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Alt 17.05.2008, 20:25   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

hast Du einen Auszug der AGB's zufällig?

Da steht dann meistens drin ob StVO oder nicht. Ansonsten hat der Halter die Verantwortung über sein Fhzg. bzw der Fahrer.

Wenn ich jemanden Einweise beim parken und er fährt irgendwo gegen - kann er mich wegen eines Gefälligkeitsverhältnisses auch nicht belangen. Sprich nur weil der Kerle meinte "N" - muss er dennoch aufpassen was passiert.

Ist ein Rechtsprechungsproblem. Schau mal Morgen was ich an Urteilen zu so einem Waschstraßen-Schaden finde.

Aber bis jetzt beurteile ich die Lage so, dass der Halter "B" haftet; bzw. seine Haftpflicht.


Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

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Alt 17.05.2008, 20:29   #2
Bastl
V12-infiziert
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Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Da steht dann meistens drin ob StVO oder nicht.
Meines Wissens nach sind diese Schilder wie sie auf Parkplätzen eines Supermakts stehen o.ä. nicht gültig!
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 20:47   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach sind diese Schilder wie sie auf Parkplätzen eines Supermakts stehen o.ä. nicht gültig!
Diese Schilder können allenfalls als Empfehlung angesehen werden.
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Alt 17.05.2008, 20:49   #4
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Jop, so habe ich das auch in Erinnerung. Z.B. für Parkhäuser oder nachts abgesperrte Parkplätze...alles reine Privatgrundstücke dann.
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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