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Wenn man so ein Set in seine Standart Scheinwerfer einbaut?
Ein an sich doch gar nicht so schwieriger Gedankengang...
Sind Deine "Standard-Scheinwerfer" als Xenon-Scheinwerfer bauartgenehmigt? - Na..?
Diese Genehmigung kann auch durch keine Einzelabnahme dieser Welt ersetzt werden, sondern allenfalls durch ein lichttechnisches Gutachten (vierstelliger Betrag).
Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum
Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der
Bundesrepublik Deutschland.
...ich würd eher die finger davon lassen und besser gebrauchte Original-Xenon vom E32/E34 besorgen, dazu ALWR und SWR aus einem schlachtfahrzeug und original-celis-ringe vom e39.
Nur so gäbe es einige
TÜV-Sachverständige, die dass dann beim E32 abnehmen und eintragen würden, wenn der einbau wie ab werk erfolgt, so dass versicherungsschutz und betriebserlaubnis erhalten bleiben.
die gesamtkosten der aktion schätze ich mal so grob mit ca. 700.- ein.
Aus erfahrung ist es auch ratsam, zuvor bei deinen örtl. TÜV`s anzufragen und den Umbau vorher abzusprechen.
Alles klar vielen Dank für die Antworten. ISt ja dann doch alles etwas komplizierter. Also sind im Grunde auch andere Scheinwerfergehäuse die ich am anfang des Threads gepostet hatte verboten? Weil auf der Seite steht : Zugelassen im Bereich der STVO. Wenn man da nun die Original Lampen anschließt ist es erlaubt oder auch verboten?
MFG
Thomas
P.s An den Thread eröffner: Was hast du denn nun bestellt?
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen"
und ich lächelte, und ich war froh, und es kam schlimmer.
...ich würd eher die finger davon lassen und besser gebrauchte Original-Xenon vom E32/E34 besorgen, dazu ALWR und SWR aus einem schlachtfahrzeug und original-celis-ringe vom e39.
Soweit alles korrekt (außer dass es Xenon nie beim E 34 ab Werk gab - das war stets den 7ern vorbehalten), nur die Standlichtringe machen die 100%ige Legalität wieder zunichte, weil sie nachträglich drangefummelt und somit wiederum nicht Bestandteil der Bauartgenehmigung sind.
Soweit alles korrekt (außer dass es Xenon nie beim E 34 ab Werk gab - das war stets den 7ern vorbehalten), nur die Standlichtringe machen die 100%ige Legalität wieder zunichte, weil sie nachträglich drangefummelt und somit wiederum nicht Bestandteil der Bauartgenehmigung sind.
Olli
hi,
ja ich weiss schon, aber da habe ich nun schon einige einträge bei anderen BMWs davon gesehen, was somit also klappen sollte.
aber da habe ich nun schon einige einträge bei anderen BMWs davon gesehen
Ich habe auch schon einige rechtswidrige Eintragungen gesehen.
Im Schadensfalle mit kausalem Bezug auf das rechswidrig eingetragene Teil ist´s dennoch Essig mit der Kasko, und die Haftpflicht fordert Regress.
So!!!
SCheinwerfer sind eingebaut.
Danke erst nochmal an alle.
Leider sind die Prüfzeichen auf dem Glas nicht auf den Bildern zu erkennen.
Hauptscheinwerfer sind Xenon, die Fernscheinwerfer "normal".
Jörg