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Alt 20.08.2004, 13:25   #1
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI

Standard Juristisches Problem mit Käufer

Hallo Leute,

ich habe da grade ein Riesen Problem. ich habe mein Becker-Navi bei Ebay verkauft. Ich habe es auch als Gebrauchtgerät deklariert und die Garantie ausgeschlossen.
Die Tante, die es ersteigert hatte, meldete sich kurz darauf und wollte vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich geirrt hätte. Ich habe ein Angebot an den zweitbietenden gemacht, der das Gerät jedoch nicht mehr wollte.
Ich habe dann auf der Bezahlung der Ware bestanden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat diese Dame dann auch bezahlt und ich habe Ihr das Gerät zugeschickt.
Darauf hat sie mir wieder eine Mail geschickt, daß sie die Code-Karte möchte.
Ich war jedoch nicht der erste Besitzer des Gerätes und irgendeiner meiner Vorgänger hat diese Karte verloren. Der Code war mir jedoch bekannt und ich hatte ihn auf einen Aufkleber auf dem gerät geschrieben. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt. Wie gesagt, Bedienungsanleitung und Software waren dabei, nur nicht diese blöde Codekarte.
Nun besteht Sie darauf, daß der Kauf ohne die Code-Karte ungültig wäre, da sie ja ohne die Karte keinen Eigentumsnachweis hätte. Es könnte ja gestohlen sein. Damit hat sie ja sicherlich recht. Es könnte wirklich gestohlen sein. Ich für meinen Teil kann meine Bezugsquelle nachweisen. Ist seriös und das Gerät definitiv nicht gestohlen.
Ich habe ihr daraufhin geantwortet, daß die Ebay-Auktion an sich ein gültiger Kaufvertrag sei und damit nachgewiesen sei, woher sie das Gerät bezogen hatte. Sie also somit aus dem Schneider sei.
Nun droht sie damit, mich anzuzeigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Weswegen weiß ich nun auch nicht. Hehlerei ist Humbug. Außerdem ist das Gerät schon gut alt und wird schon geraume Zeit nicht mehr hergestellt.
Was meint Ihr dazu. Daß sie ihr Geld zurück möchte ist ja klar.
Gibts hier jemanden, der sich damit auskennt??? Ich brauch dringend Rat, damit ich mich mit meiner nächsten Antwort nicht in die Nesseln setze.

Vielen dank schonmal.

Greetz

der Homer
Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 14:37   #2
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R

Standard

Zitat:
Zitat von Homer76
Hallo Leute,

ich habe da grade ein Riesen Problem. ich habe mein Becker-Navi bei Ebay verkauft. Ich habe es auch als Gebrauchtgerät deklariert und die Garantie ausgeschlossen.
Die Tante, die es ersteigert hatte, meldete sich kurz darauf und wollte vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich geirrt hätte. Ich habe ein Angebot an den zweitbietenden gemacht, der das Gerät jedoch nicht mehr wollte.
Ich habe dann auf der Bezahlung der Ware bestanden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat diese Dame dann auch bezahlt und ich habe Ihr das Gerät zugeschickt.
Darauf hat sie mir wieder eine Mail geschickt, daß sie die Code-Karte möchte.
Ich war jedoch nicht der erste Besitzer des Gerätes und irgendeiner meiner Vorgänger hat diese Karte verloren. Der Code war mir jedoch bekannt und ich hatte ihn auf einen Aufkleber auf dem gerät geschrieben. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt. Wie gesagt, Bedienungsanleitung und Software waren dabei, nur nicht diese blöde Codekarte.
Nun besteht Sie darauf, daß der Kauf ohne die Code-Karte ungültig wäre, da sie ja ohne die Karte keinen Eigentumsnachweis hätte. Es könnte ja gestohlen sein. Damit hat sie ja sicherlich recht. Es könnte wirklich gestohlen sein. Ich für meinen Teil kann meine Bezugsquelle nachweisen. Ist seriös und das Gerät definitiv nicht gestohlen.
Ich habe ihr daraufhin geantwortet, daß die Ebay-Auktion an sich ein gültiger Kaufvertrag sei und damit nachgewiesen sei, woher sie das Gerät bezogen hatte. Sie also somit aus dem Schneider sei.
Nun droht sie damit, mich anzuzeigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Weswegen weiß ich nun auch nicht. Hehlerei ist Humbug. Außerdem ist das Gerät schon gut alt und wird schon geraume Zeit nicht mehr hergestellt.
Was meint Ihr dazu. Daß sie ihr Geld zurück möchte ist ja klar.
Gibts hier jemanden, der sich damit auskennt??? Ich brauch dringend Rat, damit ich mich mit meiner nächsten Antwort nicht in die Nesseln setze.

Vielen dank schonmal.

Greetz

der Homer
Hallo, gibt es dazu einen Link?? Was stand in der Beschreibung??

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 15:09   #3
7erAce
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Benutzerbild von 7erAce
 
Registriert seit: 16.08.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: F01-730d (09.13)

Standard

Grundsätzlich gehört bei eBay-Auktionen nur das zum Lieferumfang, was in der Beschreibung angegeben war. Wenn da nix von der Codekarte stand, kann sie auch nicht hinterher verlangt werden bzw. als Grund für einen Rücktritt vom Kauf benannt werden.

Schließlich hattest Du extra die Garantie (und hoffentlich auch Rücknahme) ausgeschlossen.

Wenn die Code-Karte weder in der Beschreibung noch auf dem Auktionsfoto zu sehen war, hätte sich die Käuferin eben vorher bei Dir erkundigen müssen.
(Andereseits wäre es fair von Dir gewesen, darauf hinzuweisen, ist aber ein anderes Thema...)

Außerdem irrst Du Dich, dass sie aus dem Schneider sei, nur weil sie Dich als Verkäufer benennen kann. Du würdest zwar den rechtlichen Ärger bekommen, aber das Gerät würde trotzdem beschlagnahmt und die Käuferin müßte den Kaufpreis erst wieder bei Dir einklagen etc...

Zumindest ebay-rechtlich bzw. bzgl. der ebay-AGB hast Du nichts zu befürchten. Du hast verkauft, was Du beschrieben hast. Nicht mehr und nicht weniger. (Streng genommen muß man ja heute bei eBay froh, wenn Elektro-Krempel überhaupt funktioniert, weil immer die Gewährleistung ausgeschlossen wird...)

Vielleicht blufft sie ja auch nur. Rein theoretisch könnte sie aber zur Polizei gehen und sagen, dass sie vermutet, Du hättest ihr Hehlerware vertickt. Ist aber doch eher unwahrscheinlich. Zumal Handbuch+Software dabei waren und Du ja auch den Code wußtest.

Ich würde dem Ganzen also locker entgegensehen, schlimmstenfalls muß aber die ganze Verkaufshistorie aufgerollt werden...

(Ist aber auch zu blöd, das gerade bei sowas dann die Karte wirklich fehlt. Ich glaube, Du bekämst das Gerät ohne Karte nichtmal repariert...)
7erAce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 17:11   #4
stocki
Gast
 
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Da waere ich mal ganz entspannt. Lass sie doch klagen, die Beknackte. Wenn Sie Dich wegen Hehlerei anzeigt, ist sie mit einiger Sicherheit das Gereat los, wie 7erAce schon schrieb.

Ganz anders sieht das aus mit dem Ruecktritt vom Kauf. Wenn Du einfach noe sachst, muss die Doofe klagen. Das kostet eine Kleinigkeit, und meiner Erfahrung nach, geben die meisten dieser minderbemitteltenden Querulanten auf, wenn ihnen der Anwalt mal mit spitzem Bleistift vorgerrechnet hat, was die erste Zivilinstanz kostet.

Mein Rat: Vergisss es, ignorier die Alte bis tatsachlich 'ne Klage oder ein Mahnbescheid kommt (Kommt wahrscheinlich nix).

Gruss

Martin
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Alt 20.08.2004, 17:50   #5
7erAce
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Registriert seit: 16.08.2004
Ort: Köln
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Standard

Zitat:
Zitat von stocki
Ganz anders sieht das aus mit dem Ruecktritt vom Kauf. Wenn Du einfach noe sachst, muss die Doofe klagen.
Sie hat doch erstmal gar kein Anrecht auf einen Rücktritt, von daher wird selbst das schwierig auf juristischem Wege durchzuboxen. Was sollte auch der Grund sein?

Homer76 war insgesamt aber auch nicht gerade entgegenkommend. Klar kann man auf Abnahme der ersteigerten Ware bestehen, aber meistens gibts irgendeinen Ärger hinterher. Ich bin ein alter eBay-Hase (über 350 positive Bewertungen, 0 negative) und hatte als Verkäufer auch schon ein paar (wenige) male das "Vergnügen", dass der Käufer nicht wollte. Ich habe ihn/sie dann gebeten, meine Einstellgebühren sowie die an eBay zu zahlende Provision an micht zu überweisen und gut war's. Dann habe ich den Artikel einfach neu eingestellt. (Oder alternativ bei Ebay die Rückerstattung der Gebühren beantragt, ist aber lästiger und dauert).

Für wieviel ging das Teil denn eigentlich weg?

Gruss,
7erAce
7erAce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 17:55   #6
John McClane
Gast
 
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Vergiss die Alte! Du hast das Ding so wie es ist verkauft, auf die Codekarte besteht demnach kein Anspruch.
Sie soll sich gefälligst, wenn Sie meint, das Ding sei gestohlen, zur Polizeidienststelle ihres Vertrauens bequemen und die Seriennummer dort überrpüfen lassen.
Wenn es gestohlen sein sollte, ist das DIng allerdings erstmal weg (davon gehen wir nicht aus).
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 19:10   #7
Christian
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Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard

Zitat:
Zitat von 7erAce
Grundsätzlich gehört bei eBay-Auktionen nur das zum Lieferumfang, was in der Beschreibung angegeben war. Wenn da nix von der Codekarte stand, kann sie auch nicht hinterher verlangt werden bzw. als Grund für einen Rücktritt vom Kauf benannt werden.
Stell' Dir mal vor, Du kaufst ein Auto über ebay, und der Verkäufer liefert keinen Kfz-Brief - nur weil es nicht im Auktionstext gestanden hat! Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn zu einem Radio ab Werk eine Key-Karte dazugehört und diese als Eigentumsnachweis dient, so kann der Käufer selbstverständlich erwarten, dass sie beim Kauf dabei ist.

Ich befürchte, dass @Homer76 im Zweifel schlechte Karten haben wird, wenn im Auktionstext nicht drin stand, dass die Karte fehlt.

Dies ist aber nur meine Sicht als Nicht-Jurist.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 19:47   #8
Jensemann
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Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00

Standard

Sehe ich ebenso; Die Karte ist genau so Bestandteil des Gerätes, wie seine Funktionalität. Wenn diese Karte fehlt, ist dies anzugeben, da es ein vom Normalzustand abweichender Mangel ist. Die Plicht des Angebens gilt für jegliche Mängel.
Gruß Jens

Zitat:
Zitat von Christian
Stell' Dir mal vor, Du kaufst ein Auto über ebay, und der Verkäufer liefert keinen Kfz-Brief - nur weil es nicht im Auktionstext gestanden hat! Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn zu einem Radio ab Werk eine Key-Karte dazugehört und diese als Eigentumsnachweis dient, so kann der Käufer selbstverständlich erwarten, dass sie beim Kauf dabei ist.

Ich befürchte, dass @Homer76 im Zweifel schlechte Karten haben wird, wenn im Auktionstext nicht drin stand, dass die Karte fehlt.

Dies ist aber nur meine Sicht als Nicht-Jurist.

Gruß,
Chriss
Jensemann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 20:06   #9
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600

eBay-Name: chatfuchs
Standard

Also wenn der Umstand mit der Karte bekannt war, dann sollte das auch in der Auktion stehen. Ich würde es auch nicht unbedingt begrüßen wenn solche Teile fehlen, außer ich weiß vorher bescheid und habe dann auch einen entsprechenden Nachlaß!

Gruß
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2004, 20:20   #10
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Unsinn, denn das Radio funktioniert sehr wohl ohne diese dämliche Karte.
Der Vergleich mit dem Fahrzeugbrief hinkt gewaltig sage ich (als angehender Rechtsbearater).
Es ist müssig, darüber zu diskutieren. Wenn ich bei Ebay alles neagtiv abgrenzen müßte, sässe ich an einem Inserat ca. 20 Minuten. Im günsigsten Fall.
Homer76, lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Wenn das Teil nich gestohlen ist, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
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