Zitat:
Zitat von JPM
Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Gruß Philipp
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Hi,
genau zu dem Thema würde ich mich mal schlau machen, was die aktuelle Rechtsprechung da sagt, denn ich weiß es war früher so, bin aber fest der Überzeugung, dass man diese Regelung zu gunsten des Verbrauchers gekippt hat. Wie gesagt......unverbindlich, aber eine Prüfung ist das wert.
Auch bezüglich der AGBs würde ich mich schlau machen, denn selbst wenn Du die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt hast, heißt das nicht, dass alle dortigen Aussagen vor Gericht bestand haben müssen. Papier ist geduldig.
Ich würde mich zumindest mal vor einem Gespräch rechtlich detailliert beraten lassen, denn ich finde es argumentiert sich besser, wenn man seine Möglichkeiten kennt.
Gruß
Volker