Zitat:
Zitat von jensputzier
Wenn ich aber nach Erstellung des Gutachtens ein Jahr warte, bis ich zum Straßenverkehrsamt gehe wegen des H-Kennzeichens, ist dann das Gutachten noch gültig? Dazu findet sich irgendwie nichts in den Unterlagen....
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da würde ich sagen, dass liegt im "Wohlwollen" des jeweiligen Sachbearbeiters. Er kann es anerkennen, muss es aber nicht....
Glaube aber nicht, dass so ein Fall an der Tagesordnung ist!
Tja, und was ist, wenn Du in dem Jahr das Fahrzeug derart umgebaut hast, dass es die Kriterien des §23 nicht mehr erfüllt?
Gruss
12Zylinder