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 Techno Classica 2006
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22.11.2014, 00:51
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#1
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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@TomS
Kann man so sagen, denn;
Die Versicherung wollte den Wagen, anfangs nicht Vollkasko-versichern, bis ich ihnen den Nachweis, einer Finanzierung der Bank vorwies.
Habe ihnen gesagt, das keine Finanzierung mehr läuft.
Kann ich ihnen ja auch beweisen, indem ich den Fzg. Brief vorlege.
Also warum die schriftlich was von der Bank haben wollen, ist mir unklar.
@Stig
Bitte um verständnis, wenn ich den Namen nicht nenne.
Es ist auf jeden Fall keine bekannte. Vielleicht hab ich deswegen den jetzigen Ärger.
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22.11.2014, 01:05
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#2
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von SDS745i
Also warum die schriftlich was von der Bank haben wollen, ist mir unklar.
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Hast Du denn nicht gefragt? Für eine Leistungsverweigerung muss schon ein wichtiger Grund vorliegen. Einfach so werden die es vermutlich nicht tun.
Zitat:
Bitte um verständnis, wenn ich den Namen nicht nenne.
Es ist auf jeden Fall keine bekannte. Vielleicht hab ich deswegen den jetzigen Ärger.
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Es könnte Andere vor Ärger bewahren. Spätestens nach der Klärung des Falles wäre es ein willkommener Zug.
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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22.11.2014, 01:40
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#3
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Gefragt habe ich nicht. Habe angeboten den Fzg. Brief vorzulegen. Die gehen wahrscheinlich davon aus, da das Fzg. um die 48 Monate, finanziert werden sollte.
Edit;
Direkt weigern sie sich ja nicht.
Mir geht's um die gewollte Begründung und Nachweise die sie verlangen. Wie im Titel beschrieben, werden sie mir kündigen bei einer Auszahlung.
Den Namen der Versicherung, werde ich nach der Regulierung nennen.
Geändert von SDS745i (22.11.2014 um 10:46 Uhr).
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02.12.2014, 19:13
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#4
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Kasko ist halt immer so ne Sache, die AKB unterliegen der freien Gestaltung. Im Haftpflichtfalle ist die Rechtslage zur fiktiven Abrechnung sonnenklar.
Bei Kasko kann das anders aussehen, da ist es durchaus möglich, dass es eine Klausel gibt, die der Versicherung hier in die Hände spielt.
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