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17.07.2009, 13:51
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#11
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Gast
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Zitat:
Zitat von RS744
BGH 16.03.2005 VIII ZR 130/04 ist wahrscheinlich gemeint.
Orientierungssatz 2
"Auf die Frage, ob die im Kaufvertrag enthaltene Angabe „abgelesener km-Stand ca. 86.000“ eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, kommt es nicht an, wenn der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt."
Ist also doch nicht so einfach, sich mit "abgelesener km-Stand" aus der Verantwortung zu ziehen. Also ab damit zum Anwalt.
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Genau die Entscheidung ist gemeint.
@BlackBMW: Es gilt auch für dich, was ich hier immer wieder gerne sage: wenn man von der Rechtslage keine Ahnung hat, ist Zurückhaltung das erste Mittel der Wahl.
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17.07.2009, 15:22
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#12
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel
Genau die Entscheidung ist gemeint.
@BlackBMW: Es gilt auch für dich, was ich hier immer wieder gerne sage: wenn man von der Rechtslage keine Ahnung hat, ist Zurückhaltung das erste Mittel der Wahl.
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Am Anfang war der Propeller
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06.09.2009, 19:06
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#13
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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Hi
Also der Stand nach diversen Telefongesprächen ist das der Hädler das Auto nicht zurücknehmen kann weil er im momment finanzielle Probleme hat, die Abwrackprämie ist wohl schuld für die Finanzielle situation.
Auch angebote vom Kumpel wie zb. ich nehm den 645i der für 30000€ auf seinem Patz steht nahm er nicht an.
Der benz kostete 23000€ und der Kumpel wollte Benz zurück bimmer mitnehmen und 4000 dazuzahlen aber dem Händler war das zu wenig zuzahlung obwohl solche sechser in autoscout für 28.000 gehandelt werden.
AB jetzt gehts zum Anwalt.
Gruß
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06.09.2009, 20:50
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#14
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von WINGSTUDY87
Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen.
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abgesehen davon, dass ich der hinter dieser Polemik stehenden Aussage, der Händler brauche kein Fachwissen zu haben, nicht zustimme: das braucht er allein dafür auch nicht zu sein. Eine einfache Historienabfrage, ein paar Telefonate hätten genügt.
Zitat:
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Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
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Die Laufleistung ist kein kleines Bauteil, sondern eine maßgeblich wertbestimmende Eigenschaft.
Zitat:
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Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist.
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Das ist einfach: wenn er die Laufleistung nicht kennt, darf er sie eben nicht nennen.
Zitat:
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ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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Das hätte er vermutlich auch getan, und es ist davon auszugehen, dass der Händler dies in sein Kalkül mit einbezogen hat.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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06.09.2009, 20:54
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#15
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von BlackBMW
Ganz grosser Fehler so etwas im Kaufvertrag stehen zu haben. Denn damit bestätigt der Verkäufer nur den abgelesenen Kilometerstand. Und so hat er das Auto verkauft und Dein Kumpel gekauft - kann nur sagen "selber schuld" - sorry .
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so einfach ist das nicht. Das "km-Stand wie abgelesen" ohne weitere Zusätze hat ja noch nicht einmal mehr unter Privatpersonen Bestand, von Händlern ganz zu schweigen.
Zitat:
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Zu dem Unfallschaden. Warum zum Geier kauft man bei einem Wald und Wiesenhändler und fährt nichtmal 10 Minuten zum ansässigen Vertragshändler um das Auto mal schnell durchchecken zu lassen ??? Da fällt mir gar nix mehr ein.
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Genau -oder zu TÜV oder Dekra. Gibt es an jeder Ecke und ist bei fünfstelligen Beträgen immer angebracht.
Zitat:
Spar Dir erst mal den Anwalt - fahr zum Händler rede vernünftig mit ihm und versuche die Kiste zurückzugeben. Vielleicht erwischt Du ihn an einem guten Tag.
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Das ist immer einen Versuch wert -auch wenn die Aussichten gering erscheinen.
Gruß
Boris
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06.09.2009, 21:00
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#16
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Chevyman
Ich les hier immer "Unfall"... die Kiste hat eine Haube und einen Kotflügel bekommen - muss das ein Unfall gewesen sein? Außerdem wurden hier - wenn es so stimmt - nur Schraubteile gewechselt.
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daran habe ich auch schon gedacht. Bei meinem -nachweislich unfallfreien- Langen ist außer Dach und Kotflügeln auch schon alles mindestens einmal lackiert worden, aber nur hässlichen Kratzern und kleinen Dellen wegen. Das ist also nicht mehr als ein Hinweis, genauer hinzuschauen, keinesfalls aber ein Beleg für einen Unfall.
Zitat:
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Die Kilometer....gut, fast das Doppelte, aber 130000 bei dem Auto wären mir egal, da würde ich mir keinen Kopf machn.
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Ich schon, denn es ist, wie ich schon schrieb, ein maßgeblich wertbestimmendes Merkmal. Und vielleicht ist der Käufer damit ja schon an der selbstgesetzten Grenze angelangt, bei deren Erreichen er den Wagen wieder abstoßen wollte?
Zitat:
Nur - der fährt jetzt schon drei Monate damit. Was machste wenn der Händler nun sagt die haube/Kotfügel kamen erst in den drei Monaten....da reiben sich die Gutachter schon mal die Hände
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Das kann allerdings passieren -verteuert aber letzten Endes nur das Verfahren. Nötigenfalls sollte darauf hingewiesen werden.
Gruß
Boris
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06.09.2009, 21:02
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#17
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von D.R.I.V.E.R
Also der Stand nach diversen Telefongesprächen ist das der Hädler das Auto nicht zurücknehmen kann weil er im momment finanzielle Probleme hat
[..]
AB jetzt gehts zum Anwalt.
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dann aber hurtig, solange noch irgendwas zu holen ist. Am besten gleich morgen früh.
drängelt
Boris
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