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Alt 15.05.2004, 15:34   #1
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Ist das Urkundenfälschung???

Zitat:
gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2004, 15:43   #2
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Gibts aber schon ewig die dinger.

Is aber keine Urkunde in dem Sinne. Hier in Berlin is eh alles mit Parkautomat, Parkscheiben sind wohl am aussterben.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2004, 15:45   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Nein, weil die Parkscheibe keine Urkunde ist.

"StVO–Erläuterungen Zu § 13
Die Verwendung eines im ausgedruckten Parkzeitende abgeänderten
Parkscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (OLG Köln
v. 10. 8. 2001 in NVZ 2001, 481).
Ablage des Parkscheines auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes
genügt (BayObLG in DAR 1995, 454), ebenso wie das Ablegen auf der
der Straße zugewandten Seite (OLG Naumburg in NZV 1998, 168).
Zu Abs. 2
Parkscheibe (Z 291) – Muster, Beschaffenheit und Ausgestaltung: siehe
Hinweis in den Erl. zu § 41 Abs. 3.
Eine Parkscheibe mit eingebautem Uhrwerk ist nicht zulässig."
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2004, 02:30   #4
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Also, Sachen gibt es

ist ja schon erfinderisch.
An so etwas habe ich noch nie gedacht.

__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
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Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2004, 06:19   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard John McClane

ich ahnte es

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2004, 11:00   #6
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Werde mal meine schlauen Bücher der Rechtswissenschaft genau durchsuchen und dann das Ergebnis posten

Gruß Philipp
__________________
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Zitat Colin Chapman

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JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2004, 19:33   #7
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Nein, weil die Parkscheibe keine Urkunde ist.

"StVO–Erläuterungen Zu § 13
Die Verwendung eines im ausgedruckten Parkzeitende abgeänderten
Parkscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (OLG Köln
v. 10. 8. 2001 in NVZ 2001, 481).
Ablage des Parkscheines auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes
genügt (BayObLG in DAR 1995, 454), ebenso wie das Ablegen auf der
der Straße zugewandten Seite (OLG Naumburg in NZV 1998, 168).
Zu Abs. 2
Parkscheibe (Z 291) – Muster, Beschaffenheit und Ausgestaltung: siehe
Hinweis in den Erl. zu § 41 Abs. 3.
Eine Parkscheibe mit eingebautem Uhrwerk ist nicht zulässig."
Mit welchem Bußgeld wird das den geahndet?
__________________
Gruß LEXX

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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