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Alt 21.01.2024, 23:46   #2
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von Krischan1964 Beitrag anzeigen
Deinen Anwalt muss die Gegenseite keinesfalls sowieso bezahlen. Das ist ein Irrglaube.
Das stelle ich in Abrede! Wenn ein Geschädigter nachweislich nicht an einem Unfall schuld ist, zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Bei einer Teilschuld sieht das anders aus, aber die liegt hier nicht vor.

Siehe auch:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anwalt/

Merke: Niemand muss sich als Geschädigter persönlich mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen! Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, denn Versicherungen haben sehr wohl Anwälte und Gutachter beschäftigt und so wird sichergestellt, dass sich die Parteien auf Augenhöhe begegnen. Klar so weit?

Zitat:
Zitat von Krischan1964 Beitrag anzeigen
Ich weis ja nicht, was Du für eine Garagentür hattest. Aber das durch die Tür einerheblicher Schaden an Deinem Auto verursacht wurde, kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
Ach nein? Zufällig mal den Eröffnungsbeitrag genau gelesen? Wenn das Auto der Verursacherin ein TOTALSCHADEN ist, kann auch das Auto hinter der Garagentür erhebliche Schäden (im höheren vierstelligen Bereich) davongetragen haben.

Sorry, wenn ich etwas pampig rüberkomme, aber hier reinzuplatzen und "ich weiß was, ich weiß was, ich weiß alles besser" von sich zu geben und dabei Behauptungen aufzustellen, die keiner genaueren Betrachtung standhalten, ist nicht gerade im Interesse des TE!
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe


Geändert von Claus (21.01.2024 um 23:52 Uhr).
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