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Alt 12.11.2010, 22:11   #1
SOAR
Mitglied
 
Registriert seit: 25.10.2010
Ort: Ft. Bg., NC
Fahrzeug: E38 740i
Standard TÜV Vorführung, Wiedervorführung … und eventuell dann?

Hallo,

wie sieht das Procedere aus, sollte bei der Wiedervorführung nicht alles repariert worden sein?

Danke,
SOAR
SOAR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2010, 22:14   #2
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

... dann fährst Du wieder hin ... und zahlst ...

Hauptsache die Frist ist nicht vorbei ... sonst wieder alles von vorne ...

Gruß
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2010, 22:37   #3
SOAR
Mitglied
 
Registriert seit: 25.10.2010
Ort: Ft. Bg., NC
Fahrzeug: E38 740i
Standard



Du meinst also es wäre quasi eine 2te-Wiedervorführung ohne Neuanfang.
Welche Gebühr meinst du. Ich glaube bei keiner Wiedervorführung was gezahlt zu haben, das war immer beim ersten Termin.

SOAR
SOAR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2010, 23:53   #4
e3tom
M30-Anbeter
 
Benutzerbild von e3tom
 
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
Standard

Zitat:
Zitat von SOAR Beitrag anzeigen
ohne Neuanfang
Nach 1 Monat ist eine komplette neue HU fällig. Bis dahin beliebig viele Nachprüfungen (die eigentlich alle etwas kosten sollten. Bei Werkstätten ist es meist so, dass die Nachprüfung nix kostet, wenn direkt repariert wird und der Prüfer am selben Tag noch nachprüft)

Ich wäre als Prüfer allerdings angep***t, wenn die bemängelten Punkte nicht alle behoben sind. Die Wirkung auf das Prüfergebnis kann sich jeder selbst ausmalen.
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2010, 00:54   #5
SOAR
Mitglied
 
Registriert seit: 25.10.2010
Ort: Ft. Bg., NC
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Wenn die Nachprüfung am letzten Tag stattfindet und selbst wenn von der Liste "fast" alles rapariert wurde so ist wirklich eine neue HU fällig?

SOAR
SOAR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2010, 07:38   #6
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Mensch, bist Du das erste Mal beim TÜV?
Es ist so, Man fährt zum TÜV, bezahlt eine Gebür, es werden Mängel festgestellt und bekommt die TÜV- Plakette nicht. Ab dem Zeitpunkt hat man vier Wochen die gefundenen Mängel zu beheben.

1. Sind die Mängel innerhalb der vier Wochen abgestellt und fährt zur Nachuntersuchung, bezahlt man in der Regel ca. 10 Gebür und es werden nur die zuvor gefundenen Mängel überprüft, nicht mehr.

2. Lässt man die Frist der vier wochen verstreichen obwohl die zuvor gefundenen Mängel abgestellt sind, wird eine neue Tüv- Gebühr in voller Höhe fällig und es wird wieder alles überprüft.

Gruß, Christoph
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2010, 10:16   #7
Lord Sinclair
endlich peugeotlos
 
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
Standard

Aus den bisher eröffneten Threads von SOAR lese ich heraus, dass er offenbar Probleme mit der AU (Abgasverhalten) und mit den Achsen hat. Da beides zusammen wohl die Plakette vergeigt hat, und beides richtig ins Geld gehen kann, überlegt er nun, nur eins davon machen zu lassen, und dann mit "geringen Mängeln" durch die Nachkontrolle zu kommen.

Dazu kann ich sagen, das wird nicht funktionieren. Bei der Nachkontrolle will der Prüfer alle beanstandeten Punkte erledigt sehen. Nicht umsonst heisst es ja auch, wenn man mit geringen Mängeln eine Plakette bekommt, diese "so schnell wie möglich" beseitigen zu lassen, nur kontrolliert das dann vor Ablauf der HU-Frist keiner mehr.

Sage mir, wenn meine Vermutung falsch ist. Aber ich interpretiere Deine bisherigen Threads so.

Geändert von Lord Sinclair (13.11.2010 um 10:21 Uhr).
Lord Sinclair ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2010, 13:34   #8
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Ja, wenn das so ist, ohne AU keine HU!
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2010, 18:50   #9
Wilfried
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
Standard

Mal eine Frage.
Wenn man den TÜV überschritten hat, wird da immer noch die Plakette zurückgeklebt?
Wilfried ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2010, 19:07   #10
Dachs
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2010
Ort: St. Ingbert
Fahrzeug: E32 - 750 BJ 89
Standard re

Wenn man von der Nachtermin Regelung gebrauch macht, müssen alle festgestellten Mängel behoben sein, auch die festgestellen leichten Mängel. Sonst kein Tüv. Und die AU muss immer bestanden sein. Hat man beim Tüv Probleme mit ihr gehabt, kann man sie in der Werkstatt seines Vertrauens machen lassen und den Bescheid vorlegen.


Marc
Dachs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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