13.12.2006
Service: Was bringt 2007 Neues für die Autofahrer?
Das Jahr 2007 bringt für die Autofahrer viele Neuerungen. Darauf hat auch der
ADAC hingewiesen. Viele Regelungen machen das Autofahren teurer, andere
beschränken die Mobilität aus Umweltgründen. Die wichtigsten Neuerungen sind
nachfolgend zusammengefasst.
Die Mehrwertsteuer wird von 16 auf 19 Prozent erhöht, damit verteuert
sich nicht nur die Anschaffung von Fahrzeugen sondern auch die Reparaturkosten
und die Kraftstoffpreise. Bei denen kommt noch die Zwangsbeimischung von
Biokraftstoffen bei Diesel und Benzin dazu, die den Treibstoffpreis um circa
fünf Cent steigen lässt.
Ebenfalls steigt die Versicherungssteuer. Musste 2006 für eine
Versicherungsprämie von 500 Euro gezahlt werden, sind es nach der Anhebung im
Jahr 2007 3% bzw. 15 Euro mehr.
Neue Wohnmobilsteuer: Bei der Besteuerung von fahrbaren Häusern gilt
künftig nicht mehr allein das Gewicht. In Stufen eingeführt gilt künftig auch
für Wohnmobile die schadstoffabhängige Komponente. Finanzexperten rechnen mit 50
Mio Euro Mehreinahmen für den Staat - zu Lasten der Wohnmobil-Besitzer.
Die Entfernungspauschale wird gekürzt. Künftig kann der Pendler erst
ab einer Entfernung von 21 Kilometern 30 Cent pro Kilometer absetzen.
Neue Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen können ab dem
1. Januar 2007 nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens die Abgasnorm
"Euro 4" erfüllen. Motorräder müssen mindestens "Euro3" erfüllen.
Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ist mit
einem Bonus von 330 Euro zu rechnen. Wer nicht nachrüstet, zahlt ab dem 1.April
2007 einen Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter
Hubraum.
Kraftfahrzeuge werden ab dem 1. März 2007 entsprechend ihrer Schadstoffgruppe
mit verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell ausgewiesenen
Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos mit höherem Schadstoffausstoß
ausgesprochen werden. Eine weitere EU-Richtlinie schreibt größeren Städten vor,
bis Mitte 2007 Karten zur Darstellung der Lärmbelastung zu erstellen.
Autofahrer, die im europäischen Ausland ein Knöllchen über mehr als 70
Euro erhalten haben, müssen sich ab März 2007 darauf gefasst machen, dass es
vollstreckt wird.
Für Fahranfänger am Steuer gilt ab Sommer 2007 unabhängig vom Alter ein
zweijähriges absolutes Alkoholverbot.
Rechtstipps von der Werkstatt in eingeschränktem Umfang: Ab Mitte 2007
dürfen im Rahmen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes Werkstätten
künftig nach Unfällen allgemein über die rechtlichen Hindergründe oder die
Abrechnung aufklären und sich den Reparaturanspruch gegen den Versicherer
abtreten lassen. Nicht zulässig bleibt weiterhin die rechtliche Beurteilung der
Schuldfrage.
Ab Sommer ist auch Schluss mit dem "Führerscheintourismus". Nach einem
vorausgegangenen Entzug der Fahrerlaubnis müssen EU-Führerscheine nicht mehr
anerkannt werden.
Oldtimer als Kulturgut: Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen ("H"
steht für Historisch) beantragen will, braucht dazu ein Gutachten, in dem
bestätigt wird, dass es sich bei dem Auto um "kraftfahrzeugtechnisches
Kulturgut" handelt. Die Begutachtung dürfen auch Prüfingenieure vornehmen,
bislang musste es ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein. Der Vorteil des
H-Kennzeichens, das dem normalen EU-Kennzeichen entspricht, aber ganz rechts
hinter der Zahl noch ein "H" eingeprägt hat: Die Kfz-Steuer beträgt pauschal
191,73 Euro (für Motorräder: 46,02 Euro). Dies ist natürlich vor allem für Autos
mit großem Hubraum ohne Katalysator vorteilhaft. Wer gleich mehrere Oldtimer
besitzt und diese nur für Veranstaltungen aus der Garage holt, kommt mit einem
roten Oldtimer-Kennzeichen (Erkennungsnummer: 07) kostengünstig zur Zulassung
für alle Autos. Dieses wird ab dem kommenden Jahr aber nur noch für Autos
ausgegeben, die mindestens 30 Jahre alt sind. Alte Kennzeichen dürfen ab dem
01.04.2007 beim Umzug behalten werden. Autoversicherer wollen daher künftig die
Postleitzahl des Wohnorts wissen.
Stopp an Gleisen: An unbeschrankten Bahnübergängen dürfen künftig
Stopp-Schilder aufgestellt werden.
Der Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht wird ab Juni 2007 in der der
5. KH-Richtlinie geregelt.
Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des
Unfallgegners jetzt im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen müssen
innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million
Euro bei Sachschäden angehoben werden.
Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die
Betriebserlaubnis. Für die Einstufung als Oldtimer ist ein Mindestalter von 30
Jahren und ein Gutachten von einem Prüfingenieur erforderlich.
Letzthalter von Pkw bis zu einem Gewicht von 3,5 t haben ab dem 1. Januar 2007
die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug kostenlos beim Hersteller oder Importeur
zurückzugeben.
Rasern, Alkohol- und Drogenkonsumenten sollen ab dem Jahr 2007 deutlich
höhere Bußgelder drohen.
Berufskraftfahrer dürfen nur noch 56 Stunden pro Woche hinter dem Steuer
sitzen. Bisher waren es 74 Stunden. Pro Tag darf maximal neun Stunden gefahren
werden, zweimal in der Woche maximal zehn Stunden. Nach 4,5 Lenkstunden sind 45
Minuten Pause angesagt.
In den Nachbarstaaten erwartet den Autofahrer ebenfalls Neues. In Italien werden
zum Jahresbeginn turnusgemäß die Bußgelder angehoben. Bis zum 1. April 2007
gelten in einigen Städten Südtirols temporäre Fahrverbote für
schadstoffintensive Pkw.
In Österreich gilt auf bestimmten Abschnitten der A12 Tempo 100. Auf der A10
zwischen Knoten Salzburg und Golling sind generell nur 100 km/h erlaubt.
Abgesehen von diesen geplanten oder bereits beschlossenen Neuerungen werden in
den Gremien der EU bereits zahlreiche andere Pakete für die Autofahrer
geschnürt.
Quellen: ar, Nicole Schwerdtmann, Auto Club Europa
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