Zitat:
Zitat von Marks
weshalb der PrinzIceman das Inserat vor dem Kauf in jedem Fall ausdrucken sollte.
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... was ihm jedoch nichts bringt, da es auf das im Kaufvertrag geschriebene ankommt. Wenn er im Kaufvertrag schreibt, dass er es im Kundenauftrag verkaufen, hat er gute Karten.
Ebneso der Zusatz "Bastlerfahrzeug" im KV reicht schon aus, damit der Händler erstmal seinen Kopf aus der Schlinge gezogen hat... genau so kann er Sachen wie "Motor und Getriebe machen Geräusche" in den KV schreiben! Da muss er dann nämlich keine Gewährleistung geben.
In solchen Fällen hat man dann auch vor Gericht nur wenig Chancen.
Aber mal ganz abgesehen davon: Wir reden hier von einem 12 Jahre alten Fahrzeug mit mehr als 200.000 km, welches unter 5.000,- EUR kostet...
... der Händler will ja auch was dran verdienen. Wie bitte soll er dann noch eine Gewährleistung geben?