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21.06.2011, 12:09
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#11
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Zumindest die Anzahlung wirst du mit ein wenig Kreativität komplett behalten können. Du musst ja nur irgendwie die 100€ per §280 BGB rechtfertigen. Die 400€ sind vergebliche Aufwendungen, jedoch möglicherweise, wie oben geschildert, nur teilweise geltend zu machen.
PS: Fristsetzung mit Aufforderung zur Leistung und Abnahme nicht vergessen!
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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21.06.2011, 13:02
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#12
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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Zitat:
Zitat von Waldfrosch
Ich habe vor 10 Tagen einen knapp 2-jährigen Peugeot 207 mit 17TKM verkauft.
Der Käufer wollte unbedingt den 20.000 Service gemacht haben,
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Ist das dann ein 1,6 HDi? Weil nur der hat AFAIK 20k Intervalle, alle anderen 207er 30k. Wenn es ein HDi ist, bringst Du den auch anderweitig gut los. Ich hab sogar unseren RC Cup innerhalb 4 Wochen mehr als brauchbar (300€ über Leasingrestwert, trotz Mängeln - siehe anderer Thread) losgebracht... da sollte es bei so einem kleinen Diesel kein Problem sein.
Zur rechtlichen Frage... gibt es garnix schriftliches? Eine Email? Oder hat er Dir mal auf die Mailbox gesprochen?
So wie ich das verstehe (aufgrund Deiner Aussage "Inzahlungnahme") handelst Du öfters mit Autos? Da hat man doch Vertrags-Vordurcke in der Schublade, die in 2 Minuten ausgefüllt sind... OK, hilft Dir momentan nicht weiter, aber evtl für die Zukunft....
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21.06.2011, 13:10
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#13
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Bastelwagenbesitzer
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
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Ja ist ein 1.6er, ab und zu mache ich das schon, aber eigentlich nur an Händler und dann fast nur ins Ausland.
Da gab es noch nie Probleme und es geht kommischerweise immer sehr fair ab.
Ich weiss schon warum ich ungern an Privatpersonen verkaufe....
Vordrucke habe ich, allerdings war er an dem Tag so stressig, dass ich keine Zeit hatte etwas auszufüllen. Die Anzahlung habe ich ihm schnell quittiert.
Wieder was gelernt.
Es gibt weder email noch sonstwas. Nur unseren sms verlauf aus dem hervorgeht, dass er mich darum bittet 200€ nachzugeben und 200€ zu stunden....
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21.06.2011, 13:14
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Und wie gehts nun weiter?
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21.06.2011, 13:16
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#15
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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ich würd erst mal ein freundliches Schreiben durch einen Anwalt (evtl ja einer aus dem Forum, der es gegen "privatrechnung", und nicht nach BRAGO macht) aufsetzen lassen und auf Vertragserfüllung bestehen... auch ein mündlicher Kaufvertrag gilt erst mal. Frist zur Abnahme und Zahlung setzen....
Nachtrag: habe grade Dein Eingangsposting gelesen... da sagst Du er hat Dir eine SMS gesendet dass er von seiner Hausbank weniger bekommen hat, und dass Ihr Kaufpreis X ausgemacht habt. Heb diese SMS mal gaaaaaaanz gut auf! Das ist ja quasi eine Annahme eines Angebots (oder hilfsweise ein neues Angebot... "kaufe das Auto zum Preis X"... wie jeder Kaufmann mal gelernt hat, kommt ein Kaufvertrag ja durch Angebot und Annahme zustande ... (wobei beides auch "schlüssiges Handeln" sein kann, Beispiel, ich nehm eine Packung Kaugummi, leg sie an die Kasse, die Kassiererin sagt 0,89, sind das Angebot (ich würde gerne diese Packung Kaugummi kaufen) und Annahme (Ich verkaufe sie für 0,89 €) ein gültiger Kaufvertrag ohne jede Schriftform)) Vertragsrecht... war eines meiner Lieblingsthemen im BWL-Studium, auch wenn wir es nur gestreift haben...
.... Selbst wenn es X+200 war, kommst dann höchstwahrscheinlich mit 200€ weniger aus der Nummer raus... Ein guter Anwalt sollte da was draus machen können....
Geändert von Lord Sinclair (21.06.2011 um 13:28 Uhr).
Grund: Nachtrag angefügt
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21.06.2011, 15:01
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
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Hallo,
auch ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtens.
Man leistet auch keine Anzahlung, wenn man etwas nicht kaufen will.
Wenn der Käufer nun vom Vertrag zurücktreten will, hast Du einen Anspruch auf Schadensersatz.
D.h. wenn Du jetzt das Auto für 1000 Euro weniger verkaufst, dann muss der Ex Käufer, Dir deinen entstandenen Schaden ersetzen.
Das würde ich Ihm erst mal so klar machen.
Dann im Nachgang würde ich mich halt kulanterweise mit Ihm eine für beiden Seiten akzebtable Lösung einsetzen.
Denn es ist wahrscheinlich, dass er wirklich keine Kohle hat oder auch keine von der Bank bekommen hat. Deshalb versucht er jetzt möglich viel von seiner Anzahlung zurückzubekommen.
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21.06.2011, 20:39
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#17
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Bastelwagenbesitzer
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
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Habe heute meinen Anwalt gesprochen und er meint auch dass hier nix zu rütteln sei. Ich könne nach Nachweis der Aufwendung auf jeden Fall 400€ behalten. Service und TÜV wären noch nicht fällig gewesen...
Aber die Sache hat sich gewendet.
Meiner Frau hatte die Nase voll von seinen sms-ich-hab-kein-Geld-und-nix-zu-essen-blabla und
hat heute entnevt seine Frau angerufen.
Die Frauen haben sich getroffen (meine teilte ihr unmissverständlich mit, dass es von der ANz. nichts zurückgäbe...) und siehe da...seine Frau holte das Geld von der Bank, bezahlte und holte den Wagen ab.
Ich habe ihr 50€ nachgelassen....
Als sie wegfuhr entschuldigte sie sich nochmals für alles....
Hintegrund:
Ihr Mann hat 4 Tage später einen ähnlichen Wagen etwas weter weg gesehen, zwar ohne Navi und ohne Leder, dafür 400€ billiger.
Und da dachte er er könnte entweder meinen Preis drücken pder den Vertrag umdrehen.....Seiner Frau war das äußerst peinlich...sie wollte unseren HDI unbedingt haben....
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23.06.2011, 23:18
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#18
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V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
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Das war dann grad wohl ein völlig nutzloser Beitrag da die Sache erledigt is.
Gruß
Stefan
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped 
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
Geändert von StefanP (23.06.2011 um 23:24 Uhr).
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23.06.2011, 23:30
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-730i (05.95), 10.2007: 56.700km, 12.2008: 82.600km, 10.2009: 106.500km, 12.2009: 112.500km, 10.2010: 130.000km, 04.2011: 147.000km, 2020: 240Tkm
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Frauen haben halt mehr drauf! Wir sollen daheim bleiben und sie arbeiten lassen. Ist viel besser für uns. Beweis: siehe oben!
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