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Alt 05.04.2025, 12:53   #1
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard Fahrzeug mit Gewindefahrwerk; Felgen aus dem Zubehör eintragungspflichtig?

Ich habe hier mal eine allgemeine Verständnisfrage…

In meinem bisherigen Autoleben habe ich immer nur Fahrzeuge mit Serien-Fahrwerken gefahren, Gewinde- oder sonstige Sportfahrwerke waren nichts für mich.
Felgen für diese Fahrzeuge habe ich entweder vom Hersteller oder auch aus dem Zubehör (mit entsprechender ABE) gefahren, soweit okay.

Nun zu meiner Frage, weil ich mir aufgrund fehlender Erfahrung unsicher bin:
Mein Sohn fährt derzeit einen 318i Touring E91 mit (eingetragenem) Gewindefahrwerk, dies wurde auch nur moderat tiefer gelegt.

Nun ist er zusammen mit einem Kumpel auf der Suche nach einem guten Gebrauchtsatz Sommerreifen.
Was bisher an Radsätzen mit BMW-Original-Felgen im Angebot zu finden ist, ist entweder Schrott oder völlig überteuert.

Nun steht bei ihm quasi um die Ecke ein sehr gut erhaltener Radsatz, keine drei Jahre alt, sehr gutes Profil, zu einem Mini-Preis zum Verkauf, in meinen Augen ein echtes Schnäppchen.
Allerdings sind die Reifen auf Zubehör-Felgen von Borbet aufgezogen (KBA-Nr. ist auf der Felge sichtbar, die zugehörige ABE u. a. für den E91 habe ich auch schon gefunden).

Nun hieß es plötzlich, diese Felgen müßten wegen des Gewinde-Fahrwerks extra eingetragen werden…

Sind also an einem nachträglich eingebauten Fahrwerk nur Original-Felgen zulässig, müssen Felgen aus dem Zubehör extra in die Papiere eingetragen werden…?

Danke schon mal im Voraus.
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2025, 14:35   #2
X555
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von X555
 
Registriert seit: 12.12.2023
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E31-850i (05.90)
Standard

Egal ob Original oder Zubehörfelgen, beide müssen in Verbindung mit dem Gewindefahrwerk eingetragen werden. Hatte eben selber das Problem bei meinem E91. Da hatte ich Zubehör Sommerfelgen und Original Winter Felgen in Verbindung mit meinem Gewindefahrwerk eingetragen. Nun habe ich die Sommerfelgen gegen Originale Felgen von BMW ausgetauscht. Auch die muss ich laut Prüfer neu eintragen lassen!
X555 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2025, 15:53   #3
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard



Es trägt jetzt zur weiteren Verwirrung bei…

Mein Informationsstand war bisher, daß ein Eintrag von Original-Felgen in Verbindung mit einem Fahrwerk nicht erforderlich sei…

Vielleicht kann da jemand mit Expertise für Aufklärung sorgen…?
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2025, 17:26   #4
X555
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von X555
 
Registriert seit: 12.12.2023
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E31-850i (05.90)
Standard

@altbert Tut mir leid, aber ich hätte auch gern „nur“ meine neuen Räder dran gemacht. Da ich am 15.4. TÜV Termin habe und immer noch auf den Winterrädern unterwegs bin, habe ich vorsichtshalber mal bei der DEKRA nachgefragt und der Prüfer meinte, bei einem nicht originalen Fahrwerk muss jede Rad/Reifen Kombination neu überprüft ( wegen z.B. Freigängigkeit) werden. Dabei ist es egal ob Original Hersteller Rad/Reifen Kombination oder aus dem Zubehör.
X555 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2025, 18:14   #5
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard

Bin halt deswegen irritiert, weil man gefühlt 1897 verschiedene Aussagen und Meinungen dazu findet.

Auch bei TÜV & Co. herrscht da wohl keine Einigkeit…

Da das Fahrwerk ja bereits eingetragen ist, verstehe ich auch das Problem nicht.

Derzeit sind Original-Felgen 16” mit 205/55er Winterreifen montiert, das Format sollte es auch bei den Sommerreifen wieder sein, max. was mit 17”, weil das nicht so den Preisrahmen sprengt (er ist noch in der Ausbildung).
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2025, 18:40   #6
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
Standard

Wenn die Aussage vom X555 stimmt, dann müsste in den Papieren eine Gewindefahrwerk/Felgenkombination drin stehen. Wenn nicht, kann man doch gar nicht prüfen, mit welchen Felgen das Fahrwerk eingetragen ist ?

Soweit ich weiss, dürfen die Felgen nicht breiter sein als die Reifen, als Laie würde ich sagen wenn die Reifengrösse eingetragen ist, kann man auch andere Felgen mit KBA nutzen. Aber wenn man 3 Prüfer fragt, würde es mir nicht wundern wenn du da 4 unterschiedliche Antworten erhältst...
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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