Zitat:
Zitat von KaiMüller
Nichts, weil es dafür keinerlei Regelung gibt.
Nein, zumindest nur in verschwidnend geringen Ausnahmefällen, das kommt noch dazu.
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Ich würde mal die VERMUTUNG in den Raum stellen, dass das normale Bußgeld fällig wird, wenn er in einer Umweltzone erwischt wird, in die er mit ROT nicht rein darf.
Abgesehen davon ist eine Feinstaubplakette eine Urkunde. Das Erstellen und auch das Verwenden einer falschen Urkunde steht unter Strafe (§267 StGB). Zu klären wäre, ob für den Fahrzeugführer §17 StGB (Verbotsirrtum) greift.
Bezüglich der Kontrolle: Ich bin 3,5 Jahre fast täglich durch eine Umweltzone gefahren. Weder ich, noch irgendein anderer Verkehrsteilnehmer wurde kontrolliert. - Und ich habe
keine Umweltplakette geklebt.
(Im E39 hatte ich noch eine hinter der Sonnenblende; auf Klarsichtfolie geklebt. Da war die Fälschungssicherheit jedoch gegeben, da das Kennzeichen auf einen Klebestreifen gedruckt war, über den der Stempel lappte. Ob das so durchgegangen wäre? Keine Ahnung. Zumindest wäre das KEINE Urkundenfälschung.)
Einen Bekannten haben die in Berlin übrigens eine Knolle wegen fehlender Plakette verpasst. Jedoch hat der Beamte auf dem unterschriebenen Protokoll KEINEN Tatbestand angekreuzt. Wäre wohl ein Einspruchsgrund..