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07.02.2007, 19:44
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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Neue Vorschriften ab 01.03.2007
Neue Vorschriften ab 01.03.2007
Hier die wesentlichen Änderungen:
Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus.
Sie ist nur erforderlich, wenn Sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt auch für Nutzfahrzeuge und Abgasuntersuchung.
Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten endgültig aus den verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldimer (bisher nach §21c StVZO neu §23 StVZO) Diese Begutachtung darf vom 01.März 2007 an auch von Prüfungingieuren durch geführt werden. Die Besitzer der Oldtimer können somit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden.
Künftig werden Rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeugen die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen.
Die 49 Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben.
Die Fahrzeuge müssen vorher eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
dd-mf666
maik
__________________
[center]www.bmw-club-scorpions-dresden.de[center]
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07.02.2007, 20:03
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 750Li X-Drive Bj. 12/10 und Golf II GTI 16V Edition Blue in Serie (ausser Motor ;-))
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Sehr interessant zu wissen, vielen Dank für die guten Infos.
__________________
Neid muss man(n) sich verdienen,
Mitleid bekommt man(n) geschenkt.
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07.02.2007, 20:15
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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danke
danke aml einer der mich lobt
mach ich doch gern
dd-mf666
maik
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07.02.2007, 20:45
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 750Li X-Drive Bj. 12/10 und Golf II GTI 16V Edition Blue in Serie (ausser Motor ;-))
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07.02.2007, 22:03
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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wollt mal danke sagen
wollt echt mal danke sagen weil in anderen teilen hier bekommt man blöde sprüche oder sowas.
dd-mf666
maik
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18.02.2007, 21:49
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2005
Ort: österreich - dresden
Fahrzeug: zur zeit BME E32 v8 BJ 8/93 und Individual blau BMW 735iA (E32) BJ 4/89 , E65 730 d BJ 2002
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Zweimal zu schnell droht ein Fahrverbot!!!
Zweimal zu schnell droht ein Fahrverbot!!!
FÜR ERSTTÄTER egal wie lange der Führerscheinbesitzer fährt, sieht der Bußgeldkatalog bestimmte Regelsätze vor. Bei Wiederholten Pflichtverletzungen kann aber das Bußgeld erhöht werden, oder auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Das ist auch der Fall wenn Sie mit mehr als 26 km/h zwei mal innerhalb eines Jahr aufgefallen sind! (§ 4 Abs. 2)
dd-mf666
maik
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