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15.08.2008, 11:03
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#31
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Mitglied
Registriert seit: 27.07.2008
Ort: Schaan
Fahrzeug: 98er e38 740i 4.4lt
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tja, wenn der Joachim den Wagen nicht persönlich ersteigert hat, dann muss man eben das Kind beim Namen nennen und sagen:
Pech gehabt, und leider unter der Rubrik des Lebens „negative Erfahrungen“ abhaken
dann geht es eigentlich nur noch darum Schadensbegrenzung zu fabrizieren und sich darum Gedanken zu machen was man mit/aus dem B12 noch machen will
trotzdem einen schönen Tag noch,
Sakis
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15.08.2008, 11:08
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#32
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: Laatzen/Hannover
Fahrzeug: Opel Calibra
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oh mann was is denn hier los??
also beim defektem benzinfilter bekommt er wohl kaum n lagerschaden !!
ich hatte mal auch son ding hab bei ebay nen escort rs turbo mit rieger breitbau ersteigert der wagen war laut vorbesitzer perfekt
so weit so gut 30 km später is der turbo in ***** gegangen die kopfdichtung und die komplette zündanlage hat sich verabschiedet
beim auseinanderbauen is dann auch noch aufgefallen das das getriebe mit nur 2 scharuben befestigt war
also meine methode : den bmw zu dem verkäufer zurückzubringen und wenn er nicht zahlt dan hau ihm das fressbrett ein bis er nicht mehr zuckt dann haste schonmal deinen frust abgebaut !
alles andere klärt der anwalt!!
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15.08.2008, 11:09
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#33
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Auch hier nochmal:
Am einfachsten wäre es, wenn unser MSE38ia-Clan mal alle Ebay Accounts und Forennicknames (aktuelle und gewesene) nennt, und die Karten offen auf den Tisch legt, inclusive kompletter wahrheitsgemäß ausgefüllter Profile.
Wenn es da nichts zu verbergen gibt, steht dem nichts im Wege, und kann die Anschludigungen relativieren oder sogar ausräumen.
Die Jungs haben es doch selber in der Hand, durch mehr Transparenz (die man von einem Händler gerade hier im Forum erwarten kann) mal aufzuräumen.
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15.08.2008, 11:10
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#34
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
....vielleicht noch ein Bruder? ....
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"Ach wie süß - noch ein Bruder!"
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15.08.2008, 11:45
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#35
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
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Oh...man also wie sieht es den mal mit einer Sammelklage gegen diesen Kerl aus....habe ca 5-6. Betrogene nur hier im Forum gezählt...!!!
Und dann noch mehrere Accounts bei ebay...usw...!!!!
Und man sollte ihn verbannen hier aus dem Forum..... ...
Ist ja jetzt mittlerweile mehr als Offensichtlich das er hier auch nur Betrüg & Lügt...das sollte man als Betreiber des Forums was gegen tun, Und die Zustimmung sämtlicher Mitglieder hast auch...zu 1000%
Es sollten Anzeigen rollen ohne Gnade.....
Soetwas bringt mich echt auf die Palme !!!
Und dann diese Ausrede...mein Bruder....oh gott....das wird die Kripo mal freuen...!!!! Wieviel Brüder hat der eigentlich....
Ich würde sagen...alles was was hier mal von ihm Angeboten wurde und alles was er Geschrieben hat + ebay usw....Ausdrucken und ab zu Anzeige....und das am besten von allen die Betrogen wurden......weil dann fehlen ihm die Ausreden...!!!!!
Und bei Strafverfahrenskosten...kann er noch nicht mal sagen das er kein Geld hat......die muss er zahlen....oder in den Bunker....!!!!
Mfg Piet
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15.08.2008, 11:48
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#36
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
eBay-Name: Lexmaul
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Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen! Nur die Ansprüche könnne übertragen werden, wo ich aber sehr vorsichtig wäre
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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15.08.2008, 11:53
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen! Nur die Ansprüche könnne übertragen werden, wo ich aber sehr vorsichtig wäre
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Oh...nö.....hatte ich mal von gehört.mmh!!!
Aber wenn er von verschiedenen Leuten mehrere Anzeigen bekommt...((und dann noch alles Betrug))..dann wird dies aber von oben geprüft und dann hat man gewissheit über den kerl....
Mfg
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15.08.2008, 12:03
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.01.2007
Ort: E
Fahrzeug: 525TDSTA,M635CSI, 735i, E3 2500, GM-Cqp
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Mich wundert das für den alpina noch keine Negative Bewertung abgegeben wurde, und wie ein Verkäufer mit einer solchen Prozentzahl bei eba noch zugelassen ist.
Ebay sperrt solche Konten schon bei geringeren anlässen.
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15.08.2008, 12:04
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#39
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Zitat:
Zitat von Piet-Werne
Oh...nö.....hatte ich mal von gehört.mmh!!! ... dann wird dies aber von oben geprüft und dann hat man gewissheit über den kerl....
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Nennt sich Sammelklage im Volksmund aber kommt ungefähr so hin wie du es verstehst - gibt es aber offiziel nicht.
Betrug, Kapitalverbrechen ist Staatssache und wird vom Staatsanwalt geprüft ob eine Verfolgung stattfindet, oder eine Anzeige abgelehnt wird. Reichst du aber eine sog. Nebenklage ein, kannst du auf Verfolgung bestehen und dann wird es vom Richter geprüft ob es zur Verfolgung kommen soll. Sind es mehrere Anzeigen gleichzeitig, weil sich die Kläger untereinander das Aktenzeichen zuschanzen (=Sammelklage) ist die Aussicht auf Verfolgung bei weitem höher, da sich der Gesamtschaden leichter abschätzen läßt.
Natürlich läßt sich sowas dann auch nicht im "Schnellgericht" oder "Eilverfahren" durchboxen...
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15.08.2008, 12:09
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
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Zitat:
Zitat von rubin
Nennt sich Sammelklage im Volksmund aber kommt ungefähr so hin wie du es verstehst - gibt es aber offiziel nicht.
Betrug, Kapitalverbrechen ist Staatssache und wird vom Staatsanwalt geprüft ob eine Verfolgung stattfindet, oder eine Anzeige abgelehnt wird. Reichst du aber eine sog. Nebenklage ein, kannst du auf Verfolgung bestehen und dann wird es vom Richter geprüft ob es zur Verfolgung kommen soll. Sind es mehrere Anzeigen gleichzeitig, weil sich die Kläger untereinander das Aktenzeichen zuschanzen (=Sammelklage) ist die Aussicht auf Verfolgung bei weitem höher, da sich der Gesamtschaden leichter abschätzen läßt.
Natürlich läßt sich sowas dann auch nicht im "Schnellgericht" oder "Eilverfahren" durchboxen...
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Das wäre dann doch mal die Sache.....die man als Geschädigter in Angriff nehmen sollte..
Weil is ja bestimmt kein zufall das er immer wieder Auffällt...
Am besten sollter sich bei den leuten Melden und denen das geld wiedergeben und die Waren zurücknehmen.....wäre wenn da was dran is...viel viel besser für ihn..............
Mfg Piet
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