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29.06.2005, 01:41
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#1
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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greift die Sachmangelhaftung??
Moin Gemeinde!
Ich habe im März/2005 einen gebrauchten E46 als "Zweitwagen" beim Freundlichen gekauft. Km 49 000 und aktuell hat er km 52 000. Nun kamen folgende Defekte:
-beide Querlenker ausgeschlagen
-Fensterhebereinheit defekt
(Scheibe hat zu viel Spannung und diese "knackt" daher unerträglich)
Beide Defekte müssten doch in die Sachmangelhaftung fallen
Wenn ja, muss der Verkäufer bzw. Händler das Recht bekommen, selber die Reparaturen durchzuführen (ich wohne nämlich 600 km entfernt)
Gruß
heppinger
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29.06.2005, 03:58
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#2
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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War der Freundliche ein BMW-Händler oder eine BMW-Niederlassung?
Falls es eine Niederlassung war, sollte es kein Problem sein, die Mängel bei einer Niederlassung in Deiner Nähe beheben zu lassen. Wenn es aber "nur" ein Händler war, dann kann es sein, daß Du dorthin mußt.....
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29.06.2005, 06:19
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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Hallo,
ja Du mußt dem Händler und Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen. Eine andere BMW Werkstatt hat damit nichts zu tun.
Mfg
Schnupperboller
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29.06.2005, 08:25
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#4
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Cruiser
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
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Moin Hepp,
generell ist es richtig, daß der Vertragspartner, ob nun NL, BMW-Händler oder irgendein Händler (markenungebunden) das Recht auf Nachbesserung hat. Das erste halbe Jahr, sieht es so aus, daß er Dir nachweisen müßte, daß der Schaden nicht vorhanden war, danach tritt für das nächste halbe Jahr die Beweislastumkehr ein, also Du mußt ihm nachweisen, daß ein Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war, bzw. dessen Ursache. Soweit die Lage, wenn keine Gebrauchtwagenversicherung besteht. Wenn eine besteht, greifen die AGB's der Versicherung, die höchst unterschiedlich sein können, bitte hier unbedingt selbige in der Police durchlesen und danach vorgehen.
Der Händler hat zwar das Recht, den Schaden selber zu beheben, jedoch darf Dir kein Schaden daraus entstehen. d.h. Dein Aufwand zu ihm zu fahren müßte Dir vergütet werden. Bei 600 km einfache Strecke, klingt nach Bayern oder Baden-Württemberg, wird der Händler Dir bestimmt die Erlaubnis geben, den Schaden vor Ort instandsetzen zu lassen. Lasse Dir dies dann schriftlich geben !!!
Wenn Du fragen hast, meldst Dich.
Gruß
Jochen
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Auge um Auge macht die Welt blind.
(Mahatma Gandhi)
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29.06.2005, 09:18
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#5
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Moin!
@ all
Es war ein "normaler" BMW Vertragshändler in Kleve (Holländische Grenze).
Die Gebrauchtwagengarantie hat der Verkäufer für "unsinnig" empfunden, da der KM Stand doch sehr gering war!
@ Merlin
Ich komme gerne auf Dein Angebot zurück, wenn ich noch Fragen habe.
Werde heute nochmals versuchen das per Telefon zu klären und berichten!
PS: wohnst Du nähe Bundesalle?, da steht nämlich immer ein "lecker" E38 rum!
Gruß
heppinger
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29.06.2005, 21:33
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#6
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Cruiser
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
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Alles klar Hepp,
ja, ich wohne in der Nähe der Bundesallee, aber meiner muß da zum Glück nicht stehen, sondern darf in die Tiefgarage.
Gruß
Jochen
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29.06.2005, 22:04
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.04.2003
Ort: Heikendorf bei Kiel
Fahrzeug: BMW 325iA E46
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Hallo Heppinger,
das sind beides bekannte Mängel, die normalerweise bei BMW auf Kulanz erledigt werden. Meine Querlenker habe ich vor 2 Jahren umsonst bekommen, und seit November letzen Jahres wird auch an meinem Scheibenhebergestänge rumrepariert, nur leider mit mäßigem Erfolg. Der Scheibenhebermotor ist auch schon auf Kulanz erneuert worden.
Durch die neuen Querlenker ist er heute ohne Beanstandung durch die HU gekommen, bei den alten Querlenkern wären wahrscheinlich die Traggelenke defekt gewesen.
Gruss
Dierk
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30.06.2005, 14:47
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#8
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von Denki325i
Hallo Heppinger,
das sind beides bekannte Mängel, die normalerweise bei BMW auf Kulanz erledigt werden. Meine Querlenker habe ich vor 2 Jahren umsonst bekommen, und seit November letzen Jahres wird auch an meinem Scheibenhebergestänge rumrepariert, nur leider mit mäßigem Erfolg. Der Scheibenhebermotor ist auch schon auf Kulanz erneuert worden.
Durch die neuen Querlenker ist er heute ohne Beanstandung durch die HU gekommen, bei den alten Querlenkern wären wahrscheinlich die Traggelenke defekt gewesen.
Gruss
Dierk
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Scheint ja wirklich ne Macke beim E46 zu sein! Beim Schwiegervater ist das Problem mit dem Fensterheber ebenfalls vorhanden (EZ: 2004)!
Zur Sache:
Der Verkäufer rief mich heute zurück und erklärte, dass ich vergessen habe die Garantieunterlagen mitzunehmen Das viel ihm aber erst ein, als ich ihm das "Zauberwort" Sachmangelhaftung und Beweislastumkehr flüsterte!
Diese werden mir in den nächsten Tagen zugesendet und dann kann ich mein Wagen zum Freundlichen in Berlin bringen..!
Gruß
heppinger
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