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Kommentare zur Meldung "BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung."
 BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung.    BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung.
Inhalt: Einleiung Konzeptstudie BMW Vision ConnectedDrive Video zur Konzeptstudie BMW Vision ConnectedDrive Drei praxisnahe Szenarien, in denen die Vorzüge von ConnectedDrive beschrieben werden Stand der aktuellen Forschung der BMW Group Der Ursprung von ConnectedDrive NEW! BMW bietet neue...
News vom 10.02.2011 | ganzen Artikel lesen >>
 
 
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Alt 26.03.2011, 11:15   #31
Comowaran
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Was ich immer noch am Meisten Hasse ist diese Elektronische Parkbremse bei Schaltgetriebe Da Steigt man in einen A4 ein Startet den Motor und will den Einparken - Kuplung 1.Gang - Ping - Warnung Parkbremse - Parkbremsenknopf gezogen - Kuplung 1.Gang - Ping - Warnung Parkbremse - Parkbremsenknopf gedrückt - Kuplung 1.Gang - Ping - Warnung Parkbremse - Kuplung Parkbremsenknopf gedrückt - Kuplung 1.Gang - Ping - Warnung Parkbremse - Kuplung Bremse Parkbremsenknopf gedrückt - Kuplung 1.Gang - und Los gehts .....

Und bei meinem Schusser steig ich ein, Zieh den Handbremshebel lass ihn runter und fahre los
__________________
Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
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Alt 27.03.2011, 11:46   #32
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Vollgas-Tempomat-Zurücklehnen
einen Vollgas-Tempomaten hatte ich mal, bei meinem Smart: die (einzige) fest voreingestellte Geschwindigkeitsstufe lag bei 135 km/h...

Zitat:
Beispiel Nebelschlussleuchten: Erlaubt sind mit dieser nur 50km/h. Wie viele fahren bei schönstem Wetter oder bei Regen, wo die eher negativ wirkt, unterwegs?
Einspruch: bei Regen ist die Nebenschlussleuchte gerade bei Geschwindigkeiten >> 50 km/h sinnvoll. So ein Spritzwasserschleier auf der Autobahn ist deshalb besonders tückisch, weil man ihn durch seine lokale Begrenztheit oft nicht ohne weiteres als Sichthindernis erkennt und so leicht zu dem Irrtum verleitet wird, die Bahn sei frei.

Zitat:
Wo ist denn da die Kombination mit Steuergerät, dass das Auto elektronisch auf 50km/h begrenzt wird, sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird?
Wie jetzt: bist Du für mehr oder für weniger elektrische Bevormundung?

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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Alt 27.03.2011, 11:56   #33
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von BMA Beitrag anzeigen
Pferde brauchten kein software-update
im Gegenteil: jeder Pferdeführer (Reiter, Kutscher...) musste sie selbst programmieren und auch noch selbst aktuell halten und zudem eigenständigen Programmänderungen aufmerksam entgegensteuern. Das war ein Fulltime-Job...

präzisiert
Boris
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Alt 27.03.2011, 12:01   #34
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von BMA Beitrag anzeigen
"senile IT-Analvabeten"
war das Absicht oder Freud?

amüsiert
Boris
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Alt 27.03.2011, 12:14   #35
amnat
Der, der nach 'Polen fuhr
 
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Ort: um Nbg
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Super Wortspiel!
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Alt 27.03.2011, 12:16   #36
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Ein Aspekt bei der Vernetzung von Autos (also ConnectedDrive bei BMW) ist auch der Datenschutz.
das ist ein Punkt, der das Ganze für mich zum absoluten No-Go macht -und sicher auch und erst recht für so manchen Spitzenmanager, also der klassischen Zielgruppe für Luxuslimousinen.

Zitat:
Die Daten werden zwar kurzfristig gelöscht, und Niemand sonst hat Zugriff darauf
Was macht Dich da so sicher?
Und: ist "kurzfristig" auch immer kurzfristig genug? Für mich bedeutet sicherer Datenschutz, dass meine Daten meinen direkten und ausschießlichen Einflussbereich nicht verlassen. Ein Unternehmen, das womöglich (aktuell oder zukünftig) Nachunternehmer oder Outsourcer damit beauftragt, hat meine Daten einfach nicht zu bekommen. Entweder kann man es abschalten, oder ich kaufe so ein Auto nicht -das ist für mich ein absolutes Kriterium, nicht verhandelbar.

Zitat:
aber einen Missbrauch kann man ja nie gänzlich ausschließen.
Eben, das ist der Punkt. Und selbst wenn man es für den Moment könnte, genügt ein Handgriff der richtigen Person an der richtigen Stelle, um das rückwirkend umzukehren. Man kann Daten durchaus mit Plutonium vergleichen: sie haben eine vergleichbare Halbwertszeit (weit länger als ein Menschenleben) und potenziell vergleichbare Schadwirkung für den Einzelnen. Und man kriegt es nie wieder zurück in die Flasche, wenn es erst einmal entwichen ist.

Zitat:
Aber wer weiß was da zukünftig noch kommt? Wenn erstmal alle Autos vernetzt sind, dann ließe sich doch z. B. eine Straßenmaut ideal darüber abrechnen, es könnten Verstöße gegen die StVo aufgezeichnet werden usw.
Jede schlimme Sache (Religion, Ideologie, Regierung, Staatsform...) hat sich schon immer durch gute Taten vor der Lächerlichkeit gerettet. Zu allergrößten Not lässt man sich den Bau von Autobahnen gutschreiben...

Zitat:
Na wollen wir hoffen, dass es dazu nicht kommen wird.
Das hoffe ich auch -ob aber Hoffnung alleine ausreicht?

Gruß
Boris
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Alt 27.03.2011, 12:43   #37
Comowaran
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Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Einspruch: bei Regen ist die Nebenschlussleuchte gerade bei Geschwindigkeiten >> 50 km/h sinnvoll. So ein Spritzwasserschleier auf der Autobahn ist deshalb besonders tückisch, weil man ihn durch seine lokale Begrenztheit oft nicht ohne weiteres als Sichthindernis erkennt und so leicht zu dem Irrtum verleitet wird, die Bahn sei frei.
Nein, die Nebelschlussleuchte ist nur von 0-50 km/h zulässig

- Sprich andernfalls Verboten und wenn nur noch sichtweiten unter 50 m (du) sie noch mit solcher geschwindigkeit unterwegs (bist) sind das bei normaler Beleuchtung nicht erkennbar ist ob die Strasse vor dem eigenen Fahrzeug frei ist, - Dann liegt generell ein Problem vor

(Ich für meinen teil, schalte soballt ich jemanden mit Nebelschlussleuchte vor mir habe der mit über 70 km/h fährt und somit auch die Sichtverhältnisse ,,normal'' sind, das Fernlicht ein und erst wieder aus wenn derjenige aus meinem Sichtfeld ,,verschwunden'' ist oder die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet hat.)

Die Begründung die ich über diese VERKEHRSREGEL in der Fahrschule gelernt und vermittelt gekriegt habe, ist mir so erklärt worden das dadurch bei Dunkelheit ein Blenden des Rückwärtigen Verkehrs erfolgt. Deshalb sollte normalerweise auch soballt ein Fahrzeug hinter einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fährt das vorrausfahrende Fahrzeug diese ,,Deaktivieren'' und das hintere diese einschalten (wenn nicht eh schon geschehen).
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Alt 27.03.2011, 13:00   #38
BKirk
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Hallo,
meinen Kommentar zum Thema Datenschutz habe ich schon abgelassen, da fehlt aber noch eine weitere Abneigung: nämlich dann, wenn das Fahrzeug aktiv eingreift, etwa von selbst eine Vollbremsung hinlegt, habe ich größte Schwierigkeiten damit. Dabei stelle ich mir die Situation vor, die bspw. von ACC-Nutzern gelegentlich beschrieben wird: aus irgendeinem nicht ersichtlichen Grund wird das System irritiert und bremst, weil es fälschlicherweise ein Hindernis erkennt. Die aktuelle Volvo-Werbung führt es anschaulich vor, was man meint, Gutes damit zu tun. Was aber, wenn man auf der Bahn unterwegs ist, der Hintermann drängelt, und das System steigt voll auf die Klötzer? In den Systemen des Wracks ist dann kein Fehler zu ermitteln, und so wird mir dann die Schuld an einer Karambolage (womöglich mit menschlichen Opfern) gegeben, weil man mir nicht widerlegbar unterstellt, ich habe den Drängler maßregeln wollen? §222 StGB sieht bis zu fünf Jahre vor, §212 StGB nicht unter fünf Jahren...
Das ist nur eines von sicherlich vielen unguten Szenarien, halt das erste, was mir spontan dazu einfällt. Sowas ist mir also sowas von suspekt, dass ich mich nicht wohl oder gar sicher fühlen würde in so einem Auto -das Gegenteil des angestrebten würde erreicht.

Ansonsten mag ich vielen Komfort durch viele Extras, auch informative. Ohne Navi und Tempomat mag ich im Alltag gar nicht mehr unterwegs sein, und auch Dinge wie Schildererkennung, Geschwindigkeitswarnung finde ich nützlich und angenehm. Anfangs dachte ich auch, eine automatische Heckklappe sei der Gipfel der Dekadenz, war dann aber erstaunt über mich selbst, wie schnell man sich daran gewöhnt und es fortan nicht mehr missen möchte. Deshalb bin ich ein Fan davon, alles mögliche haben zu können, und sei es nur zum Ausprobieren -Hauptsache, man kann es auch wieder abschalten, wenn man es nicht haben mag. Das führt ja schon der BC des E38 vor: man kann von den vielen möglichen Anzeigen sich diejenigen aussuchen, die man sehen will: der Eine will alle Verbräuche und die Ankuftszeit im Blick haben, ein Anderer nur die Uhr und vielleicht Eine sogar noch nicht einmal die -ist alles problemlos einstellbar.

Gruß
Boris
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Alt 27.03.2011, 13:13   #39
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Comowaran Beitrag anzeigen
Nein, die Nebelschlussleuchte ist nur von 0-50 km/h zulässig
eben, da liegt ja der Hase im Pfeffer. Vielleicht habe ich den Utnerschied zwischen sinnvoll und zulässig nicht deutlich genug herausgestellt, denn was ich meinte, ist, dass die Vorschrift in manchen Fällen sachlich kontraproduktiv ist.

Zitat:
- Sprich andernfalls Verboten und wenn nur noch sichtweiten unter 50 m (du) sie noch mit solcher geschwindigkeit unterwegs (bist) sind das bei normaler Beleuchtung nicht erkennbar ist ob die Strasse vor dem eigenen Fahrzeug frei ist, - Dann liegt generell ein Problem vor
Genau. Das Problem ist: für den Fahrenden ist es kein Problem, schneller als 50 km/h zu fahren, nur weil die Fahrbahn nass ist, und der Hintermann hat gleich zwei Probleme: zum einen die mangelnde Sicht und zum anderen die schwere Erkennbarkeit dieses Zustands. Im Nebel ist das anders, da ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll, aber bei Regen oder auch nur nasser Fahrbahn nach dem Regen ist eine Begrenzung auf 50 km/h Unfug -die Nebelschlussleuchte hingegen hilfreich.


Zitat:
(Ich für meinen teil, schalte soballt ich jemanden mit Nebelschlussleuchte vor mir habe der mit über 70 km/h fährt und somit auch die Sichtverhältnisse ,,normal'' sind, das Fernlicht ein und erst wieder aus wenn derjenige aus meinem Sichtfeld ,,verschwunden'' ist oder die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet hat.)
Das ist auch mindestens ordnungswidrig, wenn es nicht gar noch als Nötigung ausgelegt wird -also auch keine Lösung, jedenfalls keine gute.


Zitat:
Die Begründung die ich über diese VERKEHRSREGEL in der Fahrschule gelernt und vermittelt gekriegt habe, ist mir so erklärt worden das dadurch bei Dunkelheit ein Blenden des Rückwärtigen Verkehrs erfolgt. Deshalb sollte normalerweise auch soballt ein Fahrzeug hinter einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fährt das vorrausfahrende Fahrzeug diese ,,Deaktivieren'' und das hintere diese einschalten (wenn nicht eh schon geschehen).
Soweit alles fein in der Theorie -in der Praxis wird damit aber etwas gefordert, was nicht immer zu leisten ist. Zum einen kann ich dem nachfolgenden Verkehr so viel Aufmerksamkeit nicht dauerhaft widmen, zum anderen kann sich der Vorausfahrende leicht täuschen, wenn er bspw. das Fahrlicht oder das Tagfahrlicht des Folgenden im Spiegel erkennt: wenn er selbst keine rückwärtige Beleuchtung hat, kann er keineswegs sicher sein, dass der Nachfolgende ihn auch sicher erkennt. Deswegen: sicher ist sicher, und bei nasser Fahrbahn bei schnellerer Fahrt geht bei mir oft die Nebelschlussleuchte an. Wenn da Einer mit Dauerfernlicht daherkommt, habe ich noch immer das Heckrollo...

Gruß
Boris
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Alt 27.03.2011, 13:49   #40
Comowaran
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Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Genau. Das Problem ist: für den Fahrenden ist es kein Problem, schneller als 50 km/h zu fahren, nur weil die Fahrbahn nass ist, und der Hintermann hat gleich zwei Probleme: zum einen die mangelnde Sicht und zum anderen die schwere Erkennbarkeit dieses Zustands. Im Nebel ist das anders, da ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll, aber bei Regen oder auch nur nasser Fahrbahn nach dem Regen ist eine Begrenzung auf 50 km/h Unfug -die Nebelschlussleuchte hingegen hilfreich.
Ich verstehe was du meinst ABER es geht ja erstens nicht um ,,normalen'' Regen das die Fahrbahn nass ist sondern um Sichtbehinderung von unter 50m worunter halt AUCH Regen fallen KANN! aber das habe weder ich noch mein Vater je erlebt Zweitens ist es GERADE bei Regen umso schlimmer mit dem ,,Blend-Faktor'' mit der NSL (Nebelschlussleuchte (immer dieses Wort ausschreiben)) da man auch noch die Gischt / Wasserschleier hat der die Blendwirkung verstärkt


Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Das ist auch mindestens ordnungswidrig, wenn es nicht gar noch als Nötigung ausgelegt wird -also auch keine Lösung, jedenfalls keine gute.
Nein, da ich 1. meinen Abstand halte und dies nicht als Nötigung ausgelegt wird, und 2. Ich mich durch das fehlverhalten des anderen nicht in meiner Fahrsicherheit (Sicht) Gefährden lasse und für MEINE bessere sicht dann mein möglichstes in eingriff bringe um mich und den nach mir fahrenden Verkehr (Optisch) abzusichern.

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Soweit alles fein in der Theorie -in der Praxis wird damit aber etwas gefordert, was nicht immer zu leisten ist.
Wieso, wenn man nicht genug zeit hat muss man halt Langsamer fahren und hat dadurch mehr Zeit

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Zum einen kann ich dem nachfolgenden Verkehr so viel Aufmerksamkeit nicht dauerhaft widmen, zum anderen kann sich der Vorausfahrende leicht täuschen, wenn er bspw. das Fahrlicht oder das Tagfahrlicht des Folgenden im Spiegel erkennt: wenn er selbst keine rückwärtige Beleuchtung hat, kann er keineswegs sicher sein, dass der Nachfolgende ihn auch sicher erkennt.
Also ich habe schon als 12-Jähriger gelernt das man den Ferkehr hinter sich genauso beobachten sollte/muss wie den Verkehr vor sich. Des weiteren würde ich stark bezweifeln ob ich noch Fahrtüchtig bin wenn ich den unterschied (bei sichtweiten unter 50m) nicht erkenne ob jemand 20-30 m hinter mir fährt oder noch 150-200 m (also ausser sichtweite) befindet was eine fast-Blindheit währe

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Deswegen: sicher ist sicher, und bei nasser Fahrbahn bei schnellerer Fahrt geht bei mir oft die Nebelschlussleuchte an.
Dann meinen glückwunsch das bisher kein Busgeld auf dich zugekommen ist (was meiner meinung nach zu wenig konntrolliert wird) und dann das Gejammer a,la ,,Sinnloses hin- und her- fahren.

von: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Falscher Einsatz der Nebelschlussleuchte wird mit Bußgeld bestraft

Die unnötige Benutzung der Nebelschlussleuchte kann kostspielig werden. Wenn die Sichtweite größer als 50 Meter ist und die Nebelschlussleuchte an ist, kann ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben werden. Das gilt ebenso bei geringer Sichtbehinderung. Wer ohne Abblendlicht im Nebel fährt, erhält drei Punkte in Flensburg. Hinzu kommen 60 Euro Strafe. Für den rechtmäßigen Einsatz der Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite unter 50 Metern liegen, dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Comowaran ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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