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Alt 22.01.2013, 11:53   #21
LukasRgb
Schiffsschaukelbremser
 
Benutzerbild von LukasRgb
 
Registriert seit: 20.09.2012
Ort: Regensburg
Fahrzeug: e23 728i BJ.83/e36 328iAT Bj.96
Standard

Was ist denn mit dem zuständigen Fundbüro?

n
LukasRgb ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 11:54   #22
derOtsoh
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Also sollte man als normaldenkender mensch, doch eigentlich sagen:
jemand schraubt seine Nummernschilder von der karre und stellt sie mir auf den hof: er gibt sein eigentum auf. (?)
derOtsoh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 12:46   #23
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
Standard

Zitat:
Zitat von derOtsoh Beitrag anzeigen
Dein Posting hinkt... Im Parkhaus zahlst du für jede Stunde die du da stehst, also hat das nichts mit dem parken auf nem privatgelände zu tun, was der Grundstückseigentümer nicht erlaubt hat.
Laternenparker dürfen auch nur da parken, wo es erlaubt ist, sonst schleppt die stadt ab ohne wenn und aber.
Ulaubsflieger: siehe Parkhaus..
Das ist aber was ganz anderes als:

Zitat:
Zitat von derOtsoh Beitrag anzeigen
wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig, dann kann ich als Grundstückeigetümer das Ding verschrotten lassen oder es verkaufen.

Du meintest also ein reines case law bezogen auf Dein Grundstück. Das geht natürlich auch nicht wegen Verstosses gegen alle möglichen Gesetze und auch gegen das Grundgesetz. Das hätte ja etwas von früherem Zweiklassenrecht

Aber mal im Ernst:
Dein Vorschlag ist weder gesetzestechnisch durchführbar, noch gerechtfertigt. Dauernd würden Menschen - ob bewußt oder unbewusst - der Gefahr ausgesetzt, ihr Eigentum zu verlieren.

Zu § 959 BGB:
Der wird seltenst angewandt. Der Eigentümer müsste nach außen erkennbar seinen Verzichtswillen kundtun. Das müsste durch eine Handlung nach Abstellen des Fahrzeugs und Aufgabe des Besitzes an demselben geschehen sein. Dürfte hier nicht vorliegen.

Alleine wenn der Wagen abgeschlossen ist, fehlt es jedenfalls an einer Besitzaufgabe.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 12:55   #24
derOtsoh
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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aber ernsthaft, irgendeiner stellt seine karre vor deine garage schraub die nummernschilder ab und macht sich vom acker... tja dein pech.. einfach mal ein paar jahre warten, solange solltest halt nicht in deine garage wollen....
derOtsoh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:05   #25
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
Oh man. Falscher kann man den Sachverhalt nicht ausdrücken.

Im Übrigen könnte man ggf. rückwirkend Kosten für die "Nutzung" des Grundstücks geltend machen. Wenn diese Kosten den Wert des FHZ übersteigen, kann vom Pfandrecht Gebrauch gemacht werden. -> Verfall des Eigentums.
Allerdings muss man auch in diesem Fall den Eigentümer kontaktieren.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!

Geändert von E66-Fan (22.01.2013 um 13:11 Uhr).
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:09   #26
Winni
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Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
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Konstruieren wir doch mal einen Fall:

Ein Gastarbeiter stellt sein Auto vor meine Garage, montiert die Nummernschilder ab, meldet das Fahrzeug ab und verschwindet unauffindbar zurück in seine Heimat.

Welche Möglichkeiten habe ich, Dr.jur@Marks??

Zitat:
Oh man. Falscher kann man den Sachverhalt nicht ausdrücken.
Ja klar, er nu wieder.
Mir ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer durchaus bewust, wollte halt allgemeinverständlich bleiben und nicht Dipferlscheixxen.
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:14   #27
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Konstruieren wir doch mal einen Fall:

Ein Gastarbeiter stellt sein Auto vor meine Garage, montiert die Nummernschilder ab, meldet das Fahrzeug ab und verschwindet unauffindbar zurück in seine Heimat.
§ 1004 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

-> auf eigene Kosten Abschleppen lassen und die Kosten einklagen.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:18   #28
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
§ 1004 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

-> auf eigene Kosten Abschleppen lassen und die Kosten einklagen.
Oder anzünden und den Rest wegfegen....
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:21   #29
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von The Stig Beitrag anzeigen
Oder anzünden und den Rest wegfegen....
Wegbeamen wäre noch eine Möglichkeit. Aber nur, wenn du einen Zettel hinterlässt.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 13:25   #30
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
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Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
...und die Kosten einklagen.
Lesen Bub, bei und von wem denn??
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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