VIN Decoder |
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13.12.2009, 19:42
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.11.2009
Ort: Minden
Fahrzeug: E38 740i
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Neuer Tüv nach 1 Jahr Abmeldung erforderlich?
Hallo liebe 7er Fangemeinde. Ich habe mir gestern nen schönen E38 740 zugelegt einfach nur ein schönes Ding. Habe vorher nen E36 320 gefahren und komme langsam in ein Alter wo ich es gemütlich aber durchaus kräftig mag
Nun zu meiner Frage. Den Wagen ist nun etwas über 12 Monate abgemeldet gewesen , hat aber noch bis Mitte nächsten Jahres Tüv. Muss ich nun erst zum Tüv wenn ich den Wagen anmelden will oder ist die Tüvbescheinigung bis nächstes Jahr ausreichend. Ich frage weil er halt über ein Jahr abgemeldet war.
Über eine Antwort freue ich mich.
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13.12.2009, 19:45
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#2
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Wenn Du zum TÜV-Bericht auch noch eine gültige Bescheinigung für die Abgasuntersuchung hast kannst Du ihn gleich morgen anmelden
MfG Denis
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13.12.2009, 19:49
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#3
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Die Frist liegt bei 18 Monaten...erst dann brauchst du eine §21 Abnahme...vorher ist es so, wie Denis es schrieb !
Greetz
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
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>>>154:98<<<
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13.12.2009, 19:52
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.11.2009
Ort: Minden
Fahrzeug: E38 740i
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Hey Danke Euch für die superschnelle Antwort Yes ich habe so ein Bock auf die Kiste *freu* Habe den eben ne Runde gefahren (Natürlich mit roten Nummern) da ist mir aufgefallen das das Xenon rechts mal ausgegangen ist. Nach Licht an und wieder aus war es dann wieder da. Ich hoffe es ist nur nen Kontaktfehler
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13.12.2009, 19:54
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#5
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von Carlton
Die Frist liegt bei 18 Monaten...erst dann brauchst du eine §21 Abnahme...vorher ist es so, wie Denis es schrieb !
Greetz
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Stimmt nicht mehr
So lange das Auto einen gültigen KFZ-Brief hat braucht es keine Vollabnahme mehr Mei E23 war zehn Jahre stillgelegt. Nach einer normalen TÜV-Prüfung konnte ich ihn wieder anmelden
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13.12.2009, 20:21
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#6
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von LT750
So lange das Auto einen gültigen KFZ-Brief hat braucht es keine Vollabnahme mehr Mei E23 war zehn Jahre stillgelegt. Nach einer normalen TÜV-Prüfung konnte ich ihn wieder anmelden
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Hm, komisch, na gut, wieder was gelernt
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13.12.2009, 20:33
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#7
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von Carlton
Hm, komisch, na gut, wieder was gelernt
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Der Brief darf nicht entwertet, also nicht eingeschnitten sein
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23.02.2010, 18:10
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#8
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Press any key to continue
Registriert seit: 13.03.2008
Ort: Illertal
Fahrzeug: E38-750iL( 10.98 ),-735i ( 04.99 ), VW T3 Carthago ( 06.90 ) LADA 1200 ( 04.76 ), Kawa VN1500 Classic
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Servus! Ich wusste es so, dass man nach einem Jahr stilllegung, ein Vollgutachen durchführen lassen muss. Wo liegt der Unterschied zwischen abmelden und entwerten?
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Kakteenstreichler
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23.02.2010, 20:13
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#9
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oder... Fwie5er ;o)
Registriert seit: 22.09.2009
Ort: Erlensee
Fahrzeug: einige...
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Entwertet wird der Brief zum Beispiel, wenn Du denen bei der Abmeldung sagst, dass er ins Ausland geht (sprich rote Kennzeichen).
Die Gesetze zur Vollabnahme wurden schon vor einiger Zeit geändert, aber länger als 4 Jahre ist das auch noch nicht her... (Glaube sowas um die 2 Jahre )
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23.02.2010, 23:06
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#10
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Gesperrt
Registriert seit: 22.02.2010
Ort:
Fahrzeug: emeils nerven man
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Ä mal ne Frage,ich habe den Mazda damals abgemeldet,Der Fahrzeugbrief wurde "beschnitten"
Das heißt jetzt genau was ?
Wollte eig. nächsten Monat anmelden ?!
Hatte ihn vor paar Tagen kurz auf Kurzzeitkennzeichen ..
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