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BMW 7er, Modell E38
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Alt 19.04.2006, 22:37   #1
Jugo
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Registriert seit: 23.07.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 745D 08.2007 Monacoblau
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Bitte beitrag löschen!

Geändert von Jugo (24.05.2006 um 19:17 Uhr).
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Alt 19.04.2006, 22:44   #2
PETZ
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Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
Standard

Hi Jugo,

kannst das Auto zurückgeben, abzüglich deiner
gefahrenen Kilometer. Habe ich schon hinter mir,
nur umgekehrt. Bei verschwiegenem Unfallschaden
muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen.
Siehe mein Desaster:

Interner Link) Unfallschaden

Gruß
PETZ
__________________
"Es ist mir scheissegal wer ihr Vater ist...solange ich hier angel geht hier keiner übers Wasser!"

BMW 7er-Forum - Musik die uns gefällt in Bild und Ton !!
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/group.html?groupid=16
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Alt 19.04.2006, 22:58   #3
Jugo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 23.07.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 745D 08.2007 Monacoblau
Standard

Zitat:
Zitat von PETZ
Hi Jugo,

kannst das Auto zurückgeben, abzüglich deiner
gefahrenen Kilometer. Habe ich schon hinter mir,
nur umgekehrt. Bei verschwiegenem Unfallschaden
muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen.
Siehe mein Desaster:

Interner Link) Unfallschaden

Gruß
PETZ
Hi Petz,

danke für deine antwort! Werden mir dann also tatsächlich die 14.000km die ich gefahren bin von kaufpreis abgezogen??
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Alt 19.04.2006, 23:35   #4
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

Sorry,aber wer zur Niederlassung in Berlin geht ist selbst schuld!
Das diese Ideoten doch nur E65/E90/E60 verkaufen wollen ist doch bekannt dort ist mir keiner aber auch wirklich keiner bekannt der Richtig ahnung vom Fach hat!
Gruss DD
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2006, 00:03   #5
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mk2611
 
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
Standard

Ich glaube für diesen Fall sieht die Rechtslage sogar vor den Wagen gänzlich ohne Preisverfall zurückzugeben. Wenn sie das erkannt haben (und das sollte eine Fachwerkstatt beim Ankauf eines solchen Fahrzeugs getan haben) dann ist denen sogar arglistige Täuschung vorzuwerfen, was sogar einem Betrug gleich kommt.
Sind wir mal ehrlich - die kaufen doch keinen Wagen dieser Preisklasse ein ohne ihn zu überprüfen. Also haben die zwangsweise auch den Schaden bemerkt.

Gruß,
Markus
mk2611 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2006, 00:06   #6
PETZ
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
Standard

Zitat:
Zitat von mk2611
Ich glaube für diesen Fall sieht die Rechtslage sogar vor den Wagen gänzlich ohne Preisverfall zurückzugeben. Wenn sie das erkannt haben (und das sollte eine Fachwerkstatt beim Ankauf eines solchen Fahrzeugs getan haben) dann ist denen sogar arglistige Täuschung vorzuwerfen, was sogar einem Betrug gleich kommt.
Sind wir mal ehrlich - die kaufen doch keinen Wagen dieser Preisklasse ein ohne ihn zu überprüfen. Also haben die zwangsweise auch den Schaden bemerkt.

Gruß,
Markus
welchen fall meinst du ??
meinen oder jugo ??

e nomine !!

PETZ
PETZ ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2006, 00:15   #7
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mk2611
 
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von PETZ
welchen fall meinst du ??
meinen oder jugo ??

e nomine !!

PETZ
Den von Jugo. Aber Dein Fall ist eigentlich auch recht klar. Du hast den Wagen nur mit einem "kleinen Vorschaden" gekauft. Wenn aber auch dieses Autohaus sogar die Reparaturen von beiden Schäden gemacht hatte, dann ist denen auch definitv sogar der Betrug nachweisbar. Dafür müssen die sogar bis zu 10 Jahre nach dem Kaufvertrag noch haften. Will heissen auch Du könntest an den Händler herantreten und auf Wandlung bestehen und Dein gesamtes Geld zurückverlangen. Reparaturen dieser Höhe hätte der Händler nicht mehr als kleine Vorschäden angeben dürfen.
Ausserdem haben die meistens Angst davor eine Betrugsanzeige zu kassieren. Ein Freund von mir hatte mal ein ähnliches Problem.
Er hatte bei einem großen BMW Authaus in Mönchengladbach einen 528i gekauft. Laut Kaufvertrag sogar Unfallfrei.
Durch Zufall (er war bei VW um sich den Audi A4 für seine Freundin anzusehen) kam ein Gutachter herein und fragte wessen Auto das sei... Er hat dann durch diesen Gutachter eine Kopie des damaligen Gutachtens erhalten und ist damit zu BMW gefahren. Fazit: Er durfte den Wagen noch weitere 4 Monate fahren (bis sein neuer Wagen da war) und hat den vollen Kaufpreis zurückbekommen. Soweit ich das noch weiss, hat der Händler Anzeige wegen Betrug gegen den voherigen Halter erstattet.
Anscheinend war es ein Firmenwagen und der eigentliche Fahrer hatte seinen Sohn unerlaubterweise fahren lassen. Das Ergebnis war halt der Unfall und der musste ohne Wissen der Firma wieder beseitigt werden.
mk2611 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2006, 00:18   #8
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mk2611
 
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
Standard

@Jugo


BTW - hast Du denn mal den Vorbesitzer angerufen?? Eventuell kann der ja sogar Auskunft geben ob er das Fahrzeug unrepariert an einen Händler verkauft hat. Wenn dem so ist, dann bekommst Du mit Sicherheit deinen kompletten Kaufpreis zurück.
mk2611 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2006, 00:54   #9
MikeLorey
BERLINER!!!
 
Benutzerbild von MikeLorey
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
Standard

Zitat:
Zitat von DerDicke
Sorry,aber wer zur Niederlassung in Berlin geht ist selbst schuld!
Das diese Ideoten doch nur E65/E90/E60 verkaufen wollen ist doch bekannt dort ist mir keiner aber auch wirklich keiner bekannt der Richtig ahnung vom Fach hat!
Gruss DD
*zustimm*
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Alt 20.04.2006, 06:40   #10
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Durchchecken lassen habe ich meinen Unfall-7er bei der Dekra.
Der Händler wird ihn - mit Abschlägen- zurück nehmen müssen.
Ich würde erst mal mit denen reden, wenn das nichts bringt, einen Anwalt einschalten und ein Gutachten erstellen lassen.
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