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31.01.2016, 18:23
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#11
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Sind das nun 2 unterschiedliche Banken ? Muss die Sparkasse quasi erst Geld an einem anderen Bank überweisen, damit die Sparkasse den Brief überhaupt bekommt ?
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31.01.2016, 18:33
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#12
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Filigrantechniker
Registriert seit: 29.12.2012
Ort: Lebach
Fahrzeug: E38 740i(06.99)
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Schönen Sonntag,
ich habe selbst schon ein Fzg verkauft, das über eine andere Bank als meine Hausbank finanziert wurde. Meine Bank ist als Treuhand eingetreten, hat den Brief entgegengenommen. Es wurde ein Termin vereinbart, der Kaufvertrag durchgearbeitet. Der Käufer und ich sind zusammen zu meiner Hausbank, Betrag wurde einbezahlt, Käufer hat den Brief entgegengenommen und hat den Wagen mitgenommen. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der Wagen innerhalb 3 Werktagen umgemeldet wird.
Für die Dienstleistung der Treuhand wäre im Regelfall eine Pauschale von 100€ fällig geworden,um die ich aber als "Guter Kunde" herumgekommen bin.
Also nach dieser Vorgehensweise dürfte das auch bei Dir abzuwickeln sein.
Gruß Alex
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31.01.2016, 18:54
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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sorry - Fehlinformation
kann gelöscht werden
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
Geändert von peterpaul (31.01.2016 um 19:21 Uhr).
Grund: Korrektur wegen Fehlinformation
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31.01.2016, 19:16
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Hans-Dieter
.... denn wer der Kfz.-Brief hat ist der Besitzer!! ....
Dieter
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Hallo Dieter, DAS stimmt eben NICHT!
Das steht extra auf den Zulassungsbescheinigungen drauf!
Sowohl auf dem Teil 1 als auch dem Teil 2 steht unter der Ziffer C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Inhaber ausgewiesen."
Schau hier:
http://www.jena.de/fm/41/Zulassungsb...bung.14109.pdf
und hier:
Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil 2
Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!
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31.01.2016, 19:43
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 03.09.2005
Ort: Nähe Regensburg
Fahrzeug: Touareg V8 TDI seit November 2014
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Zitat:
Zitat von Hans-Dieter
Danke für Eure verschiedenen Lösungsansätze!! Ich werde morgen Früh mal mit dem Kundenbetreuer vom dem Verkäufer reden. Mit ihm zusammen werde ich wohl zu einer Lösung des Problems kommen mit der wir beide, der Verkäufer und ich, "leben können"!
Der Verkäufer, ein junger Türke, ist übrigens Arbeitslos und verkauft deshalb den E46 (sagt er....)
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Um wie viel Geld geht es denn dabei? Kann doch eigentlich keine riesen Summe sein. Am besten mit der Bank direkt reden. Die werden dir den Brief nach Übersweisung des Geldes direkt an dich senden. Lass dir von der Bank den Geldeingang bescheinigen, dann nimm das Auto, und melde den um, wenn der Brief bei dir ist. Der Weg hat bei mir vor einigen Jahren mal so funktioniert, allerdings war das Auto zu dem Zeitpunkt noch nicht 2 Jahre alt, und von daher ohne Risiko.
Ich kann dir eigentlich nur empfehlen, dir den Kauf sehr reiflich zu überlegen. Ein Auto von einem "Pleitegeier" zu kaufen, kann ganz schön in die Hose gehen. Bedenke, wenn er kein Geld für die Raten hatte, hatte er erst recht kein Geld für die Pflege und Instandhaltung für so ein wahrscheinlich ca. 10 - 15 Jahre altes Auto. Wer weiß, was du dir da dann für eine Möhre einkaufst.
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31.01.2016, 19:52
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von jsjoap
...
Ich kann dir eigentlich nur empfehlen, dir den Kauf sehr reiflich zu überlegen. Ein Auto von einem "Pleitegeier" zu kaufen, kann ganz schön in die Hose gehen. Bedenke, wenn er kein Geld für die Raten hatte, hatte er erst recht kein Geld für die Pflege und Instandhaltung für so ein wahrscheinlich ca. 10 - 15 Jahre altes Auto. Wer weiß, was du dir da dann für eine Möhre einkaufst.
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Deshalb hat Dieter doch vereinbart, dass er den Wagen in der Werkstatt SEINES Vertrauens vor dem Kauf auf Herz und Nieren prüfen lassen will ..
Steht in seinem Eröffnungsposting.
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31.01.2016, 20:50
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#17
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von mk520ia
Überweis doch die Restschuld direkt an die Bank. Kaufvertrag faxen und dann kommt der Brief direkt zu dir.
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Sehr gewagt. Die Bank hat ein Vertrag mit dem "Verkäufer". Sie dürfen dir keine Auskunft geben. Der Vertrag könnte auch gefälscht sein. Den Brief schicken die auch an den Kreditnehmer, wenn der Wagen abgezahlt ist. Den ist doch egal, von wem das Geld kommt. Wenn die Oma des jetzigen Besitzers den Restbetrag überweist, dann würde auch nicht die den Brief bekommen.
Von meinem E38 war der Brief auch bei der Bank. Da hab ich auch das Theater durch. Die Bank wollte mir keine Auskunft geben, auch ich konnte kein Geld an diese bezahlen da die nichts mit mir "zu tun" hatten.
PS : Ich hab 3 Monate gewartet, bis der Brief da war. Das Auto stand schon bei mir, jedoch habe ich dem Verkäufer nur ein ganz kleinen Anteil angezahlt, den Rest bekam er, als er mir den Brief brachte. Zulassen konnte ich das Auto in der Zeit auch nicht.
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Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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31.01.2016, 21:32
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#18
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!
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Juristisch muss auch immer zwischen "Besitzer" und "Eigentümer" unterschieden werden. "Besitzer" ist jeder, der das Auto fährt, also auch der, dessen "Brief" bei der Bank liegt, in dem Fall ist die Bank der Eigentümer. Wer hingegen das Auto und alle Zulassungsbescheinigungen vorlegen kann und das Auto auch auf dessen eigenen Namen angemeldet ist, ist auch definitiv berechtigt, das Auto zu verkaufen. Nur bei der Anmeldung des Käufers sollte man den Vertrag zusätzlich dabeihaben, weil man so von Amts wegen ausschließen will, dass das Fahrzeug gestohlen wurde.
NB: Viele Banken ersparen sich das ganze Hin und Her und schicken den "Brief" auf Anforderung dem Eigentümer zu, damit der das Auto verkaufen kann. Ein "Brief" ist für Banken ohne nur eine volatile Sicherheit, denn z.B. bei einem Totalschaden ohne VK kann sich die Bank das dann im Prinzip wertlose Papier einrahmen und an die Wand hängen...
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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01.02.2016, 08:38
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#19
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Wer hat schon mal so einen Fall gehabt?
@Claus
Leider auch falsch. Bei Finanzierungen (Leasing ist noch anders)liegt zwar der Brief bei der Bank aber diese hat weder Eigentum noch Besitz an dem Fahrzeug. Der Brief liegt dort lediglich zur Absicherung des gewährten Kredites iVm dem dann zurückzugebendem Fahrzeug.
Der og Fall kommt in der Praxis eher selten vor da idR das abzulösende Darlehen um einiges höher ist als der Wert des Fahrzeuges.
Ich hatte das bisher beruflich vielleicht 3 mal. Der Käufer hat dann ein Schreiben der Bank erhalten das er bei Zahlung der Summe X den Brief erhält. Käufer überweist und hat dann 1 Woche später den Brief in der Hand.
Dieses Schreiben mit der Summe ist sehr wichtig! Der Verkäufer kann ja jede Summe nennen oder zB eine Zahlungsaufforderung vorzeigen, diese können aber nachträglich angefallene Gebühren oder Rücklastschriften noch gar nicht enthalten was bedeutet die Bank hält den Brief zurück bis zum vollständigen Ausgleich.
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01.02.2016, 09:59
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#20
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von Claus
Wer hingegen das Auto und alle Zulassungsbescheinigungen vorlegen kann und das Auto auch auf dessen eigenen Namen angemeldet ist, ist auch definitiv berechtigt, das Auto zu verkaufen.
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Das ist so falsch. Das würde bedeuten, dass der eingetragene Halter dann auch immer der Eigentümer wäre. Das ist aber nicht so.
Beispiel aus der Praxis: Sohn kauft Auto und bekommt dieses übereignet. Damit ist er Eigentümer. Dann lässt die Mutter aus Versicherungsgründen das Auto auf sich zu. Dadurch verliert Sohn nicht das Eigentum. Mutter ist Halter, Sohn Eigentümer. Jetzt nimmt die Mutter das Auto und die Zulassungsbescheinigungen und verkauft das im Eigentum des Sohnes stehende Auto ohne dessen Wissen.
Die Mutter war zum Verkauf nicht berechtigt.
Der Käufer kann sich zwar darauf berufen, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben (Zulassungsbescheinigung lag vor), jedoch war die Aktion der Mutter unberechtigt.
Für den Threadersteller:
Ja, so etwas kommt massenhaft vor. Am besten lässt man sich von der Bank flott schriftlich bestätigen, dass bei einer Zahlung von X Euro auf das Konto xyz die Zulassungsbescheinigung an den Käufer herausgegeben wird. Dabei muss der Verkäufer kurz sein ok an die Bank signalisieren. Im Kaufvertrag vereinbart man, dass die Zahlung nur auf dieses Konto zu erfolgen hat.
Treuhandaufträge an die Bank sind dabei eigentlich völlig unnötig und manchen Banken verlangen dafür auch noch Geld.
Frage ist auch, ob die Bank nur die Zulassungsbescheinigung hat oder ob diese Sicherungseigentum hat.
Dann muss die Bank die Sicherheit entweder freigeben (an den Verkäufer) oder selber an den Käufer übereignen. Der Schritt wird gerne stillschweigend erledigt, das heißt die Bank gibt das Sicherungseigentum auf, um nicht selber Verkäufer das Fahrzeugs sein zu müssen.
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