Durch die geänderte Gesetzeslage, ist es wichtig beim Verkauf keine alten Vertragsformulare nutzen, sondern aktuelle.
Dort steht dann zB. neuerdings: Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit nicht nachfolgend unter Ziff. 1 eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatz-ansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ansprüche aus Sachmängelhaftung, die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehen, werden an den Käufer abgetreten.
Beispiel