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Kategorie: Wirtschaft

05.04.2019
BMW Group wird eine Rückstellung für EU-Kartellverfahren bilden
 

  • Die BMW Group ist heute von der EU-Kommission über Beschwerdepunkte in einem laufenden Kartellverfahren informiert worden.
  • Aus den Beschwerdepunkten leitet die BMW Group ab, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen wird.
  • Dies löst nach den International Financial Reporting Standards eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung aus.

Die BMW Group ist heute von der EU-Kommission über Beschwerdepunkte in einem laufenden Kartellverfahren informiert worden. Die EU-Kommission untersucht, ob deutsche Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben.

Die BMW Group wird sich gegen die Vorwürfe der EU-Kommission – wenn erforderlich – mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Aus den Beschwerdepunkten leitet die BMW Group ab, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen wird. Dies löst nach den International Financial Reporting Standards eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung aus.

Daher wird die BMW Group nach Prüfung der Beschwerdepunkte eine Rückstellung von voraussichtlich über 1 Mrd. EUR bilden. Dieser Effekt wird das Ergebnis im ersten Quartal 2019 entsprechend belasten. Die Prüfung der Beschwerdepunkte und die Akteneinsicht werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb lassen sich die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.

Die EBIT-Marge des Segments Automobile wird für das laufende Geschäftsjahr nunmehr voraussichtlich 1-1,5 Prozentpunkte unter dem bisherigen Korridor von 6-8% erwartet.

Für das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr geht die BMW Group unverändert von einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr aus.

Quelle: BMW Pressemitteilung vom 05.04.2019


 

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