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Alt 22.09.2003, 23:46   #1
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
Standard Frage zur Gewährleistung

Wie sieht die rechtliche Seite bei folgender Situation aus:
Habe vor 2 Wocxhen einen gebrauchten BMW beim Händler (kein Vertragshändler) erstanden.
Habe den Wagen beim ADAC prüfen lassen,Ergebnis: Wagen ist in Ordnung.
Danach kam das Übergabeprotokoll,wo natürlich jedem Punkt ein "ok" zugewiesen wurde.
Desweiteren liegt dem Händler eine Kopie des Untersuchungsberichtes des ADAC vor.
Nun taucht immer wieder nach dem Gong "Getriebenotprogramm" auf.
Eine Untersuchung bei meinem Schrauber inkl. Rückfragen ergab (nach Auslesung des Fehlerspeichers), das wohl die Software upgedated werden sollte.
Nach 2 weiteren Versuchen ergab sich dann,das das Getriebe hinüber wäre.
OK, Schrauber meint noch immer,es läge an der Software.
Nun,bevor ich den Speicher bei BMW auslesen lasse und ggf. Updaten lasse.
Muss dafür nicht der Händler im Rahmen der Gewährleistungspflicht aufkommen?
Was ist,wenn das Getribe hinüber ist?
Inwiefern kann ich ihn dafür haftbar machen?

Gruss
Krat
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