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Alt 21.05.2010, 10:48   #1
Marks
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Vergiss es; der TE wird das nicht verstehen.

Übrigens kann der Händler sich nicht als Vermittlungsgeschäft aus der Gewährleistung schummeln, wenn er das FHZ unter seiner Firmierung inseriert und den Kundenauftrag nicht vermerkt.
weshalb der PrinzIceman das Inserat vor dem Kauf in jedem Fall ausdrucken sollte.
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