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Alt 05.10.2005, 17:43   #1
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard tüv und au

muss man schon länger immer bei sich führen. und wenn die letzten beiden halter eingetragen sind ,reicht es doch eigentlich,oder?? und die sonstigen vorbesitzer stehen meines wissens als zahl drin. wenn einer also zehn vorbesitzer hatte ist es auch weiterhin ersichtlich. ist zwar wieder blöd von der eu aber ich denke es gibt schlimmeres.
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Alt 05.10.2005, 18:07   #2
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

Ich war so schlau und hab mir nochmal schnell nee neue Zulassung machen lassen, so das alle verbauten Extras eingetragen sind außerdem haben jetzt unsere beiden 7er id. Kennzeichen einziger Unterschied ist eine Ziffer

***-OU 1 und ***-OU 2

ASS
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 00:00   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von hunmen
muss man schon länger immer bei sich führen. und wenn die letzten beiden halter eingetragen sind ,reicht es doch eigentlich,oder?? und die sonstigen vorbesitzer stehen meines wissens als zahl drin. wenn einer also zehn vorbesitzer hatte ist es auch weiterhin ersichtlich. ist zwar wieder blöd von der eu aber ich denke es gibt schlimmeres.
Die AU-Bescheinigung ist mitzuführen, die HU-Bescheinigung nicht.
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Alt 06.10.2005, 10:32   #4
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard da bin ich

anders informiert. auch die tüv bescheinigung muss mitgeführt werden. jedenfalls bei uns. hintergrund: da man ja auch manchmal tüv mit geringen mängeln bekommt und eigentlich verpflichtet ist diese auch zu beheben,soll somit eine kontrolle möglich sein. so ist es jedenfalls bei uns. aber ich denke du als ordnungshüter solltest es wohl besser wissen. also glaub ich mal dir
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 10:38   #5
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Gem. § 29 StVZO ist die Prüfplakette der Nachweis. Von der Bescheinigung steht nichts im Gesetz.

Absatz 10 spricht zwar von
"Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur
nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur
nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter
hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11
zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen
Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur
Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder
das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf
seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen
oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen
zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den
Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die
Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde
aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."

Das ist aber keine Mitführpflicht (ähnlich wie beim BPA).
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Alt 19.10.2005, 15:40   #6
Kalsi
eingefahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
Standard

Ähm, ich denke so langsam, daß die das unterschiedlich handhaben, je nachdem zu welchem Straßenverkehrsamt man geht.



Bei mir war folgendes, als ich Montag meine Euro-2 Umrüstung habe eintragen lassen:



- ALLE Sondereintragungen wurden auch in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen, ich habe also jetzt eine "Zulassungsbescheinigung Teil I" mit angeheftetem Beiblatt.



- Weggefallen sind NUR die ab Werk zusätzlich zur Standardgröße eingetragenen Rad/Reifenkombinationen, WEIL die im Zuge der Vernetzung der Polizei in einer Datenbank nachgeschaut werden können und so gar nicht mehr drinstehen müssen.



- Gravierendster Unterschied: die Papiere sehen jetzt anders aus - that's it!



Also alles halb so wild - derzeit geistern halt noch viele Gerüchte und Halbwahrheiten durch die Gegend!
__________________
Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
Kalsi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2005, 16:29   #7
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von toocool
Ähm, ich denke so langsam, daß die das unterschiedlich handhaben, je nachdem zu welchem Straßenverkehrsamt man geht.


- ALLE Sondereintragungen wurden auch in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen, ich habe also jetzt eine "Zulassungsbescheinigung Teil I" mit angeheftetem Beiblatt.
Meine Rede! Ist jetzt Ziffer 22.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2005, 16:49   #8
uli_w
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von uli_w
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Neu-Isenburg
Fahrzeug: 750i (E32) 05.03.1990
Frage Ist ja schön,

Ist ja schön, daß die Polizei die zulässigen Reifengrößen im Computer nachsehen kann.

Und was ist mit uns?

Die legalen Reifengrößen für sein Auto zu kennen oder beim Kauf prüfen zu können, ob der Wagen erlaubte Schlappen hat, das ist doch elementar wichtig!

Und die komplette Halter-Historie will ich auch wiederhaben! Nur die beiden letzten hätte mir bei meinem E32 nichts geholfen. Der eine stand gar nicht im Telefonbuch, der andere (sein Bruder) mit einer inzwischen ungültigen Handynummer. Kann man ALLE vorherigen Halter wenigstens bei der Zulassungstelle erfragen???

uli_w
uli_w ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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