19.01.2014, 16:46
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#4
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www.sauberes-auto.info
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Ort: Bietigheim- Bissingen
Fahrzeug: div.7er, 8er und Fremdfabrikate
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Zitat:
Zitat von Mafia 1988
Warum gleich so eine negative Einstellung?
MwSt. nicht ausweisbar heißt nicht unbedingt, dass der Karren im Kundenauftrag verkauft wird. Wenn der Wagen von Privat ohne MwSt. angekauft wurde, kann der Händler diesen auch nicht ausweisbarer 19% MwSt. verkaufen, sondern nur mit Differenzbesteuerung, welcher nicht gesondert auf Verkaufsrechnungen ausgewiesen wird. Anders wäre es, wenn der Wagen vom Händler mit ausgewiesener MwSt. gekauft worden wäre, dann müsste er es auch mit 19% ausweisbarer MwSt. weiterverkaufen...
Gelangt so ein Auto einmal in Privathand, kann von nun an keine MwSt. ausgewiesen werden, da eine Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Schließlich kann man auch Autos mit voller Händlergarantie / Gewährleistung kaufen ohne dass eine ausgewiesene Mehrwertsteuer vorliegt!
Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irren sollte...!!!
Gruß
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genau so ist es
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