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01.04.2010, 11:48
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
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@Rottwauz1
Sehe ich ganz genauso !
@Polska7er
Ich verstehe dein Rechtsempfinden und fühle genauso aber tatsächlich ist es so das du ihm einen Wagen verkauft hast bei dem der KM Stand nicht stimmt (wenn es denn so ist was ja noch nicht geklärt ist)
Und somit kann er das von dir einfordern und du von demjenigen bei dem du den Wagen gekauft hast
Als Beispiel:
Du gehst zu einem Autohändler und kaufst nen Wagen mit 100000 km und nach nem halben Jahr bist du das 1.Mal in der Werkstatt und siehst das der Wagen 200000 gelaufen hat.
Jetzt stell dir vor jeder Händler könnte sagen ich habe den Wagen nicht gedreht , es ist dein Problem das Geld vom Davorbesitzer zu bekommen.
Ich glaube dann würde jedes Auto von jedem Händler gedreht werden.
Ich weiß das du recht hast aber dummerweise hast du ihm (wenn es denn so wäre) einen Wagen mit falschem Kilometerstand verkauft
So Leid es mir für dich tut
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01.04.2010, 12:07
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#22
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POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
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ich werde ja auf keinen fall den wagen zurück nehmen ich habe ja schon einen neuen,
also ist das geld bereits weg für den anderen wagen.
außerdem bin ich momentan arbeitslos.
hab grad bei dat-fahrzeugbewertung die daten eingeben.
der unterschied mit 10000km mehr beträgt jeglich 200 euro.
habe jetzt erstmal den beweis der mehrkilometer beantragt
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01.04.2010, 12:22
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#23
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
eBay-Name: denisltv
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Der Käufer muss zwar nichts beweisen, sicher aber begründen Von daher muss er seine Informationen glaubhaft machen, und das geht im Zweifelsfall eben nur mit der Vorlage der entsprechenden Werkstattprotokolle
Die Frage ist ob sich der Aufwand bei einem Betrag zwischen 200,- und 500,- € überhaupt lohnt Die meisten Anwälte werden vermutlich begeistert ablehnen
Wer ein Auto kauft das ab 30.000 km schon keinen Eintrag mehr im Scheckheft hat sollte m.M. damit rechnen das evtl. etwas nicht stimmt
Ich würde sogar vermuten das der km-Stand, wenn überhaupt, bei dem ersten oder zweiten Besitzer manipuliert wurde und es nicht aufgefallen ist - 10.000 Mehrkilometer kosten bei Leasingrückläufern deutlich mehr als fünfhundert Euro
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01.04.2010, 12:42
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#24
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Rottwauz1
Ich würd mit dem käufer des 7ers sprechen und ihm einen passenden nachlass biete bzw nachfragen was er denn haben möchte (falls er das alles so auch belegen kann,wichtig!!!) oder den wagen einfach zurücknehmen,falls nicht gravierendes an dem wagen in der zwischenzeit verändert wurde bzw defekt ist...
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zwei Halterwechsel mehr und sicher auch einige Kilometer -da wäre ein kräftiger Abschlag als Nutzungsentschädigung fällig. Das würde sich weder für den Käufer noch für den Verkäufer lohnen.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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01.04.2010, 12:47
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#25
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von LT750
Der Käufer muss zwar nichts beweisen, sicher aber begründen Von daher muss er seine Informationen glaubhaft machen, und das geht im Zweifelsfall eben nur mit der Vorlage der entsprechenden Werkstattprotokolle
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das würde mir nicht ausreichen. Wer damit so spät ankommt, zudem BMW-MA ist, dem würde ich erst einmal unterstellen, selbst daran gedreht zu haben. Das sollte er erst einmal entkräften. Es gibt ja u.U. noch die Möglichkeit, dass einfach nur ein gebrauchtes Ersatzteil (Modul, Schlüssel oder was weiß ich) eingebaut wurde.
Zitat:
Ich würde sogar vermuten das der km-Stand, wenn überhaupt, bei dem ersten oder zweiten Besitzer manipuliert wurde und es nicht aufgefallen ist - 10.000 Mehrkilometer kosten bei Leasingrückläufern deutlich mehr als fünfhundert Euro
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Diese Argumentation würde ich dem Käufer überlassen, statt selbst eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, die in die eigene Zuständigkeit fällt.
Gruß
Boris
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01.04.2010, 13:57
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#26
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Mir kommt die Sache etwas merkwürdig vor. Wenn der Käufer schon BMW-Mitarbeiter ist, warum hat er dann nicht gleich nach dem Kauf den Kilometerstand überprüft, sondern erst nach 6 Monaten? Er wirkt selbst unglaubwürdig, wenn er jetzt behauptet, er habe damals von dieser Möglichkeit nicht gewusst.
Ansonsten ist es richtig, dass immer der letzte Vertragspartner in der Haftung steht. Dieser wiederum kann sich an seinen Vertragspartner halten usw. - bis eben der Letzte dran ist. Ist diese Kette irgendwo unterbrochen, hat irgendeiner die A-Karte gezogen.
PS: Für 10.000 Mehrkilometer einen Aufstand zu machen, käme mir nicht in den Sinn, zumindest nicht bei einem Auto, das schon ein Vielfaches davon an Laufleistung hat.
Hier habe ich noch was Passendes zu der Thematik gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=24865&
Hier ist noch etwas darüber, dass die Formulierung "abgelesener Kilometerstand" in einem Kaufvertrag kein Freibrief für eine Manipulation ist (was ja auch oft fälschlicherweise angenommen wird):
http://www.poel-tec.com/tipps_und_tr...hes_auto_1.php
Geändert von Claus (01.04.2010 um 14:04 Uhr).
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01.04.2010, 15:24
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Gerade gedrehte Fahrzeuge werden doch gerne ohne Briefeintrag durch eine Kette von Fähnchenhändlern oder angeblichen Privatpersonen geschoben, um hinterher alle Schuld von sich zu weisen und auf die - wahrscheinlich zwischenzeitlich unbekannt verzogenen - Vorbesitzer zu verweisen.
Da braucht sich niemand, erst recht nicht jemand mit einer Haltedauer des Fahrzeugs von nur einem Monat, zu wundern, wenn die Gerichte diese üble Praxis durchschauen und zum Anlaß für eine den Letztkäufer schützende Rechtsprechung genommen haben.
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01.04.2010, 15:30
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#28
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Tja...
Es zählt der Zeitpunkt des sog. "Gefahrensübergangs".
Soll heißen : Der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe.
Wenn da der Mangel schon bestand, hat der Käufer gute Karten, sein
Recht zu bekommen....
Ich habe es selbst schon erlebt :
Kauf war über die Bühne, wie auch hier einen Monat vor Ablauf der 6 Monate
Schreiben vom Anwalt. Der Typ bekam Recht...
Auch dort hatte ich den Mangel selbst nicht zu vertreten.
Gruß
Knuffel
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02.04.2010, 10:49
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#29
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich finde nach wie vor, dass die Sache stinkt....
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05.04.2010, 00:18
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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Hey, das wird vielleicht bald eine neue Masche. Man kauft einen Gebrauchten, programmiert die Schlüssel/Steuergeräte neu (+10tkm) und verlangt Geld vom Käufer zurück. Wie hier schon mehrfach erwähnt, für 10tkm dreht doch niemand.
Hast du eine Rechtsschutz?
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