Ich habe hier mal eine allgemeine Verständnisfrage…
In meinem bisherigen Autoleben habe ich immer nur Fahrzeuge mit Serien-Fahrwerken gefahren, Gewinde- oder sonstige Sportfahrwerke waren nichts für mich.
Felgen für diese Fahrzeuge habe ich entweder vom Hersteller oder auch aus dem Zubehör (mit entsprechender ABE) gefahren, soweit okay.
Nun zu meiner Frage, weil ich mir aufgrund fehlender Erfahrung unsicher bin:
Mein Sohn fährt derzeit einen 318i Touring E91 mit (eingetragenem) Gewindefahrwerk, dies wurde auch nur moderat tiefer gelegt.
Nun ist er zusammen mit einem Kumpel auf der Suche nach einem guten Gebrauchtsatz Sommerreifen.
Was bisher an Radsätzen mit BMW-Original-Felgen im Angebot zu finden ist, ist entweder Schrott oder völlig überteuert.
Nun steht bei ihm quasi um die Ecke ein sehr gut erhaltener Radsatz, keine drei Jahre alt, sehr gutes Profil, zu einem Mini-Preis zum Verkauf, in meinen Augen ein echtes Schnäppchen.
Allerdings sind die Reifen auf Zubehör-Felgen von Borbet aufgezogen (KBA-Nr. ist auf der Felge sichtbar, die zugehörige ABE u. a. für den E91 habe ich auch schon gefunden).
Nun hieß es plötzlich, diese Felgen müßten wegen des Gewinde-Fahrwerks extra eingetragen werden…
Sind also an einem nachträglich eingebauten Fahrwerk nur Original-Felgen zulässig, müssen Felgen aus dem Zubehör extra in die Papiere eingetragen werden…?
Danke schon mal im Voraus.
