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Alt 07.11.2008, 10:51   #1
Beamer
Freund gediegenen Fahrens
 
Benutzerbild von Beamer
 
Registriert seit: 02.09.2005
Ort: Nähe Heidelberg
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(BJ.07/99) - E30 316i(Bj.01/89)
Standard Oldtimer Garantie ???

Kurze Frage an die Oldie-Experten.

Wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man von einem Händler, der selbst Oldtimer restauriert, einen Oldtimer kauft?

Muss er den dann als Bastlerwagen verkaufen, obwohl frisch restauriert, um um eine Garantiezusage rumzukommen, oder muss er eine Garantie/Gewährleistung geben (wenn auch über Versicherung abgesichert)

Merci

Geändert von Beamer (07.11.2008 um 11:36 Uhr).
Beamer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2008, 12:42   #2
Profiler
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Profiler
 
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
Standard

Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Kurze Frage an die Oldie-Experten.

Wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man von einem Händler, der selbst Oldtimer restauriert, einen Oldtimer kauft?

Muss er den dann als Bastlerwagen verkaufen, obwohl frisch restauriert, um um eine Garantiezusage rumzukommen, oder muss er eine Garantie/Gewährleistung geben (wenn auch über Versicherung abgesichert)

Merci
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht.

Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.

Zitat:
Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.


Für "Profillose" gilt: Interner Link) Ich antworte auf keine Frage mehr....
Profiler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 08:34   #3
Beamer
Freund gediegenen Fahrens
 
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Ort: Nähe Heidelberg
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(BJ.07/99) - E30 316i(Bj.01/89)
Standard

ich danke dir
Beamer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 09:25   #4
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Frage

Zitat:
Zitat von Profiler Beitrag anzeigen
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht. Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.
Beliebt ist dann ja, den Vertrag mit "Verkauf von gewerblich an gewerblich" zu überschreiben und im Vertragstext jegliche Gewährleistung auszuschließen. Ist das auch ungültig?


neugierig
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 10:34   #5
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Beliebt ist dann ja, den Vertrag mit "Verkauf von gewerblich an gewerblich" zu überschreiben und im Vertragstext jegliche Gewährleistung auszuschließen. Ist das auch ungültig?


neugierig
Boris
Ist nicht ungültig. Gewerbetreibende untereinander können die Gewährleistung ausschliessen.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 14:30   #6
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Ist nicht ungültig. Gewerbetreibende untereinander können die Gewährleistung ausschliessen.
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist? Welcher Gewerbetreibende kauft schon seinen Fuhrpark gebaucht -das reicht ja nie im Leben für den Gebrauchtwagenmarkt. Trotzdem ist es Gang und Gäbe, gerade bei höherwertigen älteren Modellen. 7er-Liebhaber wissen, was ich meine...

Ich denke da an meinen Kauf seinerzeit: der Händler schrieb da Gewerbe an Gewerbe drauf, obwohl ich ihm ganz klar gesagt habe, dass ich als nichtselbständiger Angestellter das Fahrzeug privat kaufen will. Letztendlich hatte ich nur die Wahl, den Vertrag mit diesem falschen Eintrag zu akzeptieren oder weiterhin einen Schlaglochsucher zu fahren... So wird es den meisten anderen Käufern wohl auch ergehen. Wenn es jetzt einen regelmäßig gangbaren Weg gäbe, solches für ungültig zu erklären, wäre sicher vielen Käufern geholfen.
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 14:47   #7
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist?
Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.

Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen), wenn diese Verpflichtung der Gewährleistung nicht da wäre. So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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