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13.09.2012, 12:38
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Lübeck
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
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Eine Prüfung der Lichtanlage sollte (nicht nur vor der HU) in Abständen obligatorisch sein !!
Und sollte dennoch das Leuchtmittel bei der Prüfung das Licht der Welt nicht erblicken, habe ich noch keinen Prüfer erlebt, der darüber hinweg sieht (während man(n) sofort und vor Ort) den "Mangel" beseitigt.
Und ein geringer Mangel KANN in 2 Jahren auch ein erheblicher Mangel werden, welcher die gewünschte Plakette gänzlich verhindert...
Bin doch dankbar; denn 4 Augen sehen mehr als 2....
Gruß Guido
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Wer sich verschlechtern will, muss ja erst mal auf ein Niveau kommen, ab dem es wieder abwärts gehen kann..
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13.09.2012, 14:31
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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Zitat:
Zitat von Puck
Und sollte dennoch das Leuchtmittel bei der Prüfung das Licht der Welt nicht erblicken, habe ich noch keinen Prüfer erlebt, der darüber hinweg sieht (während man(n) sofort und vor Ort) den "Mangel" beseitigt.
Gruß Guido
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wieso?
was will er denn sagen?? mach sie wieder raus?!
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Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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13.09.2012, 15:15
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Lübeck
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
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Zitat:
Zitat von --750il--
wieso?
was will er denn sagen?? mach sie wieder raus?!
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Hä wie jetzt ??
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13.09.2012, 15:42
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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wenn sie nicht geht und du sie wechselst.
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13.09.2012, 23:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Das spielt keine Rolle, zu dem Zeitpunkt des Testens ging die Lampe nicht und das wird auf dem Protokoll vermerkt. Wenn der Prüfer ein Auge zudrückt, dann streicht er es, muss es aber nicht.
Es stellt doch kein Problem dar mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage zum TÜV zu fahren oder diese vor der Annahme nochmal zu prüfen.
Wenn ich ein Prüfer wäre, würde ich schon etwas genauer hinschauen, wenn schon so einfache Dinge wie Lampen nicht funktionieren.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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