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					Zitat von Nebelkraehe696  Du darfst die vorderen Seitenscheiben tönen zu einem bestimmtem Prozentsatz, denn ich jetzt nicht weiß. Dieser wird aber meist schon von der Autoindustrie selbst genutzt, so das ein nachträgliches tönen nicht mehr zu gelassen ist. Die Prozenzahl ist auch sehr gering. | 
	
 Nachträgliches Tönen ist 
unzulässig.
Immer noch. Und solange es die StVZO und den § 22a gibt wird sich das nicht ändern. 
Frontscheiben sind absolut tabu, die vorderen Seitenscheiben ebenso, weil es 
KEINE ABG gibt, die für Folien im vorderen Bereich ausgewiesen wäre bzw. diesen Anbaubereich ausweist. 
Das kann doch nicht so schwer zu begreifen sein.