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BMW 7er, Modell E38 |
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21.01.2024, 23:36
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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Zitat:
Zitat von Marks
Geh zum Anwalt. Den muss die Gegenseite sowieso bezahlen. Du kannst nur was falsch machen.
Noch vor dem Gutachter.
Wie schon geschrieben keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung als erstes ranlassen.
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Deinen Anwalt muss die Gegenseite keinesfalls sowieso bezahlen. Das ist ein Irrglaube.
Ich würde folgende Vorgehensweise bevorzugen:
1. Den Schaden und den Ablauf der gegnerischen Versicherung melden. Müsste eigentlich schon der Versicherungsnehmer getan haben. Weis man aber nie , was da genau geschildert wurde. Ist doch sehr mysteriös
2. Einen Gutachter Deiner Wahl beauftragen, der möglichst auch bei der Öffnung der Tür dabei ist.
3. Den Schaden an der Garage sowie den begutachteten Schaden am Fahrzeug bei der Versicherung geltend machen, bzw eine Reparaturkostenübernahme veranlassen-
Sollten da Unstimmigkeiten entstehen, dann zum Anwalt.
Ich habe eine Verkehrs Rechtsschutz beim ADAC die ich seit 25 Jahren nicht in Anspruch genommen habe. Die würde das für mich erledigen, bzw mich wirklich rechtskundig vorher beraten.
Ob die gegnerische Versicherung auch für den Transport zur Werkstatt aufkommen muss, wegen des Saisonkennzeichens weis ich nicht genau, vermute aber ja.
Müsste man mit der Versicherung klären
Auch da würde der ADAC einspringen, der einmal im Jahr das Auto kostenlos in eine Werkstatt schleppt, wenn man denn Mitglied in dem Verein ist.
Ich weis ja nicht, was Du für eine Garagentür hattest. Aber das durch die Tür einerheblicher Schaden an Deinem Auto verursacht wurde, kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
Die muss dann schon mit Wucht dagegen gedonnert sein. Nur dagegen gerollt, wegen nicht angezogener Handbremse kann ich mir nicht so richtig vorstellen, nach den von Dir beschriebenen Schäden.
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21.01.2024, 23:46
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Krischan1964
Deinen Anwalt muss die Gegenseite keinesfalls sowieso bezahlen. Das ist ein Irrglaube.
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Das stelle ich in Abrede! Wenn ein Geschädigter nachweislich nicht an einem Unfall schuld ist, zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Bei einer Teilschuld sieht das anders aus, aber die liegt hier nicht vor.
Siehe auch:
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anwalt/
Merke: Niemand muss sich als Geschädigter persönlich mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen! Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, denn Versicherungen haben sehr wohl Anwälte und Gutachter beschäftigt und so wird sichergestellt, dass sich die Parteien auf Augenhöhe begegnen. Klar so weit?
Zitat:
Zitat von Krischan1964
Ich weis ja nicht, was Du für eine Garagentür hattest. Aber das durch die Tür einerheblicher Schaden an Deinem Auto verursacht wurde, kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
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Ach nein? Zufällig mal den Eröffnungsbeitrag genau gelesen? Wenn das Auto der Verursacherin ein TOTALSCHADEN ist, kann auch das Auto hinter der Garagentür erhebliche Schäden (im höheren vierstelligen Bereich) davongetragen haben.
Sorry, wenn ich etwas pampig rüberkomme, aber hier reinzuplatzen und "ich weiß was, ich weiß was, ich weiß alles besser" von sich zu geben und dabei Behauptungen aufzustellen, die keiner genaueren Betrachtung standhalten, ist nicht gerade im Interesse des TE!
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (21.01.2024 um 23:52 Uhr).
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22.01.2024, 02:32
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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Wozu Anwalt, wenn die Versicherung kooperativ ist ?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, gut. Kann man sich beraten lassen.
Im Zivilrecht bekommt man jedenfalls keinen Anwalt von der Gegenseite bezahlt, wenn man gar keinen bräuchte, weil Einvernehmen besteht.
Vieleicht ist das bei KFZ Recht anders
Mit dem Schaden meinte ich, das ich daran zweifel, das ein im Leerlauf zurückrollendes Auto solch einen Schaden verursachen kann, das das Tor nicht mehr auf geht und ein dahinter stehendes Auto auch noch gleich beschädigt wird.
Der e 38 hält wohl , wie mein e32 auch, eine Aufprall mit 5km/h ohne Verformung der Pralldämpfer aus.
Da der Wagen wohl nicht direkt in Berührung mit dem Tor stand, muß da schon eine stärkere Kraft gewirkt haben, wenn ein Auto mit seiner Stoßstange, die ja auch Kraft abbaut, so einen Total Schaden am Tor (Stahl) verursacht und dieses dazu noch so stark verform wird, das es das Auto, was dahinter steht auch noch nachhaltig beschädigt wird.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe so meine Zweifel, ob der Unfallhergang so stimmt. Vielleicht hat die Tochter auch Vorwärts mit Rückwärtsgang verwechselt und ist mit "Vollgas" ins Tor.
Ändert aber nichts an der rechtlichen Beurteilung
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22.01.2024, 06:33
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#4
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Dellenzähler
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E23-735iA Bj.84 | E38-740iA Bj.94 | F31-320dX
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Zitat:
Zitat von Krischan1964
Mit dem Schaden meinte ich, das ich daran zweifel, das ein im Leerlauf zurückrollendes Auto solch einen Schaden verursachen kann, das das Tor nicht mehr auf geht und ein dahinter stehendes Auto auch noch gleich beschädigt wird.
Da der Wagen wohl nicht direkt in Berührung mit dem Tor stand, muß da schon eine stärkere Kraft gewirkt haben, wenn ein Auto mit seiner Stoßstange, die ja auch Kraft abbaut, so einen Total Schaden am Tor (Stahl) verursacht und dieses dazu noch so stark verform wird, das es das Auto, was dahinter steht auch noch nachhaltig beschädigt wird.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe so meine Zweifel, ob der Unfallhergang so stimmt. Vielleicht hat die Tochter auch Vorwärts mit Rückwärtsgang verwechselt und ist mit "Vollgas" ins Tor.
Ändert aber nichts an der rechtlichen Beurteilung
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Es handelt sich hier um ein massives Metalltor noch aus DDR-Zeiten, also wirklich massiv! Das Tor ist derart verkeilt, dass ich es nicht ohne Gewaltanwendung aufbekommen würde. Das ist aus dem Rahmen rausgedrückt worden und hat sich dahinter verkeilt...
Sobald das Thema mit der Versicherung durch ist, kann ich gern ein paar Bilder hochladen
Gut auch, dass das Tor nur dort so extrem verformt ist, wo nicht direkt das Auto dahinter steht, sprich vor allem oben und an der Seite.
Durch einen kleinen Spalt konnte ich mit dem Telefon Fotos machen, das verformte Tor liegt definitiv an der Fahrzeugfront an. Auch nicht wirklich verwunderlich, da der E38 gerade so in die Garage passt und ich ihn die letzten cm immer per Hand rein geschoben habe um nirgendwo anzuecken.
Zitat:
Zitat von Krischan1964
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe so meine Zweifel, ob der Unfallhergang so stimmt. Vielleicht hat die Tochter auch Vorwärts mit Rückwärtsgang verwechselt und ist mit "Vollgas" ins Tor.
Ändert aber nichts an der rechtlichen Beurteilung
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Das stimmt leider, und wird wahrscheinlich auch nie ganz bekannt werden, da dieser Vorgang weder polizeilich aufgenommen, noch anderweitig dokumentiert wurde. Das ist auch so ein Punkt der mich sehr ärgert.
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E38 740i
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22.01.2024, 13:45
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau, Kawasaki ZX9R 1997
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Zitat:
Zitat von Krischan1964
Wozu Anwalt, wenn die Versicherung kooperativ ist ?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, gut. Kann man sich beraten lassen.
Im Zivilrecht bekommt man jedenfalls keinen Anwalt von der Gegenseite bezahlt, wenn man gar keinen bräuchte, weil Einvernehmen besteht.
Vieleicht ist das bei KFZ Recht anders
Mit dem Schaden meinte ich, das ich daran zweifel, das ein im Leerlauf zurückrollendes Auto solch einen Schaden verursachen kann, das das Tor nicht mehr auf geht und ein dahinter stehendes Auto auch noch gleich beschädigt wird.
Der e 38 hält wohl , wie mein e32 auch, eine Aufprall mit 5km/h ohne Verformung der Pralldämpfer aus.
Da der Wagen wohl nicht direkt in Berührung mit dem Tor stand, muß da schon eine stärkere Kraft gewirkt haben, wenn ein Auto mit seiner Stoßstange, die ja auch Kraft abbaut, so einen Total Schaden am Tor (Stahl) verursacht und dieses dazu noch so stark verform wird, das es das Auto, was dahinter steht auch noch nachhaltig beschädigt wird.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe so meine Zweifel, ob der Unfallhergang so stimmt. Vielleicht hat die Tochter auch Vorwärts mit Rückwärtsgang verwechselt und ist mit "Vollgas" ins Tor.
Ändert aber nichts an der rechtlichen Beurteilung
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Wozu ein Anwalt? Kannte eine Frau, die kam ganz normal innerorts eine Straße entlang. Dann zog eine andere Dame rückwärts aus einem Hof ohne zu schauen und Bumms.
Tja, die Unfallverursacherin nahm sich den besten Anwalt den man da bekommen konnte, spezialisiert auf solche Unfälle und die Geschädigte einen normalen Amwalt. Was glaubt ihr wer Recht bekam? Die Verursacherin gewann....da verstand keiner mehr die Welt damals.
Guter Anwalt ist alles.
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