind zusätzliche Standlichter gemäß STVZO in vorhandenem Lampengehäuse.
Standlichter in den weißen Blinkern sind Positionsleuchten, die die Umrisse der Wagens erkennen lassen (steht auch so in der STVZO)...

Aber wozu leben wir in Deutschland..... hier ist halt alles verboten.... egal
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 03:39   #6
BUDDY
† Februar 2011
 
Benutzerbild von BUDDY
 
Registriert seit: 24.10.2002
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 750iL `89 -`92, BMW 520i e28, BMW 320i Baur Cabrio( 07632 )
Standard

Hy!
Wenn Du doch Bock hast verbau Dir die Xenon doch. Solange die richtig eingestellt sind wird auch kaum jemand etwas sagen.

ZUDEM: Was verboten ist macht noch mehr Spass.


Gruss
BUDDY
__________________
----------- Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.schraubergemeinschaft-bendorf.de

Bei Technischen Problemen helfen wir gerne, Hebebühnenbenutzung gegen kleines Endgeld für Hallenmiete nach Absprache gerne möglich.
BUDDY ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 03:53   #7
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Mir fällt gerade was ein..
Du schreibst zum TÜV 07/03 willst Du das Zeugs nicht ausbauen -im Zweifelsfall- ...

Dann fahr doch JETZT zum TÜV und Du hast für 2 Jahre Ruhe.
FRÜHER darfst Du problemlos zum TÜV und bekommst 2 Jahre.

... hatte ich mal mit m Mopped gemacht.
Ich war 7 Monate drüber. .. bekam nachehutigem Recht nur 24 Moante minus 7 = 17 Monate.
Dann bin ich gleich zwei mal (weil der Idiot den versteckten Fehler nicht gefunden hat) durch.
Beim 2.mal ist er nicht mal mehr das Gerät angugucken gegangen... Bekam innerhalt 3 Minuten 2 Siegel... Das hatte der Prüfer noch nie gemacht, sagt er... ist aber legal und nicht zu beanstanden.
.. beim Auto nur etwas teuer, beim Motorrad machbar.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 09:17   #8
Altautofahrer
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: Taunus 2.8V6, Taunus Kombi, E23 732i, ..
Standard Grundsätzlich...

.... gilt für eine Fahrzeug-ABE : die verbauten Scheinwerfer oder andere in gleicher Anbaulage.
Im Falle einer Xenon-Umrüstung sind natürlich die Auflagen für Xenon-Scheinwerfer zu beachten.
Aber eigentlich darfst Du alle Scheinwerfer verbauen die ein Prüfzeichen haben, solange die Art des Umbau's fachgerecht ist (keine scharfkantigen Teile etc.)

Gruß
Michael

- der schon einige male den TÜV mit anderen Scheinwerfern verblüfft hat -
Altautofahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 13:15   #9
Knetepappi
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard Xenon....

...ohne Scheinwerfer-Reinigungsanlage und Leuchtweiteregulierung (wahlweise Niveauregulierung..) ist nicht zugelassen...

....das weiß jeder dorfbulle, jeder tüv-heini....

Du bekommst es auch nie eingetragen ohne die oben genannten komponenten....

Knetepappi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 19:48   #10
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Diese Auflagen gab es erst ab ca. 2ooo.
Vorher stand nix davon im Gesetz... war nur gängige Praxis der TÜV-Leute.
Damit waren die dann auf Nummer Sicher.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Suche !!!!!!! ABE Remotec jungmicha Suche... 1 16.04.2004 20:08
@ alle Standlichtringe - Bastler Hannes BMW 7er, Modell E38 3 16.05.2003 11:48
Suche ABE für PowerTech Spurverbreiterung chatfuchs BMW 7er, Modell E32 24 22.02.2003 01:34
Distanzscheiben, ABE vs. §19.3 vs. §21 ??? Möhre BMW 7er, Modell E38 2 22.12.2002 15:51
Standlichtringe RaVen BMW 7er, Modell E38 3 27.08.2002 08:52


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:26 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group