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09.06.2009, 07:31
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#11
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
na ich weiß ja nicht so genau, was die Grünen dazu sagen. Ich habe nur festgestellt, dass sie sich - zumindest bei uns - nicht darum kümmern. Bin schon öfters mit den Kurzzeitkennzeichen unterwegs gewesen und wurde noch NIE angehalten.
Denke das "Risiko" ist überschaubar. Der FS ist auf keinen Fall in Gefahr. Im schlimmsten Fall wird es wohl eine Ordnungswidrigkeit werden. Dagegen würde ich aber auch noch Einspruch einlegen.
Schöne Grüße
Horst
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27.06.2009, 09:39
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#12
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Gast
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Hier sind wieder Experten am Werk.
NATÜRLICH darf auch ein Anhänger mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einer roten Nummer gezogen werden!!!
Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fahrzeug nur dann mit roten Kennzeichen vorübergehend zugelassen werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 16 erlaubten Zweck eingesetzt wird.
Nachzulesen im § 16 FZV bzw. den dazugehörigen Erläuterungen.
An den TE: Hör nicht auf Amateure, die ihr Wissen aus dem Netz beziehen, sondern auf Profis.
So'n Kai Müller tut immer gern so als wisse er alles, Ahnung hat er nicht.
Der FS ist immer dann in Gefahr, wenn jemand an Kennzeichen manipuliert (cgl. § 22 StVG) oder eine Straftat gem. 267 StGB im Zusammenhang mit der Fahrt begeht.
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27.06.2009, 10:50
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
das steht auf der rückseite von dem "fahrzeugschein" den man mit dem kurzzeitkennzeichen verwenden muss.. das rote ding was man von hand ausfüllen muss...
damit darf kein anhänger gezogen werden...
gruß,
Kai
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Bullshit! Ich scan das Ding morgen mal ein und stelle es hier ein. Wo du darauf einen Anhaltspunkt für deine obige Behauptung findest könntest du uns anhand des Beispiels dann sicher nachvollziehbar erklären...
Hockeyfreund
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27.06.2009, 11:26
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#14
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Also ich weiss nicht warum man nicht einfach mal logisch nachdenken kann.
Um ein Fahrzeug bewegen zu dürfen, bedarf es einer Versicherung. Um diese bestehende Versicherung nach "Aussenhin" zu belegen, bedarf es Kennzeichen. Also wo soll das Problem sein mit einem versicherten Fahrzeug für welchen Zweck auch immer einen zugelassenen Anhänger zu ziehen. Selbst der Anhänger darf gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen haben.
Hab ich schon 100mal gemacht und werde es weiter machen - selbst bei Überführungen nach Polen bin ich mindestens schon 30 Mal von den Grünen kontrolliert worden und nix - keine Probleme.
__________________
Am Anfang war der Propeller
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27.06.2009, 13:00
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#15
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von BlackBMW
Also ich weiss nicht warum man nicht einfach mal logisch nachdenken kann.
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Naja, bei den deutschen Vorschriften sollte man eher nicht mit Logik dran gehen, ausser man hat ein abgeschlossenes Jurastudium - da ist man auf die nicht vorhandene Logik "gepolt".....
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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27.06.2009, 14:24
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#16
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Naja, bei den deutschen Vorschriften sollte man eher nicht mit Logik dran gehen, ausser man hat ein abgeschlossenes Jurastudium - da ist man auf die nicht vorhandene Logik "gepolt".....
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Trotzdem hat er Recht, das darf man. Siehe Antwort von Motzcop - der sollte es ja wohl wissen.
Schöne Grüße
Horst
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27.06.2009, 14:25
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#17
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von mystica
Trotzdem hat er Recht, das darf man. Siehe Antwort von Motzcop - der sollte es ja wohl wissen.
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Das wollte ich auch gar nicht anzweifeln!
Nur würde ich in einer solchen Situation auch lieber nachfragen, als auf eigene Faust "logisch" zu Vermuten.
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27.06.2009, 14:33
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#18
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Das wollte ich auch gar nicht anzweifeln!
Nur würde ich in einer solchen Situation auch lieber nachfragen, als auf eigene Faust "logisch" zu Vermuten.
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Na ja, ich hab es einfach gemacht, aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht.
Schöne Grüße
Horst
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27.06.2009, 17:49
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#19
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SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
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Danke für die Kompetenten Antworten. Ich habe letzte Woche auf der AB 2 solche Gespanne gesehen. Einmal mit roter Nummer und dann mit Kurzzeitkennzeichen. Bis eben dacht ich noch, die wären nicht ganz "legal" unterwegs. Aber das haben wir ja nun geklärt
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BMW Individual
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28.06.2009, 16:22
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#20
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von John McClane
Hier sind wieder Experten am Werk.
NATÜRLICH darf auch ein Anhänger mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einer roten Nummer gezogen werden!!!
Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fahrzeug nur dann mit roten Kennzeichen vorübergehend zugelassen werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 16 erlaubten Zweck eingesetzt wird.
Nachzulesen im § 16 FZV bzw. den dazugehörigen Erläuterungen.
An den TE: Hör nicht auf Amateure, die ihr Wissen aus dem Netz beziehen, sondern auf Profis.
So'n Kai Müller tut immer gern so als wisse er alles, Ahnung hat er nicht.
Der FS ist immer dann in Gefahr, wenn jemand an Kennzeichen manipuliert (cgl. § 22 StVG) oder eine Straftat gem. 267 StGB im Zusammenhang mit der Fahrt begeht.
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Hallo John,
ich denke Du verwechselst hier was, oder???
Ich kann doch nicht an mein Zugfahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen drauf tun, um ein anderes Fahrzeug zu überführen?
Genau das hatte ich selbst vor, und wurde von der Zulassungstelle abgelehnt?
Bitte um Aufklärung.
Gruß
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