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08.04.2009, 17:32
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#1
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.
...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!
Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.
Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?
Gruß Philipp
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08.04.2009, 17:37
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#2
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von JPM
Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.
...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!
Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.
Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?
Gruß Philipp
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Die Nutzungsdifferenz bezahlen wir gerne, wenn der Wagen dafür zurückgeht!
Der Motor wird z.Z. repariert, mal sehen ob dann noch mehr Schäden festgestellt werden.
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08.04.2009, 17:56
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#3
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.
Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
Gruß Philipp
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08.04.2009, 18:09
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#4
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von JPM
Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
Gruß Philipp
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Mal sehen, dauert ja "nur" 1 1/2 Wochen die Reparatur!
Deswegen vermute ich ja noch mehr Schäden, als der Händler zu gibt!
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08.04.2009, 18:28
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#5
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von JPM
ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.
Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
Gruß Philipp
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Rücktritt ist erst möglich, wenn der Händler zwei Mal erfolglos repariert hat.
Diese 2 Versuche müssen sich aber jeweils auf das selbe Bauteil beziehen.
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ..."
Ansonsten gäb es noch eine weitere Möglichkeit, bei der aber wie gesagt Auslegungssache ist, ob die Reparatur (i.d.F. Tausch des Zylinderkopfs) eine Wertminderung darstellt.
"... oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist."
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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08.04.2009, 20:05
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#6
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Vater aus Leidenschaft
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Neustadt
Fahrzeug: Opel Zafira B, 1.8l
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Zitat:
Zitat von JPM
Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Gruß Philipp
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Hi,
genau zu dem Thema würde ich mich mal schlau machen, was die aktuelle Rechtsprechung da sagt, denn ich weiß es war früher so, bin aber fest der Überzeugung, dass man diese Regelung zu gunsten des Verbrauchers gekippt hat. Wie gesagt......unverbindlich, aber eine Prüfung ist das wert.
Auch bezüglich der AGBs würde ich mich schlau machen, denn selbst wenn Du die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt hast, heißt das nicht, dass alle dortigen Aussagen vor Gericht bestand haben müssen. Papier ist geduldig.
Ich würde mich zumindest mal vor einem Gespräch rechtlich detailliert beraten lassen, denn ich finde es argumentiert sich besser, wenn man seine Möglichkeiten kennt.
Gruß
Volker
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08.04.2009, 20:41
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#7
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Bei kompletter Nutzlosigkeit aufgrund des Mangels wird keine Nutzungspauschale im Zeitraum berechnet - stimmt. Hier hat das Fhzg. aber noch seinen Nutzen über die Monate erfüllt nur eben nicht zu 100%.
AGB's kann man immer unterschreiben grob gesagt, weil was hinterhältig eingefügt wurde fällt unter eine Überraschungsklausel und vieles andere wird durch Gesetz zu Gunsten des Verbrauchers ausgeklammert.
zweimalige Nachbesserung des gleichen Mangels stimmt auch - nur ist es bei PKWs gerade strittig ob mehrer Mängel an einem Bauteil (hier der Motor) als eine und dieselbe Nachbesserung zu sehen ist oder eben verschiedene Nachbesserungen an den einzelnen Teilen. Vergleichbar mit einer Einheit die Radio, Navi, CD-Wechsler ist. Sieht man hier nur die Einheit oder eben einen Mangel an Navi, dann CD-Wechsler und dann Radio oder Bordcomputer.
Der Händler hat hier das sagen - weil er ja den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Sprich er muss die Rückabwicklung in die Wege leiten. Das Werk kann hier nur etwas Druck auf den Händler machen - gerade in einer solchen Krise.
Jedoch nimmt nicht das Werk sondern der Händler zurück.
Gruß Philipp
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08.04.2009, 22:06
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#8
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von JPM
Das Werk kann hier nur etwas Druck auf den Händler machen - gerade in einer solchen Krise.
Jedoch nimmt nicht das Werk sondern der Händler zurück.
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Es wird i.d.R. alle 2 Jahre ein neuer BMW gekauft.
Nur wurde mir "durch die Blume" vom Verkäufer schon mitgeteilt, dass Neuwagenkäufer nicht unbedingt die wichtigsten Kunden sind.
Die Kunden, die ihre Fahrzeuge zur Inspektion und Reparatur bringen, die sind beliebt!
Sie lassen doch erst die Kasse des Händlers so richtig klingeln!
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09.04.2009, 08:58
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#9
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Hatten auch mal so einen Fall bei VW:
Etliche Mängel an verschiedenen Teilen und auf 20tkm 3 neue Getriebe.
Der Händler bockte rum und nachdem wir schriftlich mit VW gesprochen hatten lief plötzlich alles von selbst!
Der Mann bei BMW hieß eins Herr "Gasteiger" oder so ähnlich. Die Adresse stand auch irgendwo mal hier im Forum. Ansonsten schau ich mal in den Akten nach ob ich den Brief finde samt Adresse.
Gruß Philipp
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09.04.2009, 13:16
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#10
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von JPM
Der Mann bei BMW hieß eins Herr "Gasteiger" oder so ähnlich. Die Adresse stand auch irgendwo mal hier im Forum. Ansonsten schau ich mal in den Akten nach ob ich den Brief finde samt Adresse.
Gruß Philipp
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Das wäre dann der Ansprechpartner von BMW- München?
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