


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Techno Classica 2006
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05.10.2005, 18:07
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#2
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Schwarzfahrer
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
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Ich war so schlau und hab mir nochmal schnell nee neue Zulassung machen lassen, so das alle verbauten Extras eingetragen sind außerdem haben jetzt unsere beiden 7er id. Kennzeichen einziger Unterschied ist eine Ziffer
***-OU 1 und ***-OU 2
ASS
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06.10.2005, 00:00
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#3
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Gast
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Zitat:
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Zitat von hunmen
muss man schon länger immer bei sich führen. und wenn die letzten beiden halter eingetragen sind ,reicht es doch eigentlich,oder?? und die sonstigen vorbesitzer stehen meines wissens als zahl drin. wenn einer also zehn vorbesitzer hatte ist es auch weiterhin ersichtlich. ist zwar wieder blöd von der eu aber ich denke es gibt schlimmeres.
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Die AU-Bescheinigung ist mitzuführen, die HU-Bescheinigung nicht.
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19.10.2005, 15:40
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#6
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Ähm, ich denke so langsam, daß die das unterschiedlich handhaben, je nachdem zu welchem Straßenverkehrsamt man geht.
Bei mir war folgendes, als ich Montag meine Euro-2 Umrüstung habe eintragen lassen:
- ALLE Sondereintragungen wurden auch in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen, ich habe also jetzt eine "Zulassungsbescheinigung Teil I" mit angeheftetem Beiblatt.
- Weggefallen sind NUR die ab Werk zusätzlich zur Standardgröße eingetragenen Rad/Reifenkombinationen, WEIL die im Zuge der Vernetzung der Polizei in einer Datenbank nachgeschaut werden können und so gar nicht mehr drinstehen müssen.
- Gravierendster Unterschied: die Papiere sehen jetzt anders aus - that's it!
Also alles halb so wild - derzeit geistern halt noch viele Gerüchte und Halbwahrheiten durch die Gegend!
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Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
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19.10.2005, 16:29
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#7
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Gast
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Zitat:
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Zitat von toocool
Ähm, ich denke so langsam, daß die das unterschiedlich handhaben, je nachdem zu welchem Straßenverkehrsamt man geht.
- ALLE Sondereintragungen wurden auch in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen, ich habe also jetzt eine "Zulassungsbescheinigung Teil I" mit angeheftetem Beiblatt.
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Meine Rede! Ist jetzt Ziffer 22.
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19.10.2005, 16:49
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Neu-Isenburg
Fahrzeug: 750i (E32) 05.03.1990
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Ist ja schön,
Ist ja schön, daß die Polizei die zulässigen Reifengrößen im Computer nachsehen kann.
Und was ist mit uns?
Die legalen Reifengrößen für sein Auto zu kennen oder beim Kauf prüfen zu können, ob der Wagen erlaubte Schlappen hat, das ist doch elementar wichtig!
Und die komplette Halter-Historie will ich auch wiederhaben! Nur die beiden letzten hätte mir bei meinem E32 nichts geholfen. Der eine stand gar nicht im Telefonbuch, der andere (sein Bruder) mit einer inzwischen ungültigen Handynummer. Kann man ALLE vorherigen Halter wenigstens bei der Zulassungstelle erfragen???
uli_w
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