Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
IAA 2007
IAA 2007
 
BMW Neuheiten
Der neue BMW M2 (Facelift 2024).
BMW M2 (G87 LCI, ab 2024)

 
Das neue BMW 2er Coupé (Facelift 2024).
BMW 2er Coupé (G42N, ab 2024)

 
Der neue MINI Cooper 5-Türer.
MINI, 5-Türer (F65, ab 2024)

 
Der neue BMW 1er. Modell F70, ab 2024.
BMW 1er. Modell F70, ab 2024.

 
Das BMW Concept Skytop
BMW Concept Skytop (2024)

 
IAA 2021
BMW auf der IAA Mobility 2021
 IAA Live: Fotos
 BMW Neuheiten
 BMW Motorrad
 MINI Neuheiten
 BMW Welt/Museum
 IAA Rückblick
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.08.2006, 12:20   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard Neu Stilllegungsregelung ab 1.April 2007

Gerade in der AMS gelesen...

Ab 1.4.07 muss man nicht mehr wie bisher nach 18 Monaten Stilllegung eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen.

Die 18 Monate wurden erweitert auf 7 Jahre! Erst danach bedarf es nun der Einzelabnahme; innerhalb der 7 Jahre reicht eine neue TÜV und ASU Prüfung.

Eigentlich eine gute Regelung - fraglich ist nur ob sie auch rückwirkend gilt für Fahrzeuge die jetzt schon stillgelegt sind oder erst für Fhzge die ab dem 1.4.07 stillgelegt werden.

Quelle AMS (16.Aug.2006) - nach dem Anzeigenteil bei Tipps und Tricks oder so.

Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

- Interner Link) Bodenseetreffen 2007

- Interner Link) Bodenseetreffen 2005

- Interner Link) Bodenseetreffen 2004

- Interner Link) Spielzeuge
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 14:06   #2
DeaD
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von DeaD
 
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 320d (E46) BJ 01/04
Standard

Zitat:
Zitat von JPM
Eigentlich eine gute Regelung - fraglich ist nur ob sie auch rückwirkend gilt für Fahrzeuge die jetzt schon stillgelegt sind oder erst für Fhzge die ab dem 1.4.07 stillgelegt werden.
Hallo.

Laut unserem TÜV Prüfer, gilt das nur für die Fahrzeuge, die ab dem Datum wo die Regel in Kraft tritt abgemeldet werden.
Also nicht Rückwirkend.

Gruss Patrick
DeaD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 15:10   #3
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von DeaD
Laut unserem TÜV Prüfer, gilt das nur für die Fahrzeuge, die ab dem Datum wo die Regel in Kraft tritt abgemeldet werden.
Also nicht Rückwirkend.
Das der TÜV und Konsorten das erstmal beahupten ist doch klar - wollen ja Kohle machen :-)

Vorstellen kann ich mir das so aber nicht wirklich - denn manchmal denkt ja auch der Gesetzgeber - welchen Sinn sollte es machen, dass ein Fahrzeug das am 31.3.07 ab- und z.B. am 31.3.09 wieder angemeldet wird eine Vollabnahme braucht und ein anderes, das am 1.4.07 ab- und am 31.3.14 lediglich eine normale HU ? Kann ich mir selbst in der BRD nicht vorstellen sowas :-)

Weiss jemand in welchem Gesetz oder welcher Verordnung das bisher geregelt war ? Dann begebe ich mich mal auf die Suche nach der Neuregelung in Textform.

Ciao
Andreas
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 20:19   #4
fritz750
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von fritz750
 
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Bayern
Fahrzeug: Z4
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3
Kann ich mir selbst in der BRD nicht vorstellen sowas :-)


Aber unsere Gesetzesmacher können viel mehr machen, als wir alle uns vorstellen können.
fritz750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 23:51   #5
DeaD
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von DeaD
 
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 320d (E46) BJ 01/04
Standard

Interessant ist auch das Datum ab wann das ganze statt finden soll *g*

1. April
DeaD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 13:54   #6
Pace
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Pace
 
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
Frage

Servus!

Hat jemand schon eine Ahnung ob es nun erst für stillgelegte Fahrzeuge ab dem 01.04.07 oder auch rückwirkend gilt??

Gruß
Pace ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 14:18   #7
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Weiss jemand in welchem Gesetz oder welcher Verordnung das bisher geregelt war ? Dann begebe ich mich mal auf die Suche nach der Neuregelung in Textform.
Hier -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
ist die gesuchte Quelle, mit deren Hilfe sich Fragen beantworten lassen (und neue Fragen auftauchen werden )

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 15:31   #8
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard lt unserem gtü prüfer

gelten die 7 jahre für alle fzg. auch rückwirkend. wir werden sehen. hab da demnächst einen kanidaten der schon fast zwei jahre abgemeldet ist. gruss hun
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 15:33   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Rückwirkende Gesetzgebung gibt's Gott sei Dank nicht mehr ...
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2007, 15:55   #10
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Rückwirkende Gesetzgebung gibt's Gott sei Dank nicht mehr ...
Leider gibt es sie doch, gestützt auf die feinsinnige Unterscheidung des BVerfG zwischen echter und unechter Rückwirkung (auch tatbestandliche Rückanknüpfung genannt). Derzeit hat das BVerfG aber in einem Verfahren Gelegenheit, diese insbesondere im Steuerrecht ausufernd genutzten Spielräume des Gesetzgebers einzuengen.

Du meinst wahrscheinlich, daß es (verschärfende) Rückwirkende Gesetze im Strafrecht nicht gibt, ausgehend vom Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege", der in Art. 103 II GG, § 1 StGB verankert worden ist.

Begünstigende rückwirkende Gesetzgebung ist zulässig, und vorhanden.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:17 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group