Zitat:
Zitat von MexxGER
Es ist das Vertriebsbüro in Flensburg.
Ich werde da mal anrufen.
Ist nur die Frage ob sich ein Streit lohnt....
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Fein. Also:
Gemäß Fernabsatzgesetz § 346 Abs.1 BGB sind die beiderseits erbrachten Leistungen zurückzugeben. Du sendest die Ware hin, die Firma muss Dir den Kaufpreis zurück erstatten. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig.
Kosten der Rücksendung sind durch § 357 Abs. 2 BGB geregelt, der besagt, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat wenn die zurückzusendende Sache den Betrag von EUR 40,00 übersteigt. Das Verlangen der Rücksendung in Originalverpackung ist unzulässig. Hinsendekosten müssen Dir gemäß aktueller Rechtsprechnung nicht erstattet werden.
Wenn sie versuchen, Stress zu machen, sag ihnen, dass Du zur Verbraucherzentrale gehen wirst und ihre fragwürdigen AGB abmahnen lässt. Das zieht.
Grüße
küfi