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19.10.2005, 16:49
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Neu-Isenburg
Fahrzeug: 750i (E32) 05.03.1990
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Ist ja schön,
Ist ja schön, daß die Polizei die zulässigen Reifengrößen im Computer nachsehen kann.
Und was ist mit uns?
Die legalen Reifengrößen für sein Auto zu kennen oder beim Kauf prüfen zu können, ob der Wagen erlaubte Schlappen hat, das ist doch elementar wichtig!
Und die komplette Halter-Historie will ich auch wiederhaben! Nur die beiden letzten hätte mir bei meinem E32 nichts geholfen. Der eine stand gar nicht im Telefonbuch, der andere (sein Bruder) mit einer inzwischen ungültigen Handynummer. Kann man ALLE vorherigen Halter wenigstens bei der Zulassungstelle erfragen???
uli_w
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19.10.2005, 16:52
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#32
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Zitat:
Zitat von uli_w
Ist ja schön, daß die Polizei die zulässigen Reifengrößen im Computer nachsehen kann.
Und was ist mit uns?
Die legalen Reifengrößen für sein Auto zu kennen oder beim Kauf prüfen zu können, ob der Wagen erlaubte Schlappen hat, das ist doch elementar wichtig!
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Kannst Du Dir beim Hersteller/Händler oder beim TÜV ausdrucken lassen ;o)
Zitat:
Zitat von uli_w
Und die komplette Halter-Historie will ich auch wiederhaben! Nur die beiden letzten hätte mir bei meinem E32 nichts geholfen. Der eine stand gar nicht im Telefonbuch, der andere (sein Bruder) mit einer inzwischen ungültigen Handynummer. Kann man ALLE vorherigen Halter wenigstens bei der Zulassungstelle erfragen???
uli_w
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Wenn du denen nen vernünftigen Grund nennen kannst, drucken die Dir das aus - das ging schon immer ;o)
__________________
Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
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25.10.2005, 19:18
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von toocool
Wenn du denen nen vernünftigen Grund nennen kannst, drucken die Dir das aus - das ging schon immer ;o)
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Ja, und in Kürze bestimmt auch nur noch gegen Gebühr ....
Mein Kommentar zu den neuen Papieren: Sch.eiss EU-Harmonisierungen ! Diese Bürokraten haben mal einen ordentlichen Tritt in den Hintern verdient, welche beknackten Ideen die mit unseren Steuer-Euros verzapfen !
__________________
Gruß,
Rudi
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25.10.2005, 21:14
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#34
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Ich glaube ich werde meinen E32 nie still legen bzw. ummelden
Ich habe einen Haufen Geld für insgesamt 4 Fahrzeugscheine bezahlt, 90% Sonderabnahmen ohne Gutachten etc., da bin ich gespant was nun ist, wenn ich zur Zulassungstelle muss Ich schmeis doch mein Geld nicht zu Fenster raus
Meine Serienräder und die ollen TRX Räder habe ich so oder so austragen lassen, da der Brief voll war. Nun habe ich hier eine Briefzusammenfassung liegen ....Kostenpunkt 300€
Gruß
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25.10.2005, 21:28
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#35
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Ich glaube ich werde meinen E32 nie still legen bzw. ummelden
Ich habe einen Haufen Geld für insgesamt 4 Fahrzeugscheine bezahlt, 90% Sonderabnahmen ohne Gutachten etc., da bin ich gespant was nun ist, wenn ich zur Zulassungstelle muss Ich schmeis doch mein Geld nicht zu Fenster raus
Meine Serienräder und die ollen TRX Räder habe ich so oder so austragen lassen, da der Brief voll war. Nun habe ich hier eine Briefzusammenfassung liegen ....Kostenpunkt 300€
Gruß
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Les Dir doch nochmal meinen Beitrag durch ;o)
Ich versteh die ganze Aufregung nicht (naja, nicht mehr, seit ich neue Papiere haben mußte)
Du brauchst kein Geld rausschmeißen. Wenn Du irgendwann mal aus irgendeinem Grund neue Papiere für Dein Baby brauchst, kostet Dich der ganze Spaß nicht viel mehr, als Du für die gleiche Geschichte vorher auch bezahlen mußtest.
Genauer: 16,50 EUR komplett - incl. Übernahme ALLER Eintragungen, mit nur einer Ausnahme: die AB WERK ZUSÄTZLICH eingetragenen Reifengrößen, denn die BRAUCHEN garnicht mehr drinstehn, die darf man trotzdem fahren. Alles was in den alten Papieren per Einzelabnahme drinsteht wird auch in die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" übernommen, ohne Aufpreis, einfach so - wurde bei mir nämlich vor gut einer Woche exakt so gemacht, steht ALLES noch drin ;o)
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25.10.2005, 21:32
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#36
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von toocool
Les Dir doch nochmal meinen Beitrag durch ;o)
Ich versteh die ganze Aufregung nicht (naja, nicht mehr, seit ich neue Papiere haben mußte)
Du brauchst kein Geld rausschmeißen. Wenn Du irgendwann mal aus irgendeinem Grund neue Papiere für Dein Baby brauchst, kostet Dich der ganze Spaß nicht viel mehr, als Du für die gleiche Geschichte vorher auch bezahlen mußtest.
Genauer: 16,50 EUR komplett - incl. Übernahme ALLER Eintragungen, mit nur einer Ausnahme: die AB WERK ZUSÄTZLICH eingetragenen Reifengrößen, denn die BRAUCHEN garnicht mehr drinstehn, die darf man trotzdem fahren. Alles was in den alten Papieren per Einzelabnahme drinsteht wird auch in die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" übernommen, ohne Aufpreis, einfach so - wurde bei mir nämlich vor gut einer Woche exakt so gemacht, steht ALLES noch drin ;o)
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Dann ist die Welt wieder in Ordnung .... habe schon die wildesten Gechichten zu den neuen Papieren gehört
Gruß
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25.10.2005, 22:49
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#37
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Dann ist die Welt wieder in Ordnung .... habe schon die wildesten Gechichten zu den neuen Papieren gehört
Gruß
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Daß von den Geshcichten, die darüber im Umlauf sind, nichtmal die Hälfte stimmen, weiß ich auch erst seit ich die neuen Zettel für meinen Kleinen habe. Das Liegt einfach daran, daß man nirgends verläßliche Informationen findet, sondern nur widersprüchliches Zeug in dämlichstem Beamtendeutsch - und die Meisten dürften die neuen Papiere noch garnicht aus eigener Erfahrung kennen. Das sorgt natürlich für eine Gerüchteküche vom allerfeinsten ;o)
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28.10.2005, 23:09
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Hallo , ich habe letztens einen abgemeldeten LKW wieder in betrieb gesetzt und zugelassen. Ich erhielt neuen Brief und Zulassung . Der alten Kfz- Brief wurde mir auch (ungültig gestempelt) ausgehändigt. Wenn jetzt die 2 Halter Spalten voll sind, wird ein dann ein neuer Brief ausgestellt ? richtig, bekommt man dann den alten Brief auch wieder ausgehändigt ?
Ich hatte dann bei der Zulassungstelle noch ein tolles Erlebnis. Ich wurde darauf hingewiesen, neue Papiere , und bitteschön die Richtigkeit selbst überprüfen. Habe ich auch gründlich getan. Allerdings fiel mir erst Abends zu Hause auf , das jetzt eine Farbe in Brief und Zulassung stand, na prima, und auch noch falsch , nämlich weiß. Warum tragen die jetzt wieder Farbe ein?
Ich nächsten Tag wieder hin. Die Mädels von der Zulassungstelle waren echt irritiert, das hatte die noch nicht das Ihre tolle Software aus Farbe= unbekannt= 0 jetzt Farbcode 0 = weiß macht. Konnten sie auch nicht ändern und wurde handschriftlich mit Siegel im Brief korrigiert . Nur die Zulassung konnte ohne Farbangabe ausgedruckt werden. Ging zum Glück , schnell , unbürokratisch und kostenfrei. Hat mich bloß ca. 2 Stunden gekostet. Also beim Umtausch immer schön drauf achten,spart Rennerei.
Ach so , ich bin auch der Überzeugung, das neben der ASU Bescheinigung auch der letzte TÜV Bericht im Auto mitgeführt werden muss. Ist IMHO seit ca. 5 Jahren so. Seitdem der TÜV nicht mehr überzogen werden darf bzw. bei Überziehung rückwirkend gestempelt wird.
MathiasS
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29.10.2005, 04:35
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#39
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Zitat:
Zitat von mathiasS
Ach so , ich bin auch der Überzeugung, das neben der ASU Bescheinigung auch der letzte TÜV Bericht im Auto mitgeführt werden muss. Ist IMHO seit ca. 5 Jahren so. Seitdem der TÜV nicht mehr überzogen werden darf bzw. bei Überziehung rückwirkend gestempelt wird.
MathiasS
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An sowas meine ich mich auch dunkel zu erinnern. Eventuell könnte JohnMcClane hier mal für Aufklärung sorgen, der muß das doch normal wissen.
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29.10.2005, 09:31
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#40
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Gast
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Davon ist in der StVZO keine Rede, nur die AU-Bescheinigung muß mit.
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