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hat der gute herr aus paderborn sich mal gemeldet ??? Fuscher und ich wohnen doch ganz nah dabei
Ja nach dem ich den Guten Herr einen Brief per einschreiben geschickt habe kam auch eine Antwort!
„Hallo king_f.l,
Guten Morgen,
folgendes die Rueckleuchten wurden selbst von mir vor 3Monaten vom Haendler in Bielefeld mit Rechnung gekauft.
Der Schaden war nicht an meinen Rueckleuchten ganz klar.
Ein Umtausch wird daher nicht erfolgen da meine Rueckleuchten ganz einfach nich die von Ihnen gezeigte Beschaedigung aufweissen.
Natuerlich steht mir die Firma ueber die ich die Rueckleuchten erworben habe als Zeuge zur Verfuegung.
Bitte um Rueckmeldung
ichhaetteesschonextremgern“
Ich lach mich kaputt! Naja ich habe ihn jetzt 5 Tage zeit gegeben mir das geld zu Überweisen oder das Ganze der post zu melden (Paket Transportschaden) und wenn das nicht hillf dann müssen wir mal andere Seiten aufziehen
Ps. Der gut Mann Verkauft gerade sein GUTES BMW DVD Navi an eurer Stelle würde ich es nicht kaufen schon die Beschreibung sagt alles und jetzt nach dem ich Persönlich Erfahrung gemacht habe, „ glaubt mir der verkauft nur Schrott“!
Nun. Du wirst ihm in diesem Falle keinen Vorwurf machen können. Er behautet, das MK IV selbst nicht getestet zu haben und verkauft es als defekt, und zwar ohne Sofortkaufoption. Nur das hätte eine mögliche andere rechtliche Beurteilung zur Folge; Sofortkaufpreis z.B. € 299,00 bei einem möglicherweise defekten Gerät muss alle Nackenhaare stehen lassen.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Du bei einem defekten Gerät nicht weniger als das bekommen hättest, was er anbietet und in dem Falle, dass das Gerät funzt, Dir ein zweites ... freuen kannst.
Wer bei solchen Angaben des Verkäufers das Höchstgebot auf ein Niveau treibt, zu dem er auch ein Gerät mit Garantie hätte erwerben können, muss was ganz verstrahltes geraucht haben .
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
Und in den Text reinschreibe das er defekt ist, dann aber eine Sofortkaufauktion starte mit sagen wir 50€
Den Fernseher einer kauft, sich in den Schrank stellt und dann feststellt das er defekt ist, der kann mich auf Rückabwicklung verklagen?
Muss man Anwalt sein um das zu verstehen? Wo liegt der unterschied ob die Auktion auf 50 Eus hochgeboten wird oder einer das Teil als Sofortkauf erwirbt?!
In beiden fällen hätte ich auf den defekt hingewiesen....?! Sorry für die offtopic frage...
Du hast recht. Ich bin da einem falschen gedanklichen Ansatz nachgehangen.
Die Problematik des hohen Sofortkaufpreises ist nur dann von Interesse, wenn der Händler zum Ausschluss seiner Gewährleistungspflicht von Bastlerware spricht. Weist er hingegen ausdrücklich auf einen tatsächlichen oder jedenfalls vermuteten Defekt hin, ist es wahrhaftig das rein persönliche Problem des Kaufinteressenten, sich auf das Glücksspiel einzulassen.
Ich bin ja fast selber in dieser Situation. Vor mittlerweile gut zwei Jahren habe ich in der Bucht ein MK II gefischt, welches laut Verkäufer in Ordnung ist. Nachdem mir hier über das Forum vermittelt wurde, dass ich das MK II entgegen meiner Erwartung eben nicht Plug and Play austauschen kann, sondern einen Aufwand mit dem Austausch des Kabelbaums betreiben muss, der mir die Lust an der Sache vermiest hat, könnte ich es ja jetzt wieder in den Verkauf geben. Nur traue ich mich das nicht, da ich das Gerät weder kenne noch testen konnte und damit genau in dieser misslichen Lage bin, eine solche Erklärung formulieren zu müssen und diese nach außen hin immer so einen dubiosen Anschein erweckt.
Du kannst also beruhigt sein. Es bedarf also doch nicht verschlungener Gedankengänge eines Advokaten, um diese Thematik klar zu stellen bzw. klar zu sehen.
Nur traue ich mich das nicht, da ich das Gerät weder kenne noch testen konnte und damit genau in dieser misslichen Lage bin, eine solche Erklärung formulieren zu müssen und diese nach außen hin immer so einen dubiosen Anschein erweckt.
Bin in ähnlicher Lage mit 2 IRIS-Radio-Bedienteilen. Testen ging nur teilweise. Habe aber noch die ehemalige Artikelbeschreibung und schreibe es genau so rein, wie es war: Teile gekauft, beide funktionieren scheinbar nicht kombiniert mit meiner FL-Elektronik bzw. dem CD-Laufwerk vom FL; bei Kauf waren sie lt. Vorbesitzer voll funktionstüchtig.
Biete darüberhinaus aber eine Rücknahme an, falls das Gerät wirklich nicht funktionieren sollte. [Gerät wird aber vorher gekennzeichnet, nicht dass ein Spezialist sein defektes zurückschickt und versucht mich zu verarschen... ]
Grüße,
Fabian
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