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Alt 26.07.2004, 08:05   #1
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D

Ärger Hab ich den nurnoch Pech !!!!!!

Am letzten Sonntag(nicht gestern sondern letzte Woche) werde ich beim Surfen einen E32 735iL Schalter bei Mobile finden also mit Guenni501 aus dem Forum in Kontakt getreten und da er aus derselben Stadt(Wiesbaden) kommt wo der Wagen stand.Ihn hingeschickt am Monatg,dann der Anruf mit einer erfreulichen Nachricht Substanz ok,Motor und Getriebe Top und sehr trocken!Also ich den Händler angerufen und per Fax und Kaufvertrag den Wagen gekauft.Abholungstermin auf spätestens den 01.08.2004 terminiert und es bestätigen lassen!
Es geht hier um einen 735iL Schalter mit Klima, Leder,E-Sitze vorn und hinten,Sitzheizung vorn und hinten,Schiebedach u.s.w. und er ist schwarz mit Shadowline und schwarzem Leder!Also ich konnte es nicht aushalten und habe einen unserer Angestellten Samstag losgeschickt vorher hatte ich am Mittwoch und Donnertag noch angerufen und bescheid gesagt es kommt jemand am Samstag den Wagen abholen!Dann denke ich mir so am Samstag gegen 12Uhr Mittags rufst du mal an und sagst bescheid das er gegen 15-16Uhr ankommen wird und den iL abholen wird!2 Minuten später klingelt im Laden bei mir das Telefon und er welchen iL den 740er??? Ich nein den e32 735iL darauf er "ach der ist schon verkauft und am Donnerstag abgeholt worden"! Daraufhin habe ich nochmals Guenni501 (hier aus dem Forum) anrufen lassen und siehe da wirklich verkauft!Also Angestellten angerufen und gesagt ab in den nächsten Zug und zurück nach Berlin!
Gruss DD

Geändert von DD (26.07.2004 um 08:54 Uhr).
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 09:00   #2
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW

Standard

Das verstehe ich nicht! Wenn schon ein Kaufvertrag zustande gekomme ist, wieso wird der dann trotzdem an einen anderen verkuaft? Sag mal den Händler in Wiesbaden, der das war...

MfG

Jo
Jo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 12:18   #3
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)

Beitrag Übel...

Hi DD,
das kann übel für den Händler ausgehen, wenn du einen rechtsgültigen, unterschriebenen Vertrag hast, bist DU der Besitzer auch wenn er den KFZ-Brief noch hat !
Die Erfüllung des Vertrages bzw. evtl. entstandene finanzielle Schäden kannst du erfolgreich einklagen. Geh mal zum Anwalt !
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 12:50   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17

Standard Dd

der meinung bin ich auch. die entstandenen kosten + entschädigung muss er dir zahlen.
vorausgesetzt, du hast einen gültigen kaufvertrag. schicke ihm ne schöne rechnung. schau mal ins BGB oder bemühe deinen anwalt.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 18:35   #5
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL

Standard

Zitat:
Zitat von rednose
Hi DD,
das kann übel für den Händler ausgehen, wenn du einen rechtsgültigen, unterschriebenen Vertrag hast, bist DU der Besitzer auch wenn er den KFZ-Brief ...
Hi.

Der derzeitige Besitzer ist derjenige,der derzeit mit dem Auto rumfährt.

Der Kaufvertrag,den DD gemacht hat,sichert ihm die Eigentumsrechte,
sofern dieser rechtsgültig ist.

Damit muß der Besitzer den Wagen wieder herausgeben,
da dieser als Verkaufsgegnstand zum Zeitpunkt der Übergabe mit Rechten Dritter (DD) belastet war..
Eine diesbezügliche Versicherung,daß das Auto davon frei ist,macht den
Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem jetzigen Besitzer nichtig.

Der Vertrag muss nicht mal gewandelt werden.
Dafür hat der Besitzer Ansprüche auf Schadenersatz etc.,die er dem
Verkäufer gegenüber geltend machen kann...

Voraussetzung für das Ganze ist,daß der Vertrag zwischen DD und dem
Händler rechtsgültig ist.

Rechtsberatung und Rechtshilfe durch einen Anwalt sind natürlich
unerlässlich....

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 22:00   #6
Guenni0501
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Guenni0501
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38 750i

Standard

nabend

@Jo and @all
ist ein haendler aus wi-am-kastel gewesen. eigentlich ein ordenlicher laden,
das man dieses model kaum noch beim freundlichen bekommt, ist ja wohl jedem bewust, oder?
ich denke auch, das DD versuchen sollte seinen schaden über einen anwalt
gelten zumachen.
also in meinem beisein hat der händler das auto schon mündlich an DD verkauft und ihm per fax seinen unterschriebenen kaufvertrag geschickt,
den dann DD mit dem ich später telefonierte habe,unterschrieben zurück gesendet hat.
ich sehe es als reinen betrug seitens des autohändlers.
ich denke mal das ihm der andere käufer, mehr geld gegeben hat wie DD.
oder er ihn in den export geschoben.
der händler sagt zwar ein "schrotti hätte ihn zum entsorgen mitgenommen
weil er angeblich ein motorschaden gehabt hat, was aber nicht stimmt.
habe ihn selber mit kalten motor mehrmals gestartet.
mfg. guenni0501
Guenni0501 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 22:19   #7
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996

Standard

Ich denke das schlimmste daran ist der Ärger und das ein Vertrag geschweige ein Wort nicht mehr viel zählt.
Aber ich denke du wirst schon dein Auto finden und wünsch dir alle gute bei der weitersuche. Vorfreude ist die schönste freude, auch wenn es länger dauert.
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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