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23.08.2008, 21:44
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Claus
Interessantes Thema...
Das Beispiel mit dem 30 Jahre alten TV hinkt aber. Ich finde es jedenfalls erstaunlich, dass die (fremde) Haftpflichtversicherung versucht, nicht die vollen Kosten für eine Scheibe zu erstatten, während die (eigene) TK das voll bezahlen würde. Wie wäre es denn im Fall eines demolierten Kotflügels (wenn z.B. jemand mit dem Fahrrad dagegen fährt)? Bekäme man dann auch nur einen Kotflügel vom Schrotti bezahlt? Inwieweit spielt das Alter des Fahrzeugs eine Rolle?
Mein Rat: Eine richtige Antwort hat hier noch keiner gegeben. Ich würde mal einen Spezialisten dazu befragen. Nicht alles, was Versicherungen behaupten, entspricht auch geltendem Recht! Das weiß ja wohl jeder...
Gruß, Claus
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Hallo,
ein demolierter Kotflügel ist kein Totalschaden, eine gesprungene Scheibe sehr wohl. Wenn dein Fahrzeug bei einem Unfall einen Schaden hat, der höher liegt als der Widerbschaffungswert (Zeitwert), erhälst Du auch nur den Widerbeschaffungswert. Wir lassen jetzt die Feinheiten mit der 30% Regel aussen vor. Wäre die Scheibe reparabel, würde die Haftpflicht die Rep. bezahlen.
Gruß
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24.08.2008, 20:46
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#22
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Nochmal danke an alle für die Antworten. Ich denke wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir so nicht weiterkommen.
In der Tat habe ich immer noch ein Verständnisproblem damit, dass die Versicherung 400,- Euro einfach abziehen will, dafür das jemand meine Scheibe "beschädigt" hat.
Dies zumal 400,- Euro mehr sind als die Scheibe bei den insgesamt knapp 900,- Euro (nämlich 310,- Euro zzgl. MwSt.), ausmacht.
Ich werde vesuchen auf anderem Wege hier nochmal Licht ins dunkel zu bringen. Hier hat Claus das schon richtig angedeutet; auch Versicherungen halten sich nicht immer an das was eigentlich "Recht" wäre bzw. versuchen das Recht zu ihrem Vorteil "auszulegen".
Gruß
Dirk
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